Sollten wiegegenüber den Einreichplan (Magistrat Linz)folgendes ändern wollen:
1. Ziegel statt Holzbauweise
2. Im oberen Stock entfällt die Loggia. Die Gebäudeumrißmaße sind unverändert (LxBxH).
Ist eine Genehmigung für die Änderungen notwendig?
Ja, außer du kannst erreichen, dass diese Abänderung als geringfügige Planabweichung durchgeht. Einen neuen Einreichplan brauchst du aber in jedem Fall.
.. kech schrieb: Einen neuen Einreichplan brauchst du aber in jedem Fall.
Und was macht man dann mit dem "neuen Einreichplan"? Wenns geringfügig ist - d.h. weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig - dann brauchst gar nichts!
Mit einem "Einreichplan" wird immer was beantragt, d.h. dann gibts ein Bewilligungsverfahren.
Einreichplan - Karl, du hast recht. Aber in Linz wird man bei diesen Veränderungen fast sicher eine Bewilligung bzw. Anzeige brauchen, somit einen Plan vorlegen müssen.. Der Magistrat Linz gilt als eher streng in der Auslegung.
@kech
Na dann hast dich oben aber total widersprochen: Zuerst sagst, vielleicht geht´s als geringfügige Planabweichung durch (also keine weiteren Verfahren) und dann sagst gleich drauf, dass es aber auf jeden Fall einen neuen Einreichplan braucht (und somit doch eine Bewilligung braucht)?!
@ karl10
Zur endgültigen Klarstellung: Ich habe fälschlich Einreichplan geschrieben, gemeint war aber Plan.
Den sollte WKiwi besser vorlegen, wenn der Magistrat Abänderungen auf deren evtl. Geringfügigkeit prüfen soll. Immerhin ändert sich das Erscheinungsbild, wenn eine Loggia nicht zur Ausführung gelangt.
Ohne Rückversicherung bei der Baubehörde wäre eine solche Baumaßnahme jedenfalls nicht ratsam.
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