Hallo Allerseits,
folgendes Problem stellt sich mir momentan:
Wir haben die Planung unseres EFH fasst finalisiert. Nun ruft mich die Architektin einer Hausfirma an die wir um ein Angebot gebeten haben und sagt mir dass wir unser Haus, bzw. Nebengeäude und Garage so wie geplant nicht bauen dürfen wenn wir nach dem 1.2.2015 die Einreichung machen.
Denn ab diesem Zeitpunkt gilt angeblich in NÖ eine neue Bauordnung, welche ein Carport (3 seitig offen) auch als Gebäude definiert und somit ein bebauen von beiden seitlichen Bauwichen (1x mit NGB und 1x mit Carport) unmöglich macht?
Im Internet finde ich absolut gar nix über diese neue Bauordnung. Weiß von euch jemand bescheid darüber, oder hat vielleicht sogar den neuen Gesetzestext?
Vielen Dank im Voraus!
Stephan
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