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ich glaube da braucht man mehr dokumente.
unbedenklichkeitsbescheinigung vom finanzamt bestätigung der grundverkehrsbehörde nur um mal einige zu nennen, die ma gerade eingefallen sind. und solang das gericht - gerade bei dieser unbedenklichkeitsbescheinigung (wenns a verkauf/kauf war) nicht hat, machts keine änderungen. ist schon a Plombe im Grundbuch eingetragen? Plombe zeigt an, dass bald Änderungen stattfinden werden |
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Wurde nur vermessen oder auch gleich im Kartaster eingetragen? Zweiteilest würde ich empfehlen da man dann auf ewig Rechtsicherheit hat und auch die Baubehörde deswegen nicht verzögern kann. |
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die Info hab ich vom rechtsanwalt der auch den KV für das grundstück anfertigt:
Der aktuelle Grundbuchsauszug ist noch nicht eingebunden, da zunächst als erster Schritt erst beim Grundbuchamt die Aufteilung des bisherigen Grundstückes in die 3 Untergrundstücke beantragt werden muss. Diesbezüglich habe ich am 25. Februar die Originaldokumente des Vermessungsbüros erhalten, welche Grundlage für die Antragstellung beim Grundbuch sind. Wenn sodann die neu vermessen Grundstücke im Grundbuch aufscheinen, wird meinerseits der aktuelle Grundbuchsauszug eingebunden und kann sodann sofort der Kaufvertrag auf Basis der aktuellen Daten auch beglaubigt unterfertigt werden von zusätzlichen Dokumenten oder Kataster steht da nichts, weiss ich also nicht Plombe seh ich natürlich auch nicht, hab ja nur einen Auszug vor der Vermessung aus dem GB was ist Zweiteilest ? vom GU hab ich noch die Info (aber nur mündlich per telefon) dass das land die vermessung bereits bestätigt hat (es also für jedes der Untergrundstücke bereits einlagezahlen gibt) - ist das die grundverkehrsbehörde? |
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Bei mir hat es vor 2 Jahren ca. 5 Monate gedauert bis der Bescheid vom Grundbuch kam. Damals gab es aber die Umstellung auf digitalisierte Daten, daher war die Wartezeit angeblich länger als normal. Den Einreichplan und die Genehmigung bei der Gemeinde haben wir aber ohne Probleme mit dem Vermessungsplan und Bestätigung der noch grundbücherlichen Eigentümer gemacht.
War aber in NÖ. |
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Schock |
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@michi - Ich nehme mal stark an, dass der Sir damit "zweiteres" meinte, also er empfiehlt eine Eintragung ins Kataster. |
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@Breitfuss - richtig - die automatische Rechtschreibverbesserung des Apfels ist oft ein Graus |
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Wenn wir schon dabei sind: gemeint ist damit offensichtlich "Grenzkataster". Im "Kataster" sind bzw. kommen die Grundstücke in jedem Fall. ||
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habe erfahren, dass es wohl noch so 3 wochen dauern wird - auch lange :( |
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es kommt immer drauf an, warum man das schnell haben möchte. oder anders. wieso bist so drauf aus, das des so schnell wie möglich von statten geht? vielleicht gibts a für dein vorhaben andere möglichkeite, wo man nicht drauf warten muss, bis das durch ist. |
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weil davor kein KV für grundstück gemacht werden kann und sich alles immer mehr nach hinten rauszieht
die meisten bauen schon und wir haben noch nicht mal eingereicht :( |
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also ihr seits käufer so eines grundstückes, oder?
verbindliche zusage (also kaufvertragsentwurf) zum kauf der liegenschaft habts a schon oder? |
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ja genau
ich hab ein von mir zeitlich limitiertes kaufanbot für das grundstück aber richtiger KV kann erst gemacht werden, wenn die teilung im grundbuch ist |
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das ist klar. aber das Problem sehe ich nicht. kv ist ja nur die Formsache jetzt. die größe und den kp wisst ihr ja oder?
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größe wissen wir ja
was ist kp? |
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kaufpreis.
versuche mit der gemeinde zu reden. frag die, ob ihr einreichen könnt, auch wenn ihr nur ausserbücherlich eigentümer seit. die einverleibung des eigentumsrechtes kann unterschiedlichste zeit in anspruch nehmen. je nach besetzung des bezirksgerichtes, je nachdem ob der notar alle unterlagen schon beisammen hat (wie gesagt, unbedenklichkeitsbescheinigung vom finanzamt dauert meistens am längsten). frag einfach mal obs da ne möglichkeit gibt. |