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NÖ Bauhöhe - Stimmt das so? [NÖ]

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  •  CuSW
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
16.8. - 19.8.2020
5 Antworten | 2 Autoren 5
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Wir Planen in NÖ ein bestehendes Haus auf Bauklasse 1 Grund aufzustocken und sind daher derzeit mit den entsprechenden Regelungen zu Bauhöhe und Bauwich konfrontiert.
Das Thema wurde hier ja schon mehrmals angefragt und besprochen, und die NÖ Bauordnung hat diesbezüglich ja auch recht hilfreiche Definitionen und Bilder.

Wenn ich die Regelung richtig verstehe, und bitte korrigiert mich wenn ich da falsch liege, kann man mit einem 45° Steilen Kreuzdach das maximale Wohnraumvolumen aus der gegebenen maximalen Bauhöhe herausholen, weil dabei ja praktisch nur die Ecken des Gebäudes tatsächlich (Bei BK1) 5m hoch sein dürfen, während der Rest der jeweiligen Giebelfront (beim Kreuzdach also eh jede Front?) in maximal 45 Grad winkel auf bis zu 5+6=11m ansteigen darf. (Umhüllende)  Soweit alles korrekt?

Unter folgendem Link habe ich einige Bilder zu unserem Bauvorhaben hochgeladen und die jeweiligen Fronten bemaßt.
(https://imgur.com/a/pcLJSxF)
Bei Front 2 nehme ich an dass die Variante "Front 2B" die richtige ist, also der Terassenvorbau mit zu berücksichtigen ist, oder?
Für den Bauwich gilt ja nicht die Regelung mit der Umhüllenden sondern hier muss die Formel Frontfläche durch Breite angewandt werden, und die Hälfte dieses Ergebnisses stellt den Mindestbauwich dar. Angewandt auf Front 1 wäre das als 8800*5000+(4400*8800)/2 = 7200 (alles in mm), also ein Mindestbauwich von 3,6 Metern.

Falls ich die Regelung richtig verstehe sollte unser Bauvorhaben in dieser Form soweit Bauordnungskonform sein.
Oder habe ich hier etwas übersehen bzw falsch interpretiert?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.8.2020  (#1)
Nur zur Sicherheit:  Es gilt ein Bebauungsplan, der definitiv nur Bauklasse I zulässt??
Und: welche Bauwichbreite ist derzeit beim bestehenden Haus vorhanden?

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  •  CuSW
16.8.2020  (#2)
Freut mich dass du als Experte da kurz drauf schaust!

Ich habe dem Link mit den Fotos einen Scan des Bebauungsplans hinzugefügt.
Es geht um das Grundstück in der Mitte das in Blau umrandet ist.
Bei dem darüberliegenden Kreis mit Bauklasse 1,2 ist zu beachten dass der mit einer Linie an das Grundstück gegenüber geführt ist. Für unser Grundstück gilt daher scheinbar die weiter oben sichtbare Markierung mit nur Bauklasse 1.
Bauwichbreite ist derzeit am Eingansgbereich (in der Draufsicht unten) zur Straße hin 5,5 Meter, nach rechts zur Straße hin ca. 5,4 Meter, und in der draufsicht links, zum Nachbargrundstück, 6,5 Meter.
Ein Bild in der draufsicht ist ebenfalls im oben verlinkten Imgur Album.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.8.2020  (#3)
Ja, ich denke, deine Annahmen sind alle korrekt.

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  •  CuSW
18.8.2020  (#4)
Super, das beruhigt mich schon mal sehr!
Vielen Dank für die Auskunft!

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  •  CuSW
19.8.2020  (#5)
Eine Frage hab ich dazu doch noch:

Die jeweilige Front zur Überprüfung der zulässigen Gebäudehöhe wird ja an der Außenseite der Wand gebildet.
Wenn ich nun, ausreichend verbleibender Bauwich vorausgesetzt, auf das bestehende Erdgeschoss zB 20cm Aussendämmung aufbringe, verschiebt sich ja die Front nach außen, wodurch ich bei 45 Grad Dachneigung innen auch 20cm Kniestockhöhe Gewinne.
Sehe ich das richtig, oder bleibt die (am bestehenden Erdgeschoss nachträglich aufgebrachte) Dämmung unberücksichtigt?


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