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Trick zur Umgehung - Hy
Wennst die Geschoße abgetreppt (Neigung von Traufe OG zur Traufe EG 45° vorrausgesetzt) anordnest, kannst die BO BO [Bauordnung/Baugesetz] so evtl umgehen... ng bautech |
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Eine Frage: - Was steht im Bebauungsplan? Welche Bauklasse?
Welche Häuser stehen in der unmittelbaren Umgebung? Ist da eines oder mehrere 2-geschossig oder Höher als BKI? Wenn die Gemeinde deppert ist, über das Bezirksbauamt einreichen. |
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Antwort auf Kreuzensteins Frage - Im Bebauungsplan steht BK1. Es steht auf diesem Grundstück allerdings schon ein Haus mit Widmung BK 1+2. Das Grundstück ist nicht parzelliert also als ein großes zu sehen auf dem wir ein zweites Haus bauen wollen.
In der unmittelbaren Umgebung gibt es die Nachbarn (gleiche Straßenseite) die einen Gasthof mit Stadl haben und das ist BK 2 gewidmet. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite beginnt eine Wohnsiedlung die schon sehr alt ist und damals BK1 gewidmet wurde. Wir verstehen leider nicht ganz, warum ein Grundstück mehrere Bauklassen haben kann?!?! |
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Ich stand vor dem selben Problem, wollte ein Flachdach bei BK1. Aussage von der Gemeinde war dass ich beim Bezirksbauamt anfragen soll. Beim Bezirksbauamt bekam ich die Information dass ich entweder einen anderen Bauplatz mit BK2 suchen & kaufen soll oder ein anderes Haus bauen soll. Ich machte Zweiteres. (Ich hab sogar einen Brif an die Landesregierung geschrieben, wo ich die Info bekam dass zwar eine Änderung im BG überlegt wird aber zur Zeit käme nur eine Umwidmung des Bauplatzes in frage, ... mit Gemeinderatsbeschluss usw...) |
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Hallo CaMa5784, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: NÖ Bauklasse 1 mit Flachdachhaus möglich |
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ist doch gemeindesache. wir hatten bk1. da satteldach war es auch kein wirkliches problem. mussten nur 20cm "tiefer" bauen. zwei jahre später wurde dann einfach so auf bk2 umgewidmet. ![]() sind oft lustige fritzis auf der gemeinde. lg fruzzy |
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Nun, das erscheint wirklich strangeWar darf in der gleichen Strasse jemand BKII haben, und man selber nur BKI obwohl ein BKII-Haus drauf steht? Hat die Gemeinde dafür eine wirklich gute Begründung, oder zieht man sich lediglich auf "Gesetz ist Gesetz" zurück? |
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Gemeinde - Die Gemeinde erzählt uns seit zwei Jahren, dass das alles so schwierig ist und alle etwas gegen unseren Hausbau haben. (neben uns sind nur meine Schwiegereltern in dem bestehenden Haus und sonst nichts als Felder direkt neben uns!)
Die Begründung ist: "Sie haben eh so ein großes Grundstück da können´s auch einen Bungalow drauf bauen!" Und dass der Bürgermeister sich nicht gegen das Gesetz stellen kann! |
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Also bei uns war das Umwidmen kein Problem: Dauer 6 Monate!
Wer ist bei der "Gemeinde" so stur? Der BGM oder das Bauamt? Ich würd da nochmals schriftlich einen vorab Plan einsenden mit Bitte auf Umwidmung auf Bauklasse 1+ (7m). Das sollte bei der nächsten Gemeinderatssitzung dann beschlossen werden! Probiers einfach noch mal. Oder hast es dir mit dem BGM schon verscherzt? |
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Die Frage stellen wir uns auch...wer etwas dagegen hat.
Der BGM sagt, dass er sich gegen die Empfehlung vom Land NÖ nicht querlegen möchte und im Gemeinderat das auch alle so sehen. Wir bekommen leider keine verständliche Antwort, warum es ein Problem gibt, ein Haus mit 7m Höhe zu bauen, wenn rundherum keiner ist den es stören könnte?!?! |
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Ich würde es wirklich über das Gebietsbauamt probierenOft ist das nur eine Ausrede, dass es das Land nicht will, weil man Euch den wahren Grund nicht sagen will. Aber da halte ich es mit Ingeborg Bachmann: Wie Wahrheit ist den Menschen zumutbar! |
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Danke für den Tipp - Wir haben schon mal mit der NÖ Bauberatung Kontakt aufgenommen. Bin durch recherchieren drauf gestoßen. Vielleicht können uns die auch weiterhelfen.
Im weiteren Schritt versuchen wir es dann wirklich noch auf dem Gebietsbauamt. Weiß vielleicht auch jemand ob es bei der Landesstelle NÖ in St. Pölten auch eine Ansprechperson gibt, bei welcher man das Anliegen vortragen kann? |
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Kontakt: - Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht E-Mail: post.ru1@noel.gv.at Tel: 02742/9005-14591, Fax: 02742/9005-15160 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16 |
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Diesen Bebauungsplan würd ich gerne sehen. Oder anders an CaMa5784 gefragt: Hast du ihn persönlich gesehen? hast eine Kopie?? Stell sie bitte hier rein. Nochmal: ich hab Zweifel, ob wir wirklich von einem rechtmäßig verordneten Bebauungsplan reden. Das ist aber das einzig entscheidende. Wenn er wirklich so rechtskräftig gilt, dann gilt eben Bauklasse 1 und die wäre nur über eine Änderung des Bebauungsplanes wegzubekommen.... |
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Haus - Den finalen Bebauungsplan habe ich noch nicht bekommen, aber bereits bei der Gemeinde einsehen können. Es ist aber Tatsache, dass das Elternhaus auf dem selben Grundstück BK2 ist.
Haben heute ein wenig im Internet gesurft und sind auf ein Haus gestoßen, das wie ein Kreuz angeordnet ist. Also EG quer und OG längs draufgesetzt, sodass zwei riesen Dachterrassen entstehen. (Bild anbei) Ist das so etwas was auch bautech meint? Würde das theoretisch umsetzbar sein? |
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DANKE - Also wenn das wirklich klappt, dann wär´s super!
Vielen lieben Dank für eure Ratschläge! |
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Dieses Haus ist aber energietechnisch fast schon katastrophal...viel zu viel Aussenfläche, Vorsprünge usw.
Wie lange steht das Elternhaus mit BK 2 schon? Kanns sein, dass nach dem Bau dieses Hauses auf BK 1 umgewidmet wurde? Wenn´s BK 1 ist , dass ist das Gesetz...da hilft auch Raunzen beim Land NÖ oder Gebietsbauamt nichts... Oder gibts keine Bebauungsbestimmungen und der Bgm. bildet sich nun ein, keine Flach/Pultdachhäuse haben zu wollen? |
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@gdfde - genau so is es..... man kann natürlich mit der Regelung für zurückgesetzte Geschoße arbeiten. Das ist gar keine Umgehung, sondern eine ganz legale Möglichkeit. Ein guter Planer weiß wie man das bis ins Letzte ausreizt...
Aber noch mal: bitte her mit einer Kopie des Bebauungsplanes; kann mich nicht erinnern, dass ich schon einen gesehen hätte, wo nur ein einzelnes, isoliert gelegenes Bauwerk eine Inselwidmung inmitten einer anderen Regelung hatte. |
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noch was.das Gebäude auf dem Foto hat für mich keine "Giebelfront", bei der eine Überhöhung der Bauklasse um 3 m zulässig wäre. D.h. das Obergeschoß muss an allen 4 Seiten zurückgesetzt werden (sogenannter "Pyramidenbau") |
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das liest sich hier alles sehr strange... daher würde ich - statt 2 jahre mit der gemeinde zu streiten - die bh, das amt der lr und ggf die volksanwaltschaft einbinden, u die rechtmäßigkeit dieser aussagen überprüfen zu lassen. kann mir nur denken, dass das elternhaus bestandschutz hat, ist aber spekulation, die überprüft werden sollte. |
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Durchschnittliche Gebäudehöhe - Aber es geht doch bei BK1 unter anderem auch um die durchschnittliche Gebäudehöhe einer Front. Bei der Vorderansicht wie auf dem Bild (und auch Rückseite) würde sich (wir haben es uns ausgerechnet) so ausgehen, dass man mit der durchschnittlichen Höhe auf unter 5m kommen würde.
@gdfde und karl10: ich kann leider den finalen Bebauungsplan hier nicht reinstellen, weil dieser bei unserer Gemeinde liegt. Als Hintergrundinfo dazu aber noch: das Haus auf dem Grundstück ist über 100 Jahre alt und wurde vor nicht so langer Zeit auf BK2 gewidmet. Das restliche Grundstück selber war bis vor 5 Monaten Grünland und wurde erst jetzt zu Bauland umgewidmet. (nur das Haus stand auf Bauland?!?!) |