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NÖ Bauklasse 1 mit Flachdachhaus möglich

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  •  CaMa5784
9.8.2012 - 18.2.2014
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Hallo!
Wir versuchen seit zwei Jahren mit unserer Gemeinde (die sehr uninteressiert ist und man auf kein entgegenkommen hoffen kann)auf einen grünen Zweig in Sachen Haus bauen zu kommen.
Wir haben ein großes Grundstück auf welchem ein altes Haus in Bauklasse 2 steht. Uns wurde gesagt dass der Rest des Grundstücks aber nur Bauklasse 1 ist, da das im Gemeinderat so beschlossen wurde.
Nun meine zwei Fragen:
1.) Ist sowas überhaupt möglich? Das Grundstück ist nicht parzelliert sondern ein ganzes großes!
2.) Bauklasse 1 bedeutet in NÖ nicht höher als 5m. Wir wollen aber ein Haus mit Flachdach bauen, das auf ca. 7m kommen würde. Gibt es irgendwelche Tricks oder Tipps wie man das umgehen kann?
z.B. Balkon rundherum oder ähnliches.
Wir sind wirklich schon verzweifelt, vielen Dank für jeden noch so kleinen Tipp!emoji

  •  CaMa5784
11.8.2012  (#21)
Durchschnittliche Gebäudehöhe - Aber es geht doch bei BK1 unter anderem auch um die durchschnittliche Gebäudehöhe einer Front. Bei der Vorderansicht wie auf dem Bild (und auch Rückseite) würde sich (wir haben es uns ausgerechnet) so ausgehen, dass man mit der durchschnittlichen Höhe auf unter 5m kommen würde.

@gdfde und karl10: ich kann leider den finalen Bebauungsplan hier nicht reinstellen, weil dieser bei unserer Gemeinde liegt. Als Hintergrundinfo dazu aber noch: das Haus auf dem Grundstück ist über 100 Jahre alt und wurde vor nicht so langer Zeit auf BK2 gewidmet.
Das restliche Grundstück selber war bis vor 5 Monaten Grünland und wurde erst jetzt zu Bauland umgewidmet. (nur das Haus stand auf Bauland?!?!)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.8.2012  (#22)
zur durchschnittlichen Gebäudehöhe: hast grundsätzlich recht, aber Vorsicht: es gibt Regeln zur Bildung von Frontabschnitten. Das Foto (ohne Maße) lässt das für mich offen, ob sich das alles ausgeht. Daher wie ich schon an anderer Stelle sagte: ein guter Planer sollte das wissen und (bis aufs Letzte ausreizen)können. Ansonsten machts hier nur einen Sinn weiterzudiskutieren, wenn man ein konkretes, maßstabgerechtes Projekt vor sich liegen hat.

Ansonsten: die Sache mit den Bebauungsbestimmungen wird nach deinerm letzten Beitrag immer mysteriöser. Ich würde Vorschlagen, hier die Diskussion zu unterbrechen, solange hier keine Kopie des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu sehen ist. Da brauchts keine BH, Landesregierung oder gar Volksanwalt, wie creator meint, auch gibts in NÖ keinen "Bestandesschutz" (was immer damit gemeint ist?), sondern eine jedem Bürger (und Planer) offenstehende Vorgangsweise:
Geh auf die Gemeinde und lass dir eine Kopie des Bebauungsplanes von deinem Grundstücke (und den Nachbargrundstücken) machen und die Kopie stellst du dann ins Forum. Dann kan ich dir sehr exakt sagen, was du darfst und was nicht.

zitat..
ich kann leider den finalen Bebauungsplan hier nicht reinstellen, weil dieser bei unserer Gemeinde liegt.

Diese Aussage ist ganz einfach nicht nachvollziehbar(gibts den Bebauungsplan vielleicht gar nicht??).

Wie schon gesagt: wenn du das nicht schaffst, ist und bleibt alles reine Spekulation, mit der niemendem geholfen ist und jeder weitere Beitrag ist sinnlos.....

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  •  Sommerhaus12
13.7.2013  (#23)
und wie ist es gelaufen? Die Bauern die Gegner? - Nun ist das ja schon fast ein Jahr her, mich würde interessieren, wie du es letztlich gemacht hast, und ob du eventuell drauf gekommen bist, dass die Verhinderung (auch) durch die Bauernschaft entstanden ist.

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  •  CaMa5784
18.2.2014  (#24)
Sorry für späte Antwort - Es ist leider so, dass es einfach keinen Weg drum herum gegeben hat. Es konnte uns am Bauamt niemand eine verlässliche Antwort geben und somit haben wir uns dann dazu entschieden einfach nach einem neuen Grundriss umzusehen. Aber jetzt, mit einem Satteldachhaus, gibt es keine Probleme. Nach über 3 Jahren Kampf können wir nun endlich sagen- auch wir fangen zu bauen an.

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