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NÖ - bauliche Anlage? - Asphaltfräsgut/Recycling [NÖ]

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.12.2020 - 5.1.2021
25 Antworten | 4 Autoren 25
25
Frage: Zählt das Aufbringen von 20cm Asphaltfräsgut (25m² Fläche) im Bauland als bauliche Anlage? Ist hier ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erforderlich?
Macht es einen baurechtlichen Unterschied ob man Asphaltfräsgut (Asphaltrecycling), Gräder oder Schotter verwendet?

Hintergrund: Lt. §15 (1) 1.e) ist die Verwendung eines Grundstücksteils im Bauland als Stellplatz ohne bauliche Maßnahmen nur Anzeigepflichtig. Jetzt sollen 2 Stellplätze mit gesamt 5x5m realisiert werden. Als Untergrund sollen 20cm Schwarzerde entfernt und 20cm "Material" aufgebracht werden. Jetzt stellt sich die Frage, ob dieses Vorhaben als bauliche Anlage zählt oder nicht. 
Als bauliche Anlage wäre dies dann bewilligungspflichtig, ansonsten würde eine Bauanzeige ausreichen...

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
22.12.2020  (#1)
Ohne Unterbau wird dir das Asphaltfräsgut je nachdem wenig bringen. 
An sich sollte man dieses such nicht ungedeckt einsetzen.  Das ist aber auch abhängig vom Bundesland und den Grubdwasserverhältnissen...

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#2)

zitat..
MalcolmX schrieb: Ohne Unterbau wird dir das Asphaltfräsgut je nachdem wenig bringen. 

Das hängt sehr stark vom vorhandenen Boden ab. Tut jetzt aber nichts zur Sache.


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  •  peterT1
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#3)
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, ob folgende Aussage stimmt:

Nachdem die gesamte Fläche mit Asphaltfräsgut befestigt werden soll, liegt eine kraftschlüssige Verbindung des Bauvorhabens mit dem Boden vor, für deren Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erforderlich ist. Somit handelt es sich um ein Bauwerk.

Die kraftschlüssige Verbindung steht außer Zweifel. Das wesentliche Maß an bautechnischer Kenntniss ist für mich aber nicht nachvollziehbar.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#4)
Noch einmal zum Umweltaspekt,  Asphaltfräsgut ungedeckt zu lassen ist zumindest nicht unumstritten. Dem würde ich also auch noch nachgehen.

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  •  BAULEItEr
5.1.2021  (#5)
Lg. NöBauordnung ist eine bauliche Anlage so Definiert:

bauliche Anlagen: alle Bauwerke, die nicht Gebäude sind

Bauwerk: ein Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und das mit dem Boden kraftschlüssig verbunden ist;

Also ist eine bauliche Anlage ein Bauwerk für dessen Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen vorausgesetzt wird.

Um 20cm Humus abzuheben und das Loch dan mir Schotter zu befüllen braucht man keine bautechnischen Kenntnisse, daher ist das keine bauliche Anlage.

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#6)

zitat..
BAULEItEr schrieb:
Um 20cm Humus abzuheben und das Loch dan mir Schotter zu befüllen braucht man keine bautechnischen Kenntnisse, daher ist das keine bauliche Anlage.

Sehe ich eigentlich auch so.
Da stellt sich für mich die Frage, ob Asphaltfräsgut genauso zu bewerten ist wie Schotter? Scheinbar gibt es da Auffassungsunterschiede?


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  •  peterT1
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#7)

zitat..
MalcolmX schrieb: Noch einmal zum Umweltaspekt,  Asphaltfräsgut ungedeckt zu lassen ist zumindest nicht unumstritten. Dem würde ich also auch noch nachgehen.

Das hängt natürlich mit dem Ausgangsmaterial zusammen (dessen Zusammensetzung). In der Nachbargemeinde wurden erst im Herbst Feldwege mit Asphaltfräsgut von der angrenzenden Straße "hergerichtet"...

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  •  BAULEItEr
5.1.2021  (#8)

zitat..
P**** schrieb: Da stellt sich für mich die Frage, ob Asphaltfräsgut genauso zu bewerten ist wie Schotter?

Ist für ein Bauverfahren meiner Mienung nach irrelevant.
Angenommen du errichtest ein Haus  mit einem Eternittdach dann versteht es sich ja von selbst dass das Eternitdach Aspestfrei ist.

Die Frage ob das Asphaltfräßgut geeignet ist hat nichts mit einem Bauverfahren zu tun.
Das ist Angelegenheit vom Bund sprich Alsag, AbfallnachweisVO, AbfallverzeichnisVO, Recycling-BaustoffVO etc.



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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#9)

zitat..
P**** schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von MalcolmX: Noch einmal zum Umweltaspekt,  Asphaltfräsgut ungedeckt zu lassen ist zumindest nicht unumstritten. Dem würde ich also auch noch nachgehen.

Das hängt natürlich mit dem Ausgangsmaterial zusammen (dessen Zusammensetzung). In der Nachbargemeinde wurden erst im Herbst Feldwege mit Asphaltfräsgut von der angrenzenden Straße "hergerichtet"...

Ich bin da nicht am aktuellen Stand für Österreich leider. Vor 10 Jahren war das ein recht aktuelles Thema.
In Graubünden gibt's Asphaltfräsgut nur gedeckt eingebaut.  Aber da tobt ja der Föderalismus.

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  •  BAULEItEr
5.1.2021  (#10)
Asphaltfräsgut muss wenn es nicht deponiert wird geprüft und in eine Eluatklasse eingeordnet werden.
Auf Großbaustellen wird das gemacht, weil wirtschaftlich.
Wenn du selbst bei dir die Einfahrt abfräsen willst, wird es witschaftlicher sein das Granulat zu entsorgen und etwas anderes einzubauen.

Der TE hat uns nicht mitgeteilt von wo er dieses Granulat bezieht.

 

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#11)
Lt. eines Richters am Landerverwaltungsgerichtes NÖ macht es baurechtlich schon einen Unterschied, ob man einen Schotter oder Asphaltfräsgut verwendet. Mit Schotter wäre es kein Bauwerk, mit Fräsgut wird es lt. dem Richter als Bauwerk eingestuft. Für mich ist die Unterscheidung nicht nachvollziehbar, deswegen wollte ich in diesem Forum nachfragen...

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#12)

zitat..
BAULEItEr schrieb:

Der TE hat uns nicht mitgeteilt von wo er dieses Granulat bezieht.

Der Ursprung ist völlig nebensächlich (von einem örtlichen Baumeister). Es geht hier um die baurechtliche Sichtweise.


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  •  BAULEItEr
5.1.2021  (#13)

zitat..
P**** schrieb: Der Ursprung ist völlig nebensächlich (von einem örtlichen Baumeister). Es geht hier um die baurechtliche Sichtweise.

Dein Baumeister als Verursacher dieser Baurestmassen ist dafür Verantwortlich, dass dieses Granulat entweder deponiert, entsorgt  oder so aufbereitet wird damit er es überhaupt liefern darf.

Daher benötigst du überhaupt keine bautechnischen Kenntnisse, daher keine bauliche Anlage.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#14)

zitat..
P**** schrieb: Lt. eines Richters am Landerverwaltungsgerichtes NÖ macht es baurechtlich schon einen Unterschied, ob man einen Schotter oder Asphaltfräsgut verwendet. Mit Schotter wäre es kein Bauwerk, mit Fräsgut wird es lt. dem Richter als Bauwerk eingestuft. Für mich ist die Unterscheidung nicht nachvollziehbar, deswegen wollte ich in diesem Forum nachfragen...

Ich kann den Unterschied schon gut nachvollziehen. 
Der Schotter ist nämlich ein inertes Produkt aus der Natur und vom Asphaltfräsgut geht je nach Verwendung,  Ausgangsmaterial, Grubdwasserspiegel usw eine Gefahr aus. Und genau diese Gefahr für die Umwelt kann eben nicht Hinz und Kunz abschätzen. 

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  •  BAULEItEr
5.1.2021  (#15)

zitat..
P**** schrieb: Lt. eines Richters am Landerverwaltungsgerichtes NÖ macht es baurechtlich schon einen Unterschied, ob man einen Schotter oder Asphaltfräsgut verwendet. Mit Schotter wäre es kein Bauwerk, mit Fräsgut wird es lt. dem Richter als Bauwerk eingestuft.

Warum fragst du dann, wenn du es eh weißt?

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#16)
@­MalcolmX: Eine mögliche Gefahr für die Umwelt sagt jetzt nichts darüber aus, ob es ein Bauwerk nach NÖ BO idgF ist? Und ich gehe schon davon aus, dass ein vom Baumeister gekauftes Material für diesen Zweck geeignet sein wird.

@BAULEItEr: Ich weiß es nicht, bzw. ich sehe nicht die notwendige bautechnische Kenntnis für dieses Vorhaben (die der Richter aber herleitet). Deshalb auch meine Frage ob jemand anderer mehr Erfahrung hat. Die örtliche Baubehörde hat es auch nicht so wie der Richter gesehen.

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Hallo peterT1,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: NÖ - bauliche Anlage? - Asphaltfräsgut/Recycling

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#17)
An die Recycling-Baustoffverordnung bist du in jedem Fall gebunden. 
Asphaltfräsgut ist Abfall,  für dessen in-Verkehr-bringen eben strengen Regeln gelten.
Hat der Baumeister das Material vor dem Verkauf beprobt und klassifiziert im Sinne der Baustoff-Recyclingverordnung?
Darf ja nur als Klasse U-A wie von dir geplant eingesetzt werden. 

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  •  BAULEItEr
5.1.2021  (#18)

zitat..
P**** schrieb: Die örtliche Baubehörde hat es auch nicht so wie der Richter gesehen.

Versteh ich jetzt wieder nicht, wenns die Baubehörde eh nicht so sieht wie der Richter, dann passt ja eh alles.

zitat..
MalcolmX schrieb: Und genau diese Gefahr für die Umwelt kann eben nicht Hinz und Kunz abschätzen. 

Recycliingasphalt unterliegt der Recycling-Baustoffverordnung, und diese verpflichtet dem Verursacher dazu sein Produkt untersuchen zu lassen damit er einen Konformitätsnachweiß erhält. Bei diesen Untersuchungen wird dann das Fräsgut in Umweltklassen eingeteilt.

Das Fräsgut welches nach dieser Überprüfung nun als Asphaltrecycling deklariert wurde, darf nun weitergegeben(verkauft) weden.
Wenn es nun verkauft wird muss dieser Komformitätsnachweiß  und ein  zusätzliches Informationsblatt ausgehändigt werden, wo genau drauf steht wo es eingebaut werden darf und wo nicht.

Dieses Infoblatt kann so ausschauen:
https://www.steirische-umweltservice.at/fileadmin/user_upload/Dokumente_UWS/Infoblatt_Recycling.pdf

Um diese Blatt zu verstehen braucht es keine bautechnischen Kenntnisse, dass muss auch Hinz und Kunz verstehen. (wer auch immer das ist)

 


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  •  BAULEItEr
5.1.2021  (#19)
@­MalcolmX 
Hinz und Kunz,
bei uns heißt das:  Gigl und Gogl.

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#20)

zitat..
BAULEItEr schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von P****: Die örtliche Baubehörde hat es auch nicht so wie der Richter gesehen.

Versteh ich jetzt wieder nicht, wenns die Baubehörde eh nicht so sieht wie der Richter, dann passt ja eh alles.

Schön wärs. Die Baubehörde sah/sieht andere Probleme, wobei diese von der Baubehörde rechtlich nicht untermauert werden konnten. Der Richter hat dies nur kurz kommentiert, der Bürgermeister habe sich "vergriffen". Hätte die Baubehörde gleich mitgeteilt, dass eine Bewilligung erforderlich wäre, stünden wir jetzt nicht da wo wir aktuell sind.


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  •  BAULEItEr
5.1.2021  (#21)

zitat..
P**** schrieb: Jetzt sollen 2 Stellplätze mit gesamt 5x5m realisiert werden

zitat..
P**** schrieb: Der Richter hat dies nur kurz kommentiert, der Bürgermeister habe sich "vergriffen".

Was hat ein Richter in einem Bauverfahren welches erst realisiert werden soll verloren?
Willst du uns alles scheibchenweise servieren oder schreibst mal was Sache ist?




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