Zur Info: Es hat sich wieder etwas geändert
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2011111/LRNI_2011111.pdf
Die Baubehörde KANN, Angaben über die Anordnung und Höhe der in der Umgebung bewilligten Hauptgebäude (abgeleitete Bebauungsweisen und Bauklassen) im Baulandbereich ohne Bebauungsplan (§ 54), verlangen.
Der Bauführer muß gewerberechtlich oder als Ziviltechniker zur Planung oder Berechnung dieses Bauvorhabens bzw. dessen Teile sowie zur Übernahme der Bauleitung befugt sein.
Der ungeregelte Baulandbereich heißt jetzt Baulandbereich ohne Bebauungsplan und in diesem beträgt der Bauklassenkoeffizient mindestens 1,25 (wichtig für die Aufschließungsabgabe)
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