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NÖ Bauordnung Stadl ohne Fundament

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  •  laboomdeluxe
22.2.2011 1
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Liebes Forum brauche ich für einen Holzstadel in Nö eine Baugenehmigung. Ich habe ein 400 m2 Grundstück und darf bei Bauklasse I 30% verbauen. Das sind 120 m2 ich würde dazu noch einen 50 m2 Holzstadl mit Punktfundament wie sie im Weinviertel üblich sind dazu errichten.
Kann ich das?

Ich werde mich eh noch bei NÖ gestalten erkunden bevor ich zur Gemeinde gehe. Wollte nur mal fragen ob schon jemand Erfahrungen damit hat.

  •  Karl10
  •   Silber-Award
22.2.2011  (#1)
.Vergesst endlich diese Märchen mit dem Fundament. Seit eh und je war es nach der NÖ Bauordnung ohne Bedeutung, ob ein Bauwerk ein Fundament/oder eine bestimmte Art von Fundament hat/oder nicht hat. Ein Stadl ist nach der NÖ Bauordnung ein Gebäude und dieses braucht in jedem Fall eine Baubewilligung - ohne Wenn und Aber. Es ist daher auch bei der Bebauungsdichte zu berücksichtigen.
Da brauchst nicht mehr lang fragen...

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