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.Vergesst endlich diese Märchen mit dem Fundament. Seit eh und je war es nach der NÖ Bauordnung ohne Bedeutung, ob ein Bauwerk ein Fundament/oder eine bestimmte Art von Fundament hat/oder nicht hat. Ein Stadl ist nach der NÖ Bauordnung ein Gebäude und dieses braucht in jedem Fall eine Baubewilligung - ohne Wenn und Aber. Es ist daher auch bei der Bebauungsdichte zu berücksichtigen.
Da brauchst nicht mehr lang fragen... |