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·gelöst· NÖ: Bauträger - betrug? Schmutzwasserhebeanlage. [NÖ]

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  •  Dianane01
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
3.1. - 28.4.2022
26 Antworten | 11 Autoren 26
26
Hallo alle,

Ich habe schon vor Monaten im Forum zum Thema Schmutzwasser Hebeanlage geschrieben.
https://www.energiesparhaus.at/forum-schmutzwasserhebeanlage-in-meinem-garten/64546 Ich habe jetzt ein bisschen mehr Informationen und mein Problem ist viel größer als erwartet.

Ich werde jetzt versuchen, meine Situation zu erklären, und ich würde gerne Ihre Meinung dazu haben.

Wir haben Doppelhaushälfte von einem Bauträger in NÖ gekauft. Bauträger hatte ein großes Grundstück, das sie in 8 kleinere Grundstücke aufteilten und 18 Doppelhäuser errichteten.

Unsere Doppelhaushälfte befindet sich in einem der vorderen Grundstücke, die direkt an der Straße liegen. Es gibt 3 Grundstücke direkt an der Straße, der Rest liegt dahinter.

Als wir das Haus gekauft haben, haben wir den Kaufvertrag zusammen mit einem Servitutsvertrag entwurf für das Leitungsrecht unterschrieben.

Ursprünglich waren die Grundstücke in erster Reihe direkt an den Kanal angeschlossen und an den Kosten für Leitungen/Anschluss beteiligt. Die dahinter liegenden Grundstücke sollten einen eigenen Kanalanschluss haben und sich ihre Kosten teilen.

2 Monate nach Vertragsunterzeichnung meldete sich die Treuhand bei uns mit der Erklärung, dass der Bauträger aufgrund der Baugenehmigung eine Schmutzwasserhebeanlage installieren muss, die in unserem Garten, neben dem Zaun zur Straße, mit einer Schachtöffnung liegen muss.

Treuhand hat dann ohne unsere Zustimmung den Servitutsvertrag samt Grundbuch geändert.

Über die Auswirkungen auf uns, lagen uns keine weiteren Informationen vor.

Die Treuhand hat den Dienstvertrag geändert, der besagt, dass sich jetzt alle 18 Häuser an der Wartung aller Rohre und Schmutzwasserhebeanlage beteiligen müssen.

Wir haben erst vor kurzem den Plan erhalten, in dem deutlich zu erkennen ist, dass die gesamte erste Häuserreihe nicht an die Schmutzwasserhebeanlage angeschlossen ist!

Es stellt sich auch heraus, dass es sich bei der Schmutzwasserhebeanlage um eine Doppelpumpe mit großer Klärgrube direkt vor unserem Wohnzimmerfenster handelt!

Wir haben uns jetzt einen Anwalt genommen, und versuchen ein Verfahren bei Treuhand und Bauträger einzuleiten.

Weiß jemand, wie hoch unsere Chancen sind, dies vor Gericht zu gewinnen?

Ich bin nicht an Schadensersatz interessiert, ich möchte die Schmutzwasserhebeanlage aus meinem Garten entfernen.

Wie stehen meine Chancen, das Ding aus meinem Garten zu entfernen, wenn Baturäger behauptet, keine andere Möglichkeit zu haben, die hinteren Grundstücken mit dem Kanal zu verbinden??

  •  chrismo
  •   Gold-Award
3.1.2022  (#1)
Niemand wird dir sagen können, wie hoch deine Chancen stehen, das zu gewinnen. Das kann wahrscheinlich nicht mal der Anwalt, der die Sachlage genauer kennt.

Ich wünsche euch alles Gute und dass die Sache rasch und positiv für euch gelöst wird. Ich würde aber empfehlen, dass hier nicht zu breit zu treten (inkl. Namen der beklagten Firma und auch Betrug in den Raum zu stellen. Das könnte auch auf euch zurückfallen.) und eurem Anwalt erstmal seine Arbeit machen zu lassen.
 

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
3.1.2022  (#2)
Ohne die Situation genau zu kennen, ist es schwer eine Einschätzung zu treffen.

Dass Bauträger gerne nach dem Schema "zuerst verkaufen, dann kümmern wir uns schon irgendwie um den Rest" vorgehen ist leider keine Seltenheit. 
Ohne hier irgendjemanden anschwärzen zu wollen, aber wie es scheint war es hier genauso, als ihr das Haus gekauft habt, war das Projekt vermutlich noch nicht im Detail ausgearbeitet. Ich vermute, dass sich der Bauträger mit der Kanalsituation und generellen Leitungssituation erst im Zuge der Einreichung genauer beschäftigt hat (die ja wie du sagst erst nach dem Kauf war), dadurch kam es nachträglich zu einer Situation die im Grunde ja nicht eurem Vertrag entspricht (da ist ja nur der Schacht für die Hebeanlage beschrieben und eingezeichnet bzw. was ist der oberirdische Freiluftschrank?). Zu den anderen Schächten gibt es ja keinen Anhaltspunkt im Servitutsvertrag?
Du schreibst später wurde dieser geändert (auf die derzeitige Lösung?), habt ihr dem dann auch nochmal zustimmen müssen? (dann wäre es vermutlich rechtskonform, da zugestimmt). 

Was ich mir nicht vorstellen kann, ist, dass der Bauträger euch einfach die zusätzliche doch sehr große und störende Anlage "im Nachhinein" so "aufs Auge drücken" kann.
Dass fremde Leitungen (inkl. Putzschächte ect.) über ein Grundstück laufen, damit alle Häuser versorgt bzw. deren Abwässer entsorgt werden können, kommt bei Bauträgerprojekten öfters vor und wird auch nicht zu verhindern sein, wenn es hier ein Problem mit der Höhenlage des Kanales gibt muss auch irgendwie eine Lösung gefunden werden (dafür gibt es ja den Servitutsvertrag). Servitutsvertrag in Textform sowie dem Lageplan widerspricht der tatsächlich ausgeführten Variante, und das Ding ist, dass eure Einschränkung gravierender ist als die im Servitutsvertrag(sentwurf) beschriebene Hebeanlage. 
Bin kein Experte mit Servitusverträgen, aber für mich ist ein konkreter Plan inkl. Leitungsführung schon eine gewisse Bindung voraus, das ist nach meinem Verständnis die Grundlage die ihr akzeptiert habt und damit Vertragsbestandsteil (anders wäre es wenn eine Fläche als Leitungsrecht ausgewiesen wird, in der dann im Prizip alles möglich wäre).

Ob es im Bereich des Möglichen ist, das Ding an eine andere Stelle zu versetzten wo es weniger störend wäre (vielleicht irgendwo in einem Allgemeinbereich ect. - jetzt im Nachhinein aber ungleich mehr Aufwand zum Versetzten - sehe ich je nachdem wie weit die Anlage schon ist ehrlich gesagt auch etwas unrealistisch), ist als Außenstehender der das Projekt nicht kennt, nicht zu beurteilen. Dazu müsste man den Gesamtlageplan der Anlage kennen und die Höhensituationen.
Möglicherweise gibt es keine wirkliche Alternative, möglichweise wäre eine andere für euch schonendere Variante möglich aber es widerstrebt dem Bauträger aus Kostengründen...

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Hallo Dianane01,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] NÖ: Bauträger - betrug? Schmutzwasserhebeanlage.

  •  Dianane01
3.1.2022  (#3)
Hi, und vielen Dank für eure antworten!

zitat..
ProjectX schrieb: (da ist ja nur der Schacht für die Hebeanlage beschrieben und eingezeichnet bzw. was ist der oberirdische Freiluftschrank?). Zu den anderen Schächten gibt es ja keinen Anhaltspunkt im Servitutsvertrag?
Du schreibst später wurde dieser geändert (auf die derzeitige Lösung?), habt ihr dem dann auch nochmal zustimmen müssen? (dann wäre es vermutlich rechtskonform, da zugestimmt). 

Wir haben die neue - geänderte Servitutsvertrag nicht zugestimmt. Treuhand hat uns nur informiert das wir sovieso in Kaufvertrag zum Leitungsrecht zugestimmt. Aber leitungsrecht ist nicht die recht Hebeanlage zu installieren oder??

zitat..
ProjectX schrieb: Was ich mir nicht vorstellen kann, ist, dass der Bauträger euch einfach die zusätzliche doch sehr große und störende Anlage "im Nachhinein" so "aufs Auge drücken" kann.

Wir waren nicht informiert was da kommt. Wir wissen es heute nicht welche hebeanlage/pumpe in der schacht steht. Ich habe zufallig photos gemacht.


zitat..
ProjectX schrieb: ervitutsvertrag in Textform sowie dem Lageplan widerspricht der tatsächlich ausgeführten Variante, und das Ding ist, dass eure Einschränkung gravierender ist als die im Servitutsvertrag(sentwurf) beschriebene Hebeanlage. 

Das ist genau was ich meine. Wie kann es sein das ohne meine explizite zustimmung so eine grosse Pumpwerk genau unter meine Wohnzimmerfenster installiert wurde?? Hebeanlage war niemals in entweder Kaufvertrag oder Servitutsvertrag erwähnt.


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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
3.1.2022  (#4)

zitat..
Dianane01 schrieb: Aber leitungsrecht ist nicht die recht Hebeanlage zu installieren oder??

In dem Abstatz im Kaufvertrag dass "wenn es aus technischen Gründen oder von seitens der Baubehörde erforderlich ist" dem Bauträger das Recht für Abweichungen eingeräumt wird, steht explizit "wenn ihr darüber informiert werdet und diese Abweichung zumutbar ist". 

Und anscheinend gab es für euch weder die Information dazu, noch seht ihr diese Abweichung als zumutbar an. Wenn es das Gespräch gegeben hätte, hätte man sich ja vielleicht auf eine Alternativmöglichkeit (falls möglich) mit der jeder einverstanden gewesen wäre einigen können.... so wurdet ihr ja quasi zwangsbeglückt und bringt ja auch Einschränkung und Wertminderung für euch mit sich

zitat..
Dianane01 schrieb: genau unter meine Wohnzimmerfenster installiert wurde??

Dachte im Vorgartenebreich? Ist dieses Ding jetzt im Hauptgarten?

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  •  Dianane01
3.1.2022  (#5)
Es ist im Seitengarten, genau dort, wo wir eine Terrassentür gemacht, und eine kleinere Terrasse geplant haben. Sie können das Foto im vorherigen Thema sehen. Es befindet sich tatsächlich direkt neben der Terassentür (fenster) , hinter der wir unseren Esstisch haben. Es ist schrecklich.

Darüber befindet sich auch unser Badezimmerfenster im ersten Stock.
Das Schlimmste ist, dass wir nicht wissen, welche Pumpe installiert ist und mit welcher Häufigkeit sie gewartet wird. Wird sie Geräusche machen? Ich stelle mir vor, wenn der Schachtdeckel für die Wartung geöffnet wird, wird es stinken.

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  •  Dianane01
3.1.2022  (#6)


2022/2022010338268.jpg
Dies ist unsere traurige Aussicht von unserem Essplatz. Ignorieren Sie den Container, es ist immer noch eine Baustelle.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
4.1.2022  (#7)
Macht doch die Terrasse drüber, dann sieht man nix.
Zur Wartung ein Feld zum aufklappen, fertig.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
4.1.2022  (#8)
Hallo,

ich persönlich denke dass die Anlage nicht entfernt werden wird, weil der Aufwand in keiner Relation steht (man muss ja das Gefälle aller Rohre ändern und Platz haben usw...).

Sprich selbst wenn ihr das Verfahren gewinnt oder ihr euch auf einen Vergleich einigt, dann kann maximal Schadenserstatz herauskommen, sprich ihr lasst Euch eine schöne Terrasse machen.

Wo ihr ansetzen könnt sind die Deckel, die Betondeckel sind die Billigsten, hier ist die Frage müssen es Oberflächenwasserdichte sein, dann kommt eh eine Dichtung rein, oder ihr fragt nach Gusdeckel mit Dichtung und Verschraubung dann riecht man sicher nichts mehr.

Ich würde mir den Ärger sparen und mich vergleichen, ich vernichtet meiner Meiung nur Zeit und Geld, oder alternativ verkaufen.


Aber mit dichten Deckeln, einer schönen Terrasse wird die Anlage nicht groß stören.


Aber ich verstehe euch, dass ihr euch übergangen führt, hier Schadensersatz bzw. Schadensleistung erbitten.

LG


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  •  Dianane01
4.1.2022  (#9)

Es geht nicht nur darum, die Schachtdeckel zu verstecken. Es ist die Tatsache, dass mein Haus nicht mit dem Ding in meinem Garten verbunden ist. Das Ding, das jemanden braucht, der es öffnet und mindestens zweimal im Jahr, wenn nicht mehr, wartet.
Sie haben einen riesigen Schacht direkt neben meinem Haus aufgestellt, ohne mich um Erlaubnis zu fragen. Ich denke, sie sollten es um jeden Preis entfernen. Es kann nicht sein, dass wir in einem Land wie Österreich wie Cowboys ohne Gesetze leben.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
4.1.2022  (#10)
Wie schon geschrieben,  dass der Schacht dort wieder wegkommt,  kannst du ziemlich sicher vergessen. 
Ihr könnt wahrscheinlich den Kauf rückabwickeln oder ähnliche Lösungen anstreben.

Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe... Habt ihr denn nix mitbekommen bzw warum habt ihr während der Bauarbeiten das Problem nicht durchdiskutiert mit dem Bauträger? Ob jetzt euer Haus daran angeschlossen ist oder nicht ändern nix daran ob der Schacht in eurem Garten ist, entweder ihr habt ein Problem damit oder nicht...

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
4.1.2022  (#11)
Ich verstehe euren Ärger und dass ihr euch übergangen fühlt vollkommen.
Aber um ehrlich zu sein, so sehr ihr das Ding auch weg haben wollt, ich halte es auch eher für unwahrscheinlich, alleine schon aufgrund der Notwendigkeit der Hebeanlage.
Eine theoretische Positionsänderung auf eurem Grundstück z.B. kapp zur Straße wird euch ja auch nicht restlos glücklich machen (und sich damit für den Aufwand nicht auszahlen), darum wahrscheinlich am besten mit der Baufirma einigen (am besten außergerichtlich, alles andere kostet für beide Seiten oft mehr als es bring) und schauen wie man die Situation bestmöglich lösen kann, wenn du sowieso dort eine Terrasse machen willst - mach es wie von MalcomX vorgeschlagen, dann stört es dich nur die zwei Mal im Jahr.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
5.1.2022  (#12)

zitat..
Dianane01 schrieb: Es ist die Tatsache, dass mein Haus nicht mit dem Ding in meinem Garten verbunden ist. Das Ding, das jemanden braucht, der es öffnet und mindestens zweimal im Jahr, wenn nicht mehr, wartet.

Beim Servitut geht es nicht um dich, es ist völlig egal, ob du an der Leitung hängst oder nicht.


zitat..
Dianane01 schrieb: Sie haben einen riesigen Schacht direkt neben meinem Haus aufgestellt, ohne mich um Erlaubnis zu fragen.

Sie müssen dich nicht um Erlaubnis fragen.
Du hast in dem anderen Thread einen Ausschnitt aus deinem Vertrag mit dem Bauträger gepostet.


2022/20220105133433.jpg

Fakten sind: 
1.) die technischen Gründe oder Anforderungen seitens der Baubehörde sind offensichtlich vorhanden (das steht in der Mail vom Anwalt drinnen).
2.) zuvor darüber informiert werden:
Ihr seid ja informiert worden (durch Treuhand, Polier usw.).
Über den Zeitpunkt könnte man streiten, ich glaub aber nicht, dass der Bauträger diese Information absichtlich zurückgehalten hat bzw. wird ihm das schwer zum Nachweisen sein.
3.) Zumutbarkeit:
Versetz dich in die Lage der Richterin, die das mglw. entscheiden wird.
Warum ist 1 Schachtdeckel zumutbar und 2 weitere nicht?
Welchen Nachteil hast jetzt konkret? Ausser, dass 2 mal pro Jahr jemand zur Wartung vorbeikommt (mit abgestimmten Termin mit dir)?
Das Hebewerk muß fachgerecht installiert und betrieben werden, d.h. ich würde darauf schauen, dass das keine störenden Geräusche oder Schwingungen verursacht, bevor ihr das Haus abnehmt oder ausbezahlt.
Geruchsbelästigung kann man (ausser bei Reparaturarbeiten) ausschliessen, in meinem Elternhaus (70er Jahre) war die Senkgrube direkt auf der Terasse, da riecht man nix.

Mein Tip:
Einig dich mit der Baufirma auf ordentliche und schöne Schachtdeckel oder irgendwas anderes (was für beide vertretbar ist von Aufwand und Kosten, wie zb. das ausgraben vom Terassenfundament...) und spare dir Zeit/Nerven/Ärger/Geld vom Gerichtsweg und akzeptier es.




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  •  Dianane01
5.1.2022  (#13)
Servitut was eigenhändig und rechtswidrig von Treuhand geändert. Weil er hat uns informiert (mit falsche aussage) aber KEINE zumutbarkeit gefragt. Er hat uns angelogen und nicht die Wahrheit gesagt. (er wird auch angezeigt in anwaltskammer) 
Wir haben auch nicht auf einen Deckel zugestimmt!

Gibt es keine Gesetze in Österreich? Keine konsumentenschutz?

Übrigens, leitungen unter der Oberfläche sind OK. Hebeanlage ist nicht ok. Das is nicht in Leitungsrecht.

Und in diese rechtswidrige servitut steht auch das wir für diese Anlage auch betriebskosten zahlen müssen. Vollig irre. 

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.1.2022  (#14)
Das rechtlich gesehen ein Reihenhaus was anderes ist als ein Einfamilienhaus,  war euch aber schon halbwegs klar?

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  •  Dianane01
5.1.2022  (#15)
Sicher, aber wenn wir das Doppelhaushälfte gekauft haben, war auch in servitut geschriebwn und vermerkt das wir und übrige 5 Doppelhaushälfte unsere eigene kanal und kosten teilen, und hinterliegende 12 hatten eigene Anschlüsse zu tragen. Jetzt mussen wir alle gleich zahlen für was wir keine Einfluss haben - Verstopfungen usw. Das finde ich nicht in Ordnung. Das habe ich nicht zugestimmt.

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  •  Rotkehle
  •   Bronze-Award
5.1.2022  (#16)

zitat..
Dianane01 schrieb: Wie stehen meine Chancen, das Ding aus meinem Garten zu entfernen, wenn Baturäger behauptet, keine andere Möglichkeit zu haben, die hinteren Grundstücken mit dem Kanal zu verbinden??

Gutachten erstellen lassen, in dem klargestellt wird, dass es andere realistische Möglichkeiten gibt die Häuser an den Kanal anzuschließen. Sollte es keine geben und davon muss man anscheinend ausgehen, werdet Ihr damit leben müssen.

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
31.1.2022  (#17)
Wie gings jetzt weiter?

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  •  Dianane01
31.1.2022  (#18)
Wir haben jetzt einen Anwalt, und unser Bauträger hat in unserem ersten Gespräch gesagt, dass wir informiert wurden und die Situation akzeptiert haben. Gott sei Dank haben wir alle E-Mails, in denen wir monatelang versucht haben, sie dazu zu bringen, überhaupt mit uns zu sprechen. Ich glaube, wir werden in einem Prozess enden.

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  •  Dianane01
31.1.2022  (#19)
Und neue dazu ist auch pumpwerk entlüftung in unsere garten 😂💩

2022/20220131898418.jpg

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
31.1.2022  (#20)
Das ist im wahrsten Sinne des Wortes scheiße...
ärger dich nicht, suche nach einer Lösung die akzeptabel ist oder überlege es dir vom Kauf zurückzutreten, wenn das möglich ist.

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  •  Dianane01
27.4.2022  (#21)
Das Problem hat sich erledigt. 😊

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