Hallo alle,
Ich habe schon vor Monaten im Forum zum Thema Schmutzwasser Hebeanlage geschrieben.
https://www.energiesparhaus.at/forum-schmutzwasserhebeanlage-in-meinem-garten/64546 Ich habe jetzt ein bisschen mehr Informationen und mein Problem ist viel größer als erwartet.
Ich werde jetzt versuchen, meine Situation zu erklären, und ich würde gerne Ihre Meinung dazu haben.
Wir haben Doppelhaushälfte von einem Bauträger in NÖ gekauft. Bauträger hatte ein großes Grundstück, das sie in 8 kleinere Grundstücke aufteilten und 18 Doppelhäuser errichteten.
Unsere Doppelhaushälfte befindet sich in einem der vorderen Grundstücke, die direkt an der Straße liegen. Es gibt 3 Grundstücke direkt an der Straße, der Rest liegt dahinter.
Als wir das Haus gekauft haben, haben wir den Kaufvertrag zusammen mit einem Servitutsvertrag entwurf für das Leitungsrecht unterschrieben.
Ursprünglich waren die Grundstücke in erster Reihe direkt an den Kanal angeschlossen und an den Kosten für Leitungen/Anschluss beteiligt. Die dahinter liegenden Grundstücke sollten einen eigenen Kanalanschluss haben und sich ihre Kosten teilen.
2 Monate nach Vertragsunterzeichnung meldete sich die Treuhand bei uns mit der Erklärung, dass der Bauträger aufgrund der Baugenehmigung eine Schmutzwasserhebeanlage installieren muss, die in unserem Garten, neben dem Zaun zur Straße, mit einer Schachtöffnung liegen muss.
Treuhand hat dann ohne unsere Zustimmung den Servitutsvertrag samt Grundbuch geändert. Über die Auswirkungen auf uns, lagen uns keine weiteren Informationen vor.
Die Treuhand hat den Dienstvertrag geändert, der besagt, dass sich jetzt alle 18 Häuser an der Wartung aller Rohre und Schmutzwasserhebeanlage beteiligen müssen.
Wir haben erst vor kurzem den Plan erhalten, in dem deutlich zu erkennen ist, dass die gesamte erste Häuserreihe nicht an die Schmutzwasserhebeanlage angeschlossen ist! Es stellt sich auch heraus, dass es sich bei der Schmutzwasserhebeanlage um eine Doppelpumpe mit großer Klärgrube direkt vor unserem Wohnzimmerfenster handelt! Wir haben uns jetzt einen Anwalt genommen, und versuchen ein Verfahren bei Treuhand und Bauträger einzuleiten.
Weiß jemand, wie hoch unsere Chancen sind, dies vor Gericht zu gewinnen?
Ich bin nicht an Schadensersatz interessiert, ich möchte die Schmutzwasserhebeanlage aus meinem Garten entfernen.
Wie stehen meine Chancen, das Ding aus meinem Garten zu entfernen, wenn Baturäger behauptet, keine andere Möglichkeit zu haben, die hinteren Grundstücken mit dem Kanal zu verbinden??