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.Ich nehme an, es geht dir bei der Frage um die "Bebauungsdichte", und was bei der Berechnung der Bebauungsdichte zu berücksichtigen ist, oder?? (den Begriff "bebaute Fläche" gibts im NÖ Baurecht gar nicht)
Antwort: Gebäude und deren Grundrissfläche zählen bei der Bebauungsdichte. Gebäude: oberirdische Bauwerke mit einem Dach und mindestens 2 Wänden Grundrissfläche: die Fläche innerhalb der äußeren Begrenzungen eines Gbeäudes Daher: Wohngebäude - ja Nebengebäude - ja Carport (mit max. 1 Wand) - nein Terrasse - nein Terrasse überdacht (und nur an einer Seite mit einer Wand begrenzt) - nein Terrasse überdacht (und an zwei Seiten mit einer Wand begrenzt) - ja Pool - nein |
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Vielen Dank Karl10 !! |
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@Karl10: - Wenn also die Terrasse an das Haus grenzt und an einer anderen Seite an die Garage dann wird die gesamte Terrasse gerechnet? Oder nur jener Teil der auch überdacht ist?
Wie ist das wenn die Garagenwand nur 3 Meter lang ist die Terrasse aber 3,5 Meter (und somit 0,5 Meter über die Garage "hinausragt")? |
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hier wäre es überhaupt mal toll das gewisse flächenangaben als berechnungsgrundlage definiert werden!
mir würde das jetzt einfallen bei zb.: Geschoßfläche bei der Verrechnung von Gemeinde Verwaltungsabgaben ( Baubescheid ) Berechungsfläche bei Kanaleinmündunsggebühr, Kanalbenützungsgebühr, Wasseranschlussabgabe Hierbei hätte ich nämlich echt mal gern einen meinen Plan gezeigt der sich auskennt und was nachgefragt :) mfg |
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Mich würde das auch interessieren mit der Berechnung der bebauten Fläche - vor allem im Bezug auf Kanalanschlußgebühr. Geht um Niederösterreich. Zählt hier ein Nebengebäude, dass an das Haus anschließt dazu oder nicht? Im Nebengebäude gibt es keine Wasserleitung und auch keinen Kanalanschluß. |
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Meine Meinung dazu: Wenn die beiden Gebäude (Wohnhaus und Nebengebäude) direkt untereinander verbunden sind (mittels Türe, Schleuse oÄ) zählts zur Grundfläche dazu... Bitte nicht lynchen, wenn nicht die in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] in Stein gemeißelten Begriffe Verwendung fanden. ng bautech |
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Die Gebäude sind nicht miteinander verbunden, keine Türe, Schleuse etc. Handelt sich um eine Garage, die wie gesagt zwar anschließend ist, aber nicht verbunden ist mit einer Türe oder Schleuse. |
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Dann wirds mMn aus der Berechnung rausgenommen... |
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und wenn die garage unterkellert ist? und der unterkellerte teil verbunden ist? |
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hmmm... NÖ Kanalgesetz 1977 sagt: - Aus dem les ich heraus, dass die Projektion des Bauwerks von oben als Berechnung herangezogen wird - wobei die (nicht mittels Türe, Schleuse oÄ verbundene) Garage OHNE Kanalanschluss hier nicht berücksichtigt wird... ng bautech 1 |
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Sorry! Kurzes OT OT [Off Topic] @Karl10 - @Karl10: Schätze Ihre Expertise aus vielerlei Antworten - nicht zuletzt die vergangenen in diesem Thread; würde Sie gerne in einer §51-Angelegenheit direkt kontaktieren (wenn hinterlegte E-Mail im Benutzerprofil korrekt, dann siehe mein Schreiben an Sie!
Sorry fürs Abgleiten! |
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Da hätte ich gleich eine Frage dazu:
Ich habe meinen Wohnbereich. Nur vom Hof aus kann ich den Schuppen erreichen. Dieser Schuppen war einmal der Pferde- und Schweinestall, ist also mit dem Haus "verbunden". Das Dach geht bis über den Schuppen. Daran anschließend habe ich ein Lager errichtet- Ebenfalls nur vom Hof aus zu erreichen. Das Dach ist ein Eigenes. Für welche Grundfläche muß ich dann die Kanalgebühr bezahlen? Ich habe eine kleine Skizze in meiner Dropbox: https://www.dropbox.com/s/0tavbn0q2uesdq2/SKIZZE%20HAUS.pdf |
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Am Gemeindeamt ist man der Ansicht, daß die landwirtschaftliche Nutzung meines Schuppens nur dann als abzügliche Fläche der Bemessung dienen würde, wenn ich ein Bauer oder Unternehmer wäre. Lediglich Gartengeräte und landwirtschaftlich genutzt Geräte zu lagern reicht nicht. Wenn ich ein Bauer werden würde, dann würde die Grundfläche des Schuppens aber abgezogen.
Na, das überlege ich mir jetzt |