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Gibt es einen Bebauungsplan? Wenn ja, welche Bauklasse ist erlaubt? Die Ergänzungsabgabe bezieht sich auf die Berechnungslängen. Die BL bei 858 m² entspricht 29,29 (hierfür wurde eine Abgabe entrichtet). Die neue BL für 1.967 m² entspricht 44,35. Für die Differenz zwischen neuer und alter BL wird die Ergänzungsabgabe vorgeschrieben (Multiplikation mit dem gültigen Bauklassenkoeffizienten und dem Einheitssatz). Wenn der aktuelle Bauklassenkoeffizient >1,00 ist, dann kommt noch eine Ergänzung für den Bauklassenkoeffizienten des UR-Grundes hinzu (für die Berechnungslänge 29,29), siehe NÖ Bauordnung 2014 §39 (3) |
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Danke für die rasche Antwort - Bebauungsplan gibt es keinen BKK - je nach Bauklasse, mindestens jedoch 1,25 (steht auf der Homepage) OK Danke heißt für mich bei Einheitssatz 550 ergibt das Variante 2: 10.353 EUR 44,35x1,25*550=30.491 29,29*1,25*550=20.138 30.491-20.138=10.353 Worst Case nochmal 4.027€ für die Ergänzung UR-Grund dazu (29,29x0,25x550). Das wär noch super, ob mir das jemand beantworten kann um mich seelisch darauf ein zu stellen |
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Wie so oft in soclehn Fällen ist die Beschreibung des Sachverhalts sehr schammig, unklar, widersprüchlich: - einige der Angaben sind hier nicht von Relevanz und lenken höchstens ab - andererseits fehlen wichtige Infos - und schließlich steht manches im Widerspruch zueinander Weiters ist die Fragestellung an sich so gar nicht möglich, denn es kann grundsätzlich bei gleicher Ausgangslage gar keine 2 Varianten bezüglich Ergänzungsabgabe geben. Wenn du also von 2 Varianten "Ergänzungsabgabe" redest, dann musst du mal die 2 verschiedenen Ausgangsvarianten dafür genau beschreiben! Soweit ich das verstanden habe, ist der Grund 2 bisher ja noch kein "Bauplatz" und es wurde bisher dafür noch nie Aufschließungsabgabe bezahlt. Eine Ergänzungsabgabe nur für Grund 2 allein kann es dann aber gar nicht geben (Variante 1). Und was soll die Variante 2 eigentlich sein? Diese 453m² wurde ja 2011 mit dem Grund 1 vereinigt, d.h. die sind als eigenständige Fläche/Grundstück ja gar nicht mehr vorhanden. Das ist jetzt alles einheitlich Grund1 mit 1311m². Da gibts keine Variante mit Ergänzungsabgabe "auch für die 453m²"! Ich kann leider in keiner Weise nachvollziehen, welche Überlegungen da in deinem Kopf herumgeistern...... |
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Hab deinen Beitrag von grad vorhin leider erst nach meinem gesehen..... Was rechnest du da??? Das ist mir schleierhaft! Wenn ich es mir richtig zusammenreime, dann hast du folgende Ausgangssituation: - Das Grundstück 1 mit einer Größe von 1.311m². Dieses ist zur Gänze (alter) Bauplatz. Auf diesem Grundstück soll aktuell nichts gebaut werden. - Das Grundstück 2 mit 656m². Dieses ist noch nicht Bauplatz und soll jetzt erstmalig bebaut werden. Aus Anlass dieser Bebauung wird es zum Bauplatz erklärt werden müssen. Nun gibt es tatsächlich 2 Möglichkeiten (die aber nichts mit deinen oben angeführten 2 Varianten zu tun haben): 1. Du belässt die beiden Grundstücke so wie sie sind (also keine Vereinigung) und musst daher für das Grundstück 2 aus Anlass der Bauführung und der damit verbundenen Bauplatzerklärung Aufschließungsabgabe zahlen. Diese errechnet sich wie folgt: 25,61 x 1,25 x 550 = 17.608.- 2. Du vereinigst die beiden Grundstücke (und zwar BEVOR die Baubewilligung für das Bauvorhaben auf Grundstück 2 bewilligt wird!!), wofür du dann eine Ergänzungsabgabe zu bezahlen hast (Titel: Vergrößerung des bestehenden Bauplatzes mit einem Nichtbauplatz). Das errechnet sich dann wie folgt: (44,35 -36,21) x 1,25 x 550 = 5.596.- Diese 2 Möglichkeiten hast du zur Auswahl. Oder der Sachverhalt ist ein ganz anderer, als du ihn eingangs angedeutet hast???!! 1 |
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ich versuch das nochmal mit anderen Worten zusammen zu fassen. - wir reden hier glaub ich eh vom gleichen - glaub meine Ausdrucksweise ist falsch gewählt Deine Ausgangssituation kann ich bestätigen bzw. deckt sich mit meinem Wissen => ja stimmt - ich hab aber in dem Sinne keine Bestätigung dass alles Bauplatz ist obwohl hier rechtsmäßig alles bebaut ist. - nur eine Bestätigung das vor Jahren beim ursprünglichen Grund 1 vor der Zusammenlegung (858m²) ein verminderter Aufschließungsbeitrag ohne Berücksichtigung von Bauklasse entrichtet wurde. => ja sehe ich auch so Die Berechnung von deinen obigen Post bin ich auch gekommen: => Dies wäre auch die Variante die ich machen würde Allerdings hätte es dann nie eine Aufschließungs / Ergänzungsabgabe für den kleinen Teilbereich des Grundstückes 1 (453m²) gegeben oder die Gemeinde hat vergessen dies vor zu schreiben? Die Krätchenfrage ist ob sie das im Zuge der Zusammenlegung Einreichung Schuppen noch machen kann/darf? => Wenn das so ist hat sich eigentlich meine Frage erübrigt und es kommen die 5.596,- auf mich zu |
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Genau so ist es. In deinem Fall stellt sich eigentlich keine Frage. Wenn bei der damaligen Grundstücksvereinigung keine Ergänzungsabgabe vorgeschrieben wurde, dann hat die Gemeinde das offensichtlich versäumt/vergessen/übersehen - was auch immer. Diese Vorschreibung ist in der Zwischenzeit (mehr als 5 Jahre) allerdings verjährt. D.h. die Gemeinde hat nun keine rechtliche Befugnis mehr, das jetzt noch irgendwie nachzufordern. |
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@Karl10 danke für die Rückmeldung werde das mal in die Wege leiten und schauen was für ein Bescheid kommt - wird sicher ein paar Wochen/Monate dauern bis ich das dann Schwarz auf Weiß habe |
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Es gibt wieder Neuigkeiten Ich habe jetzt die zwei Gründe Vereinigen lassen (Grundstücksvereinigung) im Hintergrund wurde noch das alte Grundstück "Grund 1" in den Grenzkatastar eingetragen sowie die Eigentümerverhältnisse entsprechend berichtigt darum hat die Zusammenlgung so lange gedauert. Das Vermessungsamt hat dann einen Antrag auf Bewilligung einer Grundstückvereinigung bei der Gemeinde eingereicht. Bescheid (Grundstücksvereinigung) ist gerade gekommen - relevanten Teil den ich da rauslese: Die - erst mit der am xx.xx.2016 in Kraft getretene Verordnung - in Bauland gewidmete Fläche (453 m²) des Grundstückes "Grund 1" sowie die Fläche (656 m²) des bisherigen Grundstückes "Grund 2" wird durch die ggstl. beantragte Änderung von Grundstücksgrenzen / Grundstücksvereinigung im Bauland gemäß § 11 Abs. 1 Z. 3 NÖ Bauordnung 2014 in der geltenden Fassung Bauplatz. => für mich Übersetzt - ist jetzt eine Erklärung zum Bauplatz das ist ja Grundsätzlich eh gut - die Ergänzungsabgabe bleibt für mich noch immer Spannend was da dann daherkommt wenn ich jetzt den Schuppen Einreiche |
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