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Da würde ich aber vorher mit dem Amtssachverständigen telefonieren. Einfach schicken kommt fix blöd an. |
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würd auch kurz anrufen und den sachverhalt schildern. dann auswechslung und das problem sollte aus der welt geschafft sein :) |
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Versteh da ganz einfach mehreres in der Schilderung nicht: Was heißt, er hat "festgelegt"? Klingt ja so, als ob man sich das Bezugsniveau aussuchen könnte. 154,30 ü. Adria sind 154,30 über Adria. Das bezieht sich nicht auf ein "lokales Höhensystem". Der Sinn von Angaben "über Adria" ist ja, dass das ein absolutes Maß ist und sich nicht (relativ) auf irgendwas bezieht. Wo is denn in deinen geposteten Plänen überhaupt ein Bezugsniveau eingezeichnet?? Ich bin sicher, dass das Bezugsniveau (vor dem Bau vorhandenes natürliches Gelände) entlang der Außenwände deines Gebäudes unterschiedlich hoch ist. Ein absolut waagrechte Bodenoberfläche eines Grundstückes erscheint sehr unwahrscheinlich. Es ist also auch aus diesem Grund Unsinn, wenn man sagt, das Bezugsniveau sei 154,30 ü. Adria. Das Bezugsniveau wird im maßgeblichen Bereich unterschiedliche Höhen haben! Hat der Planer vielleicht gemeint, dass das +/- 0,00 Niveau auf 154,30 ü. Adria liegt?? Dann hat das aber nichts mit "Bezugsniveau" zu tun!!! |
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Sorry für die etwas harsche Antwort, aber: Ich würde jemanden, der sich als Bauträger versucht nicht bei der Problemlösung helfen, vor allem wenn das Problem erst dadurch entstanden ist, weil sich dieser Jemand die parr Hundert Euro für einen Vermesser sparen wollte. Kenne nicht viele Privatpersonen die Doppelhäuser bauen, und für diese wäre dieses Forum eigentlich gedacht. |
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@Karl10 Zuerst danke für die Nachricht und entschuldige meine verspätete Antwort. Das habe ich damit gemeint: Das BEzugsniveau hat der Planer so festgelegt, ich weiß nicht woher, das Grundstück ist im Grenzkataster eingetragen, aber von der Höhe wusste ich nicht, Ich bin ehrlich ich habe das Thema nicht ganz verstanden, der Vermesser hat aber den höchsten Punkt mit 155,30 angegeben und hat ein Gefälle von max. 70 cm, also der niedrigste Punkt straßenseitig wären 154,60. Dnach hat er gesagt, dass das Haus wahrscheinlich 30 cm "unter" Straßenniveau wäre, wenn mit diesem Bezugsnievau gearbeitet wird und das hat mich sehr verunsichert... Ich war bei der Gemeinde und die Gemeinde hat gesagt, ich müsste komplett neu einreichen und das passende Bezugsniveau angleichen, was zu einer Zeitverzögerung sorgen würde.. Ich wollte deshalb fragen, wie wichtig die oben genannte Angabe ist, bzw ob man schon anfangen könnte mit dem Aushub und dann einfach einen Änderungsplan einreichen kann bzw. ob die Gemeinde solch einen danach abweisen könnte. Ich würde mich über eine Antwort freuen. |
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@thomasdoe Ich bin kein Bauträger, ich bin eine Privatperson. Ich baue an der Wiener Stadtgrenze und da sind die Grundstückspreise dementsprechend hoch und da will man die Fläche optimal ausnutzen. Wäre ich Bauträger, würde ich doch Ahnung haben und bei sowas spielen paar hundert Eruo keine Rolle. Hätte mir jemand gesagt, dass man vorher die Höhe messen/ Vermesser engagieren muss hätte ich das sofort gemacht alleine um mir jetzt weitere Probleme zu sparen... Aber schön, wie manche denken... |
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Anscheinend weiß da niemand, was man eigentlich unter "Bezugsniveau" gemäß NÖ Bauordnung versteht - offensichtlich auch dein Planer nicht. Das was du da oben wiedergibst, bedeutet nur, dass das im Plan verwendete +/- 0,00-Niveau auf einer absoluten Höhe von 154,30 über Adria liegt. Soll so sein, das sagt aber nichts über das Bezugsniveau aus. Was er unter "lokales Höhensystem" versteht, ist mir ebenfalls schleierhaft. Und: es geht beim Bezugsniveau nicht um einen "höchsten" oder "niedrigsten" Punkt, sondern das Bezugsniveau ist in der Regel eine Flächen bzw. deren Niveau - und zwar an jedem Punkt dieser Fläche. Find ich völlig überzogen. Es müsste ein Abänderungsantrag reichen, in welchem die korrekten Höhen angegeben, d.h. kotiert sind. Das Bauwerk selbst bleibt ja völlig unverändert. Die Frage war schon bisher und wird auch künftig sein, ob die Gebäudehöhen passen - und zwar bezogen auf das Bezugsniveau. Wie ich schon sagte, war ein solches in den von dir oben reingestellten Plänen nirgendwo erkennbar. Frag mich auch, wie die Baubehörde den ursprünglichen Plan überhaupt beurteilen konnte?? |
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Die Baugenehmigung habe ich vor einer Wochen erhalten, deshalb wollte ich nicht komplett neu einreichen. Aber wenn ein Abänderungsantrag reicht, dann bin ich beruhigt, dann kann zumindest schon mit dem Bau begonnen werden... Ich danke dir für deine Nachricht! |
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