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Aus dieser Schilderung kann ich leider den maßgeblichen Sachverhalt und was genau bewilligt wurde nicht so eindeutig nachvollziehen. Fest steht, dass die mit Pultdach bewilligte Maschinenhalle tatsächlich mit Satteldach errichtet wurde. Beim Zu- und Umbau 2018: wurde dann die gesamte Dachfläche des Altbestandes als Satteldach eingezeichnet?? Was bitte heißt: "das halbe Dach wurde verlängert"??? Wo? An der Längsseite? An der Stirnseite? Wo genau liegt das "halbe" Dach?? Das war ja nicht nur eine "Widmungsänderung", oder? Da hats ja auch bauliche Abänderungen geben müssen! Wurden die im Detail eingezeichnet? Und was war dann die konkrete Konsequenz dieses Verfahrens?? Irgendein Bescheid? Allenfalls sogar ein Abbruchbescheid, wenn die Gemeinde der Meinung ist, der Bau sei konsenslos? Du musst dich mal in unsere Lage hier versetzen. Wir kennen weder das Gebäude in der Natur, noch kennen wir irgendeinen Plan davon. Und dann versuch mal selbst, was du dir aus deinem Text mit diesem Wissensstand vorstellen kannst?! |
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Hallo Karl, Danke für deine Antwort, ich habe jetzt Bilder aus dem Einreichplan von 2018 eingestellt, ich hoffe damit kann ich den Sachverhalt besser erklären. Es war nicht nur eine Widmungsänderung sondern ein Umbau der Maschinenhalle zu einem Rinderstall. Es wurden auch neue Gebäude dazu gebaut, es geht aber nur um diesen Teil und dieses Dach. Laut unserem Sachverständigen ist das Satteldach damit genehmigt. Laut Gemeinde (und deren Sachverständigen) muss ich einen Änderungsplan für das Dach einreichen. Dazu müsste ich im Plan nur die Saumrinne und das Material des Daches angeben. Ein Neues Verfahren möchte ich vermeiden, da uns mit allen möglichen Problemen gedroht wurde. Dankeschön fürs Nachdenken. |
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Wieder mal rächen sich die Sünden der Vergangenheit und die Unfähigkeit diverser sogenannter "Professionisten". Ich erklärs dir: Es gibt Regeln, wie Pläne zu verfassen sind (die jeder Planzeichner kennen muss). Da gehören z.B. die Farben dazu. Hier mal ganz einfach erklärt: "grau" - das ist immer Bestand (also so wie es in der Natur besteht) - egal aus welchem Material "rot" - steht generell für "neu", speziell für neues Ziegelmauerwerk. Eine rote Unterstreichung von Wörtern bedeutet, dass die unterstrichene Sache neu kommt (also Gegenstand/Inhalt eines Ansuchens ist) "braun" - sind z.B. neue Holzteile/-konstruktionen "grün" - ist die Farbe für neuen Beton/Betonteile "gelb" - zeigt generell an, dass etwas bisher Bestehendes bzw. Bewilligtes weg kommt/abgebrochen wird bzw. nicht ausgeführt wird. Eine gelbe Unterstreichung von Wörtern bedeutet, dass die unterstrichene Sache/Widmung/Nutzung... weg kommt usw. usw. Bei einem korrekt gefärbelten Plan erkennt man daher schon mit wenigen Blicken, worum es da grob geht. Schau dir jetzt mal mit diesem Wissen deine Pläne an! Im Grundrissplan ist ALLES "Bestand" (weil "grau" gefärbelt). Da ist nichts als neu erkennbar und soll auch nichts Früheres wegkommen oder verändert werden! Mit anderen Worten: dieser Grundrissplan sagt NICHTS aus darüber, was Gegenstand des Bauansuchens (und in der Folge der Baubewilligung) ist. Es sagt nichts aus, was früher bewilligt war und jetzt nicht mehr so sein soll usw. - also ein völlig wertloser Plan, mit dem man in deiner jetzigen Situation wenig anfangen kann. Was sind das für unfähige Dilettanten, die sowas zeichnen?? Im Schnitt gibt es eine einzige Sache, die als "neu" dargestellt ist und somit offenkundig Gegenstand eines Bauansuchens ist, und das ist der Boden. Und das war es. Mehr kann man aus diesen Plänen nicht herauslesen! Und somit kann man ewig drum herumdiskutieren, was da jetzt als bewilligt gilt und was nicht. Man müsste natürlich auch die Baubeschreibungen kennen sowie allfällige Bauverhandlungsniederschriften und dortige Feststellungen. Aber deine hier hereingestellten Pläne sind jedenfalls unter jeder Kritik. Weiterer Grundsatz, den jeder Planverfasser kennen muss: Wenn ein bestehendes/bewilligtes Bauwerk umgebaut werden soll, dann macht man als Planverfasser 4 grundsätzliche Schritte: 1. Man holt sich aus dem Bauakt den alten bewilligten Einreichplan und zeichnet den mal 1:1 ab. Dann hat man mal alles auf Papier, was ursprünglich bewilligt wurde. 2. Alles, was auch künftig in exkter Übereinstimmung mit der alten Bewilligung unverändert bestehen bleiben soll, wird grau gefärbelt (=bewilligter Bestand, der unverändert bestehen bleibt) 3. Alles, was ursprünglich bewilligt wurde und künftig nicht mehr bestehen bleiben soll bzw. abgeändert wird, färbelt bzw. unterstreicht man "gelb" (siehe Erklärung oben) 4. Alles, was künftig neu oder abgeändert bewilligt werden soll, aber im bisher bewilligten Plan so nicht vorhanden war, zeichnet man mit entsprechender Färbelung (siehe oben) als neu ein bzw. unterstreicht es (bei Raumbezeichungen/-widmungen/-nutzungen) rot. UND DANN WÄRE ALLES KLAR!! Was wegkommt/abgebrochen wird, was abgeändert wird, was völlig neu kommt. Man hätte also für den Einreichplan des Um- und Zubaues im Jahr 2018 zunächst den alten Plan aus 1992 abzeichnen müssen. Dann hätte man den alten Dachstuhl des Pultdaches komplett gelb gefärbelt und mit neuer Färbelung (je nach Materialart) das neue Satteldach drüber gezeichnet. Man hätte z.B. die Raumbezeichnung "Maschinenhalle" übernehmen müssen und gelb unterstreichen (d.h. kommt weg) und die Bezeichnung "Rinderstall" rot unterstreichen müssen (d.h. kommt stattdessen neu) usw. usw. Weiters: was steht eigentlich im Bauansuchen 2018 und in der Überschrift des Einreichplanes 2018? Steht dort irgendwo, dass anstelle des ursprünglich 1992 bewillgten Pultdaches ein Satteldach ausgeführt wird und bewilligt werden soll?? Wird schwer sein, das Satteldach als bewilligt zu werten, wenn es weder planlich als Gegenstand des Bauansuchens erkennbar, noch ausdrücklich irgendwo textlich beantragt bzw. beschrieben ist! Du sprichst von "Eurem" Sachverständigen. Wer ist denn das? Der is hauptberuflich Bausachverständiger? Frag ihn mal, wovon er konkret eine Baubewilligung für das Satteldach ableitet. Er soll das mal in mehreren Sätzen begründen bzw. soll er das mit einem schlüssig begründeten Gutachten (und nicht bloße Feststellung/Behauptung) rechtlich fundiert nachweisen. Die bloße Darstellung als "Bestand" (graue Färbelung!) im Einreichplan 2018 sagt über eine Bewilligung gar nichts aus. Es zeigt halt nur, was in der Natur besteht - nicht mehr und nicht weniger. Im Übrigen: Wo ist da in den von dir übermittelten Plänen ein halbes Dach "eingefärbt"?? Meinst du die seitliche Dachverlängerung über dem Futtergang?? Den Teil der "weiß" dargestellt ist? "Weiß" ist keine Farbe und wenn, dann ist es die falsche, um es als neu zu kennzeichnen. Und im übrigen sagt dies Verlängerung nichts über das Satteldach selbst bzw. kann man jetzt durch alle Instanzen streiten, ob man eine Dachverlängerung bewilligen konnte, obwohl es das Hauptdach rechtlich so gar nicht gibt...... (die Dachverlängerung hängt also rechtlich irgendwie in der Luft)...... Und nochmal die Frage: Du sagst "im Herbst 2022 gab es ein Verfahren". Was war das für ein "Verfahren", was gibt es darüber schriftlich? Und wenn es was schirftlich gibt, ist das ein Bescheid, eine Niedrschrift??? Was steht genau drin?? Gibt es ein Gutachten des Sachverständigen der Gemeinde über diesen Sachverhalt? Was genau sagt er und wie begründet er es?? (du kannst mir über PN schicken, welche Gemeinde das ist) Weiters: Also wenn du bei deinem Bauwerk (andere) Punkte hast, die angreifbar sind, dann hast du ein Problem und bist angreifbar - ob mit oder ohne neuem Verfahren für das geänderte Dach. Bei einem Bauansuchen für die Abänderung des Daches ist nur die Änderung des Daches Gegenstand des Verfahrens - nicht mehr und nicht weniger. Es ist nur zu prüfen, ob die Dachänderung bewilligungsfähig ist, es ist nicht der ganze Rinderstall Gegenstand dieses Verfahrens! 3 |
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