Wenn laut Bebauungsplan offen / gekoppelt gewidmet wurde, dann darf der erste Bauherr entscheiden welche der beiden Varianten gilt. Angenommen derjenige entscheidet sich nun für gekoppelt. Wenn nun das benachbarte Grundstück jedoch eine Schräge hat, muss auf diesem dann das Haus (zwecks Einhaltung vorderer Bauwich) ebenfalls abgeschrägt drangebaut werden? Nachfolgende Skizze soll das verdeutlichen, es geht ums rote Haus auf Grund B. Alternativ müsste B ja soweit nach hinten rücken, dass auch die rechteste Ecke des Hauses noch 3m Abstand zur Straße (braun) hat. Dann wäre aber vermutlich die Kontaktfläche der beiden Häuser nicht mehr überwiegend, was ja bei gekoppelt gefordert wird.
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