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[NÖ] Haus mit unbewilligt angebautem Zimmer gekauft

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  •  matula
7.1. - 8.1.2022
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Hallo liebes Forum!
Ich habe 2013 im Bezirk Mödling (NÖ) ein erdgeschössiges Haus ohne Keller gekauft, bei dem ein Zimmer vom Vorbesitzer ohne Bewilligung angebaut worden war. Das betreffende Zimmer habe ich im Bildausschnitt grün umrandet. Zur Strasse hin ist im Bebauungsplan keine rote Linie eingezeichnet, so als stünde mein Haus bis zur Strasse hin! Bei den Nachbarhäusern gibt es jedoch eine eingezeichnete Abgrenzung zur Strasse, kann ich mir nicht erklären! Mein Haus endet dort, wo ich die blaue Linie eingezeichnet habe. Grau eingezeichnet habe ich meine Garage.


2022/20220107592776.png

Da ich eine Gebäudeversicherung für das Haus abschliessen will, überlege ich, eine nachträgliche Baugenehmigung für das "illegale" Zimmer einzuholen. Da ich die Gemeinde schlecht fragen kann ob sie es bewilligen würden oder mir eine Abtragung auftragen würden, habe ich versucht, das selbst herauszufinden. Wie man sieht, ist in dem Gebiet offene oder gekuppelte Bauweise erlaubt. Momentan ist mein Haus in der offenen Bauweise, da die Garage (grau eingezeichnet) ja ein Nebengebäude ist und somit die 3 Meter zur Grenze eingehalten wurden und auf der linken Seite das "illegale" Zimmer (grün eingezeichnet) ja noch nicht offiziell existiert. Offenbar war es vorher ein Nebengebäude, weil es ja am Plan schon aufscheint? Wenn es aber nun ein "richtiges" Zimmer vom Haus geworden ist, würde es ja zum Hauptgebäude zählen und dürfte dann nicht an der Grenze stehen, da es in der offenen Bauweise ja auch 3 Meter Abstand zur Grenze haben muss. In der gekuppelten Bauweise (die in dem Gebiet ja genehmigt ist) wäre es an der Grenze erlaubt, aber es ist kein Nachbarhaus zum Kuppeln da!

Was meint ihr? Würde ein Genehmigungsantrag zu einem Abbruchbescheid führen?
Danke für eure geschätzten Meinungen!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.1.2022  (#1)
Man bräuchte da zunächst mal die bewilligten Einreichpläne.

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
7.1.2022  (#2)
Also ich fasse zusammen:
- Dein Hauptgebäude ist deinen Schilderungen zufolge am ursprünglichen Einreichplan in offener Bauweise situiert (das Stückchen hinter der grau eingezeichneten Garage gehört also nicht zum Hauptgebäude, sondern stellt ein weiteres Nebengebäude oder Teil der grau eingezeichneten Garage dar)?
- Die Garage bzw. das Stückchen, dass hinter der grau eingezeichneten Garage, hat mindestens 2 Wände und ein Dach? Es ist hier also von einem (Neben)Gebäude und keiner baulichen Anlagen (wie z.B. Carport) die rede?
- Dein Hauptgebäude als auch die Garage wurden bewilligungsgemäß ausgeführt, das einzige, das Abweicht bzw. "dazu gekommen" ist, ist dein Zimmer an der westlichen Seite?
- Da du diesen westseitigen Zubau als "Zimmer" bezeichnest, gehe ich zu 100% davon aus, dass es sich dabei ebenso um ein Gebäude(bzw. Gebäudeteil) handelt - also dieser mindestens 2 Wände und ein Dach hat? 

Wurde das alles bis jetzt soweit korrekt verstanden?

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  •  matula
8.1.2022  (#3)
Hallo Karl, hallo ProjectX!
Danke für eure Antworten!

@Karl10 : Diese Pläne hat nur der Vorbesitzer oder sogar dessen Vorbesitzer, das Haus ist Baujahr 1973 mit Renovierung 1997. Es könnte sein, dass bei der Renovierung das "illegale" Zimmer (grün umrandet) dazukam. Da es am Bebauungsplan eingezeichnet ist, war es wohl vorher ein Nebengebäude, wobei ich mich langsam frage ob es schon vorher so mit Wänden und Überdachung existiert hat oder selbige erst nachträglich errichtet wurden. Laut dem Bebauungsplan sieht es ja identisch aus mit einem bewilligten, aber das kann es wohl kaum sein, wenn der Vorbesitzer extra erwähnte, dass es unbewilligt sei.

@ProjectX : Ja, es wurde alles korrekt verstanden :) Du hast recht, das Stückchen hinter der grau markierten Garage hab ich vergessen zu erklären. Dabei handelt es sich um einen Nebenraum der Garage (4 Wände, mit Dach). Im grauen Teil ist Platz für 1 Auto, im Nebenraum (durch 1 Wand mit Tür getrennt) ist Platz für Winterreifen, Werkzeug, Fahrräder, etc. Meiner Auffassung nach müsste dies auch zum NEBENgebäude zählen. Meines Wissens nach sind das Hauptgebäude und die Garage bewilligungsgemäss ausgeführt, zumindest sind mir keine anderslautenden Informationen bekannt - ich kann mich nur auf die Auskünfte des Vorbesitzers stützen. Das "unbewilligte" Zimmer hat 4 Wände und ein Dach, ja. Man merkt zwar irgendwie, dass es nachträglich dazukam, weil der Boden beim Betreten sich anders anfühlt/anhört (eher wie Holz drunter als wie Stein/Beton beim restlichen Haus), nur eine Leuchtstoffröhre angebracht ist, glaube keine Heizung hat, etc. Da es aber quasi wie ein anderes Zimmer des Hauptgebäudes benutzt werden kann (dient derzeit als Lagerraum), würde es wohl von einer Behörde als Teil des Hauptgebäudes eingestuft werden. Da kommt es halt auf die Definition an - der Nebenraum der Garage hat auch 4 Wände und 1 Dach, das strittige Zimmer auch. Die Garage hat allerdings keinen Durchgang in das Haus, ist das das Kriterium?

Danke für eure Hilfe!

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
8.1.2022  (#4)
Wenn das Extrazimmer eh eher ziemlich windig konstruiert ist, würde ich es wegreissen und fertig. 

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
8.1.2022  (#5)

zitat..
matula schrieb: Da es am Bebauungsplan eingezeichnet ist

Nur weil es am Bebauungsplan so eingezeichnet ist, heißt noch lange nicht, dass dies auch der baurechtliche Konsens ist! (der baurechtliche Konsens wäre aus deinen bewilligten Einreichplänen - die Gemeinde sollte davon ein Exemplar haben - abzuleiten).
Für den Bebauungsplan wird als Grundlagen-Plan die digitale Katastralmappe herangezogen, aus der unter anderem auch die (Eck-)Punkte deines Grundstückes und Hauses herausgehen, also was entweder von einem Geometer einmal koordinativ eingemessen wurde oder gar nur durch grafische Bestimmung (Uralt-Vermessungpläne, Satellitenaufnahmen der Gebäudeposition) ermittelt wurde, diese wird jedoch nicht mit dem Bauakt abgeglichen.

Aber zu deiner Frage:
§51 (3) NÖ BO sagt: "Bei der gekuppelten und der einseitig offenen Bebauungsweise muss der seitliche Bauwich, bei der offenen Bebauungsweise, ausgenommen bei Eckbauplätzen, ein seitlicher Bauwich von Nebengebäuden freigehalten werden."

Also, das Zimmer wirst ohnehin nicht bewilligt bekommen, nicht als Nebengebäude und auch nicht als Teil des Hauptgebäudes. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.1.2022  (#6)
Also Haus gekauft, ohne in den Bauakt geschaut zu haben und ohne zu wissen, was nun defintiv bewilligt ist und was nicht?? 😡
Dann ist hier jede weitere Diskussion sinnlos, weil wir ganz einfach die Grundlage, auf die alles aufbaut, nicht kennen!

zitat..
matula schrieb: Diese Pläne hat nur der Vorbesitzer

Ok und was macht nun der Vorbesitzer mit den Plänen von DEINEM Haus???? Warum wurden die beim Kauf nicht übergeben??? Ich versteh´s ganz einfach nicht!!

Also ganz klar nächster Schritt:
Auf zur Baubehörde und aus dem (DEINEM!) Bauakt alles kopieren, was von Bedeutung ist: Pläne, Beschreibungen, Bescheide, Niederschriften, Ansuchen usw.
Und dann mach ma einen Abgleich zwischen Bauakt und tatsächlichem Bestand.

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Hallo matula,
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