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NÖ Neubauabstand zum Nachbar-Bauordnung

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  •  Gast ingma
4.9. - 6.9.2007
15 Antworten 15
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Hallo
habe eine Frage: unser Nachbar hat direkt an unsere

umzäunte Grundgrenze ohne jeden Abstand sein Riesen-Haus gebaut. Jetzt möchte er sein Haus verputzen, kann es jedoch nur wenn wir unseren Zaun entfernen. Befürchte Schaden am Zaun, muß ich das zulassen? Gibt es denn in der NÖ Bauordnung nicht einen Mindestabstand, der zum Nachbargrundstück eingehalten werden muß? Er will mir nun einen Streifen meines angrenzenden Grundstücks zum Spottpreis abkaufen, wie soll ich mich verhalten?
Bin für jeden Rat dankbar
LG ingma

  •  Patrick
4.9.2007  (#1)
ich hab die Garage - an die Grundstücksgrenze gebaut, in der Baubewilligung stand, dass mir der Nachbar Zugang zum Verputzen schaffen muss und das hat er auch gemacht und seinen Zaun weggenommen. Dort wo jetzt die Wand ist, braucht man aber auch keinen Zaun mehr ?!?

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  •  .
4.9.2007  (#2)
@ - im normalfall beträgt der min.abstand 3m bei offener bauweise. wenn auch gekuppelt erlaubt ist dann ist es hinfällig. ausserdem gibt es ja eine bauverhandlung - da kann man inerhalb von 4 bis 8 wochen einspruch erheben - wenn nicht dann sind eh alle zufrieden (oder auch nicht).
verkaufen würd´ ich nix.

lg

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Hallo Gast ingma,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: NÖ Neubauabstand zum Nachbar-Bauordnung

  •  Noldman
4.9.2007  (#3)
www.bauordnung.at - Da die Bauordnungen in jedem Bundesland verschieden sind, schau mal hier nach: www.bauordnung.at

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  •  stephan79
4.9.2007  (#4)
wie schon . geschrieben hat hats ja eine bauverhandlung gegeben wo du gefragt worden bist ob er ganz zu deinem grun bauen darf oder nicht.unser nachbar wollte auch ganz zur grundstücksgrenze ,wir haben im einen meter mehr erlaubt (2m abstand statt 3m )und das wars dann auch.somit gibts auch keine probleme.lg stevie

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  •  Noldman
4.9.2007  (#5)
--- - In manchen Bundesländern gibt es keine Bauverhandlungen mehr. Gast ingma hat nicht geschrieben dass es eine Bauverhandlung gegeben hat.
Wenn in der Bauordnung steht 3m Abstand dann kann das auch durch die Zustimmung des Nachbarn nicht unterlaufen werden. Der Nachbar kann sich schließlich ändern. Das natürlich vieles anders läuft sieht man ja, aber wie heißts so schön: Wo keine Kläger da kein Richter. Das kann sich aber auch schnell ändern.

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  •  creator
4.9.2007  (#6)
hier geht's um die erhaltungsarbeiten, - die generell zu dulden bzw. zu gestatten sind. klar, dass der nachbar für dabei aufgetretene schäden haftet, aber verhindern kannst du das ansinnen nicht. das ist in allen bauordnungen gleich. voraussetzung ist natürlich, dass es ein regulärer bau ist...

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  •  TDI nie
5.9.2007  (#7)
Wo steht das - das ich einem Nachbarn den Zutritt auf MEIN Grundstück gewähren muß? Bitte um seriöse Quellen.

Würd ich niemals und unter keinen Umständen zulassen, alleine schon das ein Haus direkt an die Grundgrenze gebaut wird - hier hätte schon erstmals ein RA eingeschaltet werden müssen.
Eigentum muß Eigentum bleiben - wo kommen wir dahin, willst am SA mal gemütlich im Garten liegen und auf einmal kommt der Bautrupp vom Nachbar und Schluß ists mit der Gartenruhe im eigenen teuer gekauften Garten.
Bei mir sorgen 2 deutsche Schäferhündinnen dafür das die Grundgrenzen respektiert werden.



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  •  stephan79
5.9.2007  (#8)
?? - seit wann gibts keine bauverhandlungen mehr??dann gibts zumindest eine bauauschreibung die in der gemeinde min. eine woche aufgeschlagen sein musste ,dort hätte man einspruch erheben können,aber bauausschreibungen machen nur mehr sehr kleine gemeinde(weils einfacher ist)und unseriöse baufirmen lassen sich drauf ein.im nachhinein heißt es dann:es war ja eh aufgehängt,sie hätten ja eh einspruch erheben können.lg stevie

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  •  Noldman
5.9.2007  (#9)
--- - Es gibt in manchen Bundesländern sogenannte vereinfachte Verfahren, bei denen dann keine Bauverhandlung mehr nötig ist. Ein Freund von mir baut gerade und hatte definitiv keine Bauverhandlung.
Zb. in OÖ wo man alle Nachbarn (=10 m Abstand vom Grundstück) am Bauplan unterschreiben lässt, ... Der Bauherr ist allerdings dann für die Einhaltung aller Gesetze beim Bau verantwortlich (da die Behörde ja nicht mehr genau kontrolliert), mit allen möglichen Konsequenzen. Wurden die Abstände zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten kanns halt dazu kommen dass das Haus nachträglich so geändert werden muss, dass die Abstände eingehalten werden.

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  •  creator
5.9.2007  (#10)
schaut denn keiner auf die links? - mal abgesehen davon, dass man sämtliche gesetzestexte auf http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/ abrufen kann, führt der link auf www.bauordnung.at auch zum gesetzestext der bauordnung für niederösterreich. dann sollte man nur noch in §7 den ersten absatz lesen können - und schon weiß man, wo es steht:
§ 7
Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn

(1)
Die Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte müssen die
vorübergehende Benützung von Grundstücken und Bauwerken sowie des Luftraumes über diesen durch die Eigentümer der bestehenden oder zu errichtenden Bauwerke auf den Nachbargrundstücken und durch die von diesen Beauftragten dulden, wenn diese nur so oder anders nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten

Baupläne verfassen,
Bauwerke errichten,
Erhaltungs- und Abbrucharbeiten durchführen oder
Baugebrechen beseitigen

können.
Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten sind, außer bei Gefahr im Verzug, jeweils mindestens 4 Wochen vor der Inanspruchnahme der Grundstücke oder Bauwerke zu verständigen.

da haben dann emotionen a la "mein eigentum" wenig zu suchen.


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  •  TuxRacer
5.9.2007  (#11)
3m - normal muss man in NÖ 3m abstand zur grundgrenze halten.
wenn man z.B. an einer seite des hauses keine fester macht,
dann darf man direkt an die grundgrenze bauen.

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  •  TDI nie
6.9.2007  (#12)
Gesetz hin oder her, wenn ich - ihn trotzdem nicht auf mein Grundstück lasse, kann er aber auch nix machen. Außer eben den gerichtlichen Weg einschlagen und das wird 1. teuer, 2. anstrengend und 3. kann er irgendwann mal in 10 Jahren den Bau fertigstellen bis irgendwann alle Instanzen durch sind.

Und das ganze hat dann nix mehr mit Emotionen zu tun. Weil den schau ich mir an der ohne meine Zustimmung bei mir sein Gerüst aufbaut - der steht in wenigen Minuten wieder auf der anderen Seite der Grenze und wird auch nie wieder das Bedürnis verspüren unbedingt hier her zu müssen.
Stichwort: Unfälle passieren und so ein einstürzendes Gerüst demotiviert schrecklich.
Außerdem, was geht mich der Nachbar an, wer so blöd baut hats doch gar nicht anders verdient.
ES IST UND BLEIBT MEIN EIGENTUM. Und das muß gewahrt bleiben.

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  •  .
6.9.2007  (#13)
@TDI nie - hallo.
emoji
bist cool oder einfach nur b....?
da ziehst du den kürzeren und das innerhalb von 1 oder 2 jahren. und teuer wird es dann nur für dich - denn die verfahrenskosten hast du zu tragen und dann kannst nur hoffen, dass es in einem jahr erledigt ist ...

das "ich bin das gestetz" funkt. sicherlich nicht lange!

lg

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  •  TDI nie
6.9.2007  (#14)
Naja - in 2 Jahren ist das bei unserer Justiz sicher nicht zu Ende.
Und Geld ist mir egal ich hab durchaus einiges davon, und wenns der Sache dient is es doch nur ein Werkzeug.

Auf jeden Fall las ich keinen Nachbarn auf mein Grundstück.
Richter hin oder her. Zur Not baggere ich davor ein großes Loch raus (was ich sicher machen darf) und warte mal das dämliche Gesicht der anderen ab. Können Sie die Grube wieder anfüllen wenn sie wollen. Und während dem Bau gibs dann ne schöne Dusche mit einem scharfen Wasserstrahl (so Unfälle passieren halt leicht) und der neue Putz ist im Eimer. Dummerweise passiert das Nachts und ohne Zeugen also wird die Beweislage doch eher eng.

Ich finde es eine bodenlose Frechheit wenn jemand meint über das Eigentum anderer Verfügen zu können. Ich mache sowas doch auch nicht!
Gesetz hin oder her?
Das hat dann nix mit blöd oder cool zu tun sondern das ist irgendwie das normalste der Welt.

Und wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand Pflicht.
Und kampflos aufgeben war noch nie meine Sache.




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  •  cargo
6.9.2007  (#15)
@TDI nie - Ist es nicht auch in deinem Sinne eine ordentlich verputzte Wand anzuschauen als ein Mauerwerk?

Versteh deine Aufregung nicht ganz, aber vielleicht hast du schlechte Erfahrungen mit deiner Nachbarschaft gemacht!

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