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NÖ: Parkplatz Bauland Agrargebiet - Maximalanzahl Stellplätze? [NÖ]

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  •  Tagtraumer
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
10.2. - 20.2.2022
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo!

Ich bräuchte eure Hilfe zu folgendem "Problemfall":
Unsere Familie hat ein altes Gasthaus im Ortszentrum, welches aber momentan (pandemiebedingt) "ruhend gestellt" ist, also nicht in Betrieb ist. Das Grundstück daneben ist, wie auch das Grundstück auf dem das Gasthaus steht, als Bauland-Agrargebiet gewidmet und wird als Parkplatz (gepflastert) verwendet. Die Parkplätze werden nun aber nicht für die Gäste verwendet, sondern werden momentan - da die Lage ja ganz gut ist - an umliegende Bewohner vermietet. Nun meinten die direkt angrenzenden Nachbarn die Verwendung des Parkplatzes sei nicht mehr legitim, da das Gasthaus nicht in Betrieb sei und wollen das bei der Gemeinde zur Anzeige bringen, da "zu viele Autos" (Es wäre Platz für etwa 25-30 Autos, komplett belegt ist der Parkplatz aber nicht). am Grundstück geparkt werden.
Bei einer kurzen Recherche hab ich aber nichts gefunden wie eine genaue Regelung diesbezüglich wäre, und ob die Stellplätze - bzw. der Parkplatz - in Bauland Agrar erlaubt oder nicht erlaubt wäre (im damaligen Plan müsste dieser Bereich aber bestimmt als Parkplatz zum Gasthaus ausgewiesen sein, falls das relevant wäre).
An den Grundstücksrändern sind seit jeher Hecken und Bäume, die die Nachbarn von den Fahrzeugen abschirmen, auch ist kein permanenten "kommen und gehen", sondern die meiste Zeit stehen die Autos einfach da (Hauptsächlich sind es Zweit- bzw. Drittautos die auf den Grundstücken deren Eigentümer keinen Platz finden).

Vielen Dank für eure Hilfe!

  •  Tagtraumer
19.2.2022  (#1)
Unser Nachbar macht ziemliche Schwierigkeiten, und so langsam zerbrechen wir uns nur mehr den Kopf wegen dieser Sache.

Autos auf seinem Grundstück abzustellen ist ja grundsätzlich nicht verboten wenn ich nach meiner stundenlanger Recherche nicht komplett verwirrt bin (ab wann wird dafür eine Bewilligung benötigt und bis wann geht das ohne?) 
Da es ja eine Baubewilligung für das Gasthaus gibt, in dem auch der Parkplatz dazu festgelegt ist (wenn auch nicht im Plan sondern nur sehr schwammig in der Niederschrift ersichtlich - "Parkplätze sind auf dem angrenzenden Grundstück vorgesehen"), wäre dies dann dennoch legitim oder? 

Eine Befristung der Nutzung des Parkplatzes gekoppelt an das Gasthaus hätte ich nirgends explizit gesehen, heißt dass er kann auch nach wie vor genutzt werden oder gibt es da übergreifende Regelungen die mir noch nicht bekannt sind (wenn das Gasthaus ruhend gestellt ist oder ev. einmal zugesperrt werden muss)?

Macht es einen Unterscheid wenn die Stellplätze nicht für den Eigenbedarf (wie z.B. für die Eigentümer oder die Gasthausgäste genutzt werden) sondern wenn die verpachtet werden?
Reicht dafür dann diese Baubewilligung unter Umständen nicht mehr aus? Wäre eine neue Baubewilligung dafür zu erlangen oder sprechen dann irgendwelche Regelungen dagegen?

Gibt es irgendwelche Informationen, die noch benötigt werden um mir dabei dann weiterhelfen zu können?


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  •  TiM
  •   Gold-Award
19.2.2022  (#2)
Ab 50 Stellplätzen wirds jedenfalls gewerblich und braucht einen Gewerbeschein und eine Betriebsanlagengenehmigung.
Wenn der Standort für ein Gasthaus gepasst hat wirds wohl auch für einen Parkplatz reichen.
Ich würde bei der WKO anfragen wie man das sauber und unangreifbar regeln kann.
 


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  •  Tagtraumer
20.2.2022  (#3)

zitat..
TiM schrieb: Ab 50 Stellplätzen wirds jedenfalls gewerblich und braucht einen Gewerbeschein und eine Betriebsanlagengenehmigung.

Okay Danke, das hilft uns schon weiter, diese Anzahl wird eh nicht erreicht!

zitat..
TiM schrieb: Wenn der Standort für ein Gasthaus gepasst hat wirds wohl auch für einen Parkplatz reichen.

zitat..
TiM schrieb: Ich würde bei der WKO anfragen wie man das sauber und unangreifbar regeln kann.

Guter Input! Danke!




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