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Unser Nachbar macht ziemliche Schwierigkeiten, und so langsam zerbrechen wir uns nur mehr den Kopf wegen dieser Sache. Autos auf seinem Grundstück abzustellen ist ja grundsätzlich nicht verboten wenn ich nach meiner stundenlanger Recherche nicht komplett verwirrt bin (ab wann wird dafür eine Bewilligung benötigt und bis wann geht das ohne?) Da es ja eine Baubewilligung für das Gasthaus gibt, in dem auch der Parkplatz dazu festgelegt ist (wenn auch nicht im Plan sondern nur sehr schwammig in der Niederschrift ersichtlich - "Parkplätze sind auf dem angrenzenden Grundstück vorgesehen"), wäre dies dann dennoch legitim oder? Eine Befristung der Nutzung des Parkplatzes gekoppelt an das Gasthaus hätte ich nirgends explizit gesehen, heißt dass er kann auch nach wie vor genutzt werden oder gibt es da übergreifende Regelungen die mir noch nicht bekannt sind (wenn das Gasthaus ruhend gestellt ist oder ev. einmal zugesperrt werden muss)? Macht es einen Unterscheid wenn die Stellplätze nicht für den Eigenbedarf (wie z.B. für die Eigentümer oder die Gasthausgäste genutzt werden) sondern wenn die verpachtet werden? Reicht dafür dann diese Baubewilligung unter Umständen nicht mehr aus? Wäre eine neue Baubewilligung dafür zu erlangen oder sprechen dann irgendwelche Regelungen dagegen? Gibt es irgendwelche Informationen, die noch benötigt werden um mir dabei dann weiterhelfen zu können? |
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Ab 50 Stellplätzen wirds jedenfalls gewerblich und braucht einen Gewerbeschein und eine Betriebsanlagengenehmigung. Wenn der Standort für ein Gasthaus gepasst hat wirds wohl auch für einen Parkplatz reichen. Ich würde bei der WKO anfragen wie man das sauber und unangreifbar regeln kann. |
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Guter Input! Danke! |
Okay Danke, das hilft uns schon weiter, diese Anzahl wird eh nicht erreicht! ||
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