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[NÖ] Regenwasser Eigengrund

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
18.8. - 19.8.2024
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Liebes Forum,

muss das Regenwasser zwingend auf Eigengrund abgeleitet werden oder darf dies auch mit Zustimmung des Nachbarn auf dessen passieren zb über eine gemeinsame Regenfallrinne (gekoppeltes Gebäude)?

  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
19.8.2024  (#1)
Prinzipiell Eigengrund, gibt aber Ausnahmen, wenn man zb neben einem Bach wohnt kann man dort einleiten wenn die Behörde ja sagt 

Die Geschichte mim Nachbar wird wsl verschriftlicht werden müssen, sprich ins Grundbuch eintragen lassen, ansonsten wird's die Gemeinde nicht gelten lassen, weil der Nachbar es jederzeit verbieten kann, je nachdem in welcher Zone ihr seid kann dann auch eine Berechnung notwendig sein, ob die Fallrinne die Mehrbelastung verträgt

Wenn das zu aufwändig ist und du meinst dem Nachbar zu trauen (spätestens wenn der stirbt und die Erben das nicht wollen stehst blöd da) gib I'm Einreichplan die Versickerung am Eigengrund an, wohin das Rohr tatsächlich mündet wird wohl keiner prüfen, außer es kommt zum Wasserschaden 

Daher meine Empfehlung, trag es ins Grundbuch ein oder lass es bleiben

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
19.8.2024  (#2)
aktuell ist es bei allen "Doppelhäusern" dieses Typs in der Siedlung so und das schon seit über 30 Jahren, aber der Dachdecker meinte, wenn wir das Dach neu machen lassen (mit Baubewilligung, da es nicht 1:1 renoviert wird, sondern ein paar cm höher), müssten wir auch nun eigene Regenfallrohre mit Versickerung auf Eigengrund machen. Bei einem früheren ähnlichen Projekt hätte er das so erlebt.

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