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Ich kann deine Fragen nicht beantworten, aber ich würde den Verkäufer mal alles in einen bewilligten Zustand bringen lassen und nur kaufen wenn alles ordnungsgemäß bewilligt ist. Evtl. im Kaufvertrag als Bedienung aufnehmen, Geld auf ein Treuhandkonto und erst ausbezahlen wenn erledigt. So kann keiner vom kauf/Verkauf abspringen. Sonst hast entweder DU die scherereien, oder wenn du nix weiter machst, wirst du stetig im Hinterkopf haben "hoffentlich kommt keiner drauf"... |
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Hallo julianhpunkt, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [NÖ] Umbau nachträglich genehmigen? |
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Sehe ich auch so, wobei mMn nur das Thema Garage relevant ist Fenster versetzen sehe ich sehr unkritisch und der Stahlträger innen auch, für letzteres wäre mir absolut nicht eingefallen dass das jemand der Gemeinde meldet |
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Vielen Dank für eure Antworten. Mir als Käufer ist eigentlich nur wichtig, das alles genehmigt ist, was genehmigt werden muss. Ich habe keine Ahnung von der NÖ Bauordnung, ich weiß nur, dass sich seit 1970 sicher einiges verändert hat. Die Klausel mit Kaufpreisfreigabe ist möglich, aber nicht unproblematisch, daher meine eingangs gestellten Fragen. Eine entsprechende Klausel, dass alles genehmigt ist, wollte der Verkäufer nicht unterschreiben. Daher das Ganze. |
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Wenn er doch eh angeboten hat einen Plan zu erstellen und von der Gemeinde genehmigennzu lassen, sollte er mit der Klausel aber kein Problem haben 🤔 Ich würde mir das nochmal überlegen bzw einen Anwalt dazuholen, wer weiß was noch alles ohne Genehmigung gemacht wurde und vielleicht größere Auswirkungen hat |
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Hallo und danke für deine Antwort. Mein Anwalt würde eine Klausel, die einen erst zu erstellenden Plan und Einreichung beinhaltet, generell nicht empfehlen. 🙃 |
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Dann hast du deine Antwort, entweder bessert der Verkäufer nach oder weitersuchen, sonst wirds hald unkalkulierbar was dir alles blüht Ist der Grund bereits vermessen? |
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Ich würde auch erst kaufen, wenn vom Verkäufer die Genehmigung für den aktuellen Bestand vorgelegt werden kann. Ev. könntet ihr diesbezüglich eine Art Vorvertrag machen, sodass beide Seiten abgesichert sind. |
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ich weiß nicht wie es in NÖ ist, aber in OÖ zahl ich zB pro m² Wohnfläche Kanalgebühr. Wenn DU jetzt hingehst zur Gemeinde und sagst, "vor 20 Jahren wurde aus der Garage ein Kinderzimmer..." --> kann die Gemeinde dann die Kanalgebühr für x Jahre nachfordern!? --> aus diesem Grund würde ich auf alle Fälle das Haus erst übernehmen/kaufen, wenn der Verkäufer die Formalitäten/Genehmigungen auf Stand gebracht hat. Nur so bist du auf der sicheren Seite. |
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@JoeSi : In NÖ können die Gebühren/Abgaben für die letzten 5 Jahre vorgeschrieben werden. Das sind jetzt keine Kleinigkeiten! Da geht es um Brandschutz/Statik/Belichtung von Aufenthaltsräumen. Aus der Ferne können wir nicht beurteilen, ob diese Änderungen "bewilligungsfähig" sind, darum geht es aber! |
Diese Punkte wären für dich auch unerheblich. Wenn, dann geht es um eine rechtskräftige Bewilligung der Änderungen bzw. des Bestandes. Erst dann würde ich etwas kaufen. Ansonsten besteht immer die Gefahr, dass du dann als neuer Eigentümer konsenslose Bauwerke abbrechen musst.
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