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Also wenn das Grundstück an sich noch nicht festgelegt ist (und so wirkt das) würde ich mich mal bissi umschauen: Es gibt (zumindest bei uns in der Gegend) verschiedene Weinkeller geschenkt. Und du ersparst die die selber errichtung ;) |
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Möchte einen bei mir in der Nähe haben. Ein Kleiner Weingarten oder Obstgarten darf auch dabei sein, sowas bekommt man in 1210 Wien oder Grenze nur sehr schwer und dann auch nicht geschenkt. |
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Wo und wer verschenkt in NÖ Weinkeller? bitte PN, ☺️ 🙏🏾 |
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geschenkt würd ich in nö auch einen nehmen! bitte ebenfalls pn |
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Schaut mal zwischen Wien und Hollabrunn in die einzelnen Dörfer. Gibt reichlich Bauern die inzwischen keinen Wein mehr produzieren und deshalb den Weinkeller nicht mehr brauchen. Qualität des Kellers ist natürlich sehr unterschiedlich und Stromanschluß nicht zwingend vorhanden. Die sind halt selten gelistet (wenn die Leut schon kein Geld dafür bekommen, warum sollten sie sich auch noch Mühe damit machen), das heißt man muss schon mit den Bauern reden. Aber ich weiß von 2 Kellern allein bei uns hier im Kaff, die die letzten 2 Jahre so Besitzer gewechselt haben. |
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Für NÖ: Hier benötigst du die passende Widmung. Entweder Grünland Kellergasse oder Bauland (z.B. Bauland Agrargebiet, Bauland Sondergebiet - Kellergasse/Presshäuser...) Im Grünland benötigst du jedenfalls die Widmung Grünland Kellergasse, die wird bei einem Weingarten nicht vorhanden sein. Die Widmung Grünland Kellergasse findet man nur bei alten Kellergassen im Grünland. 1 |
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Danke das hilft sehr dann werde ich mal Ausschau halten ! |
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durch zufall gerade gefunden und an diesen fred gedacht.: https://www.willhaben.at/iad/immobilien/d/haus-kaufen/niederoesterreich/hollabrunn/weinkeller-zum-schnaeppchenpreis-2-autominuten-von-hollabrunn-entfernt-597092916/ ich habe nichts mit dem verkäufer zu tun. |
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Hallo schurlmaster, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: NÖ / Wien Klassischen Weinkeller errichten |
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schau dich mal in Stammersdorf um, dort soll jetzt einiges frei sein |
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Muss das Thema leider wieder aufwärmen 😂 hätte einen netten Weinkeller, den ich kaufen, leicht adaptieren und dann zu touristischen Zwecken (Airbnb, Übernachtung im Weinkeller, usw.) bzw. Vermietung für Veranstaltungen (Weinverkostung) nutzen würde. Nachdem der Weinkeller inkl. Kellerröhre schon vorhanden ist, benötige ich keine Baugenehmigung, das Ding steht in einer Kellergasse. Widmung habe ich noch nicht herausgefunden. Weiß jemand wie man die Sache mit Übernachtung, touristische Nutzung, Veranstaltungen halbwegs legal hinbekommt ? |
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Bestand in der Natur muss nicht gleichbedeutend mit einem entsprechenden bewilligten Konsens sein, sollte vor dem Kauf jedenfalls überprüft werden! |
Für die Nutzungsmöglichkeiten würde die Flächenwidmung jedenfalls von Relevanz sein (Grünland Kellergassen, Bauland Sondergebiet - Kellergasse etc.) ||
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Ich bezweifle, ob der bestehende Keller ohne baubewilligungspflichtige Maßnahmen für diese geplanten Zwecke verwendbar wäre. Aber kenne natürlich die derzeitige Ausgestaltung des Bestandes nicht.... |
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projectx Wie kontrolliere ich einen Konsens ? Nach dem Ausschließungsverfahren, wenn also kein Abrissbescheid vorliegt ? theoretisch müsste im GB ja ein 60qm Bauwerk eingetragen sein, oder ? |
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Danke für den Input, stimmt. Wasser wurde letztes Jahr in die Kellergasse gelegt, Kanal wäre spannend. |
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War gerade auf der Gemeinde, Widmung ist Grünland - Kellergasse. Wasseranschluss ist vorhanden, Kanal liegt in der Straße, aber ist nicht angeschlossen. |
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Mal ganz grob für den 1. Schritt: Vergleich Bauakt bei der Gemeinde mit Stand in der Natur. Wenn das, was in der Natur besteht, mit der Bewilligung laut Bauakt übereinstimmt, dann hat das einen "Konsens". Aber nicht nur der reine Baubestand ist für den Konsens maßgeblich, sondern auch die Nutzung. D.h. jede andere als die bewilligte Nutzung braucht zumindest eine Bauanzeige. "Bauanzeige" bedeutet lediglich, dass das Verfahren einfacher/kürzer ist, mit geringeren anforderungen an Unterlagen usw. Die inhaltliche Prüfung ist die selbe wie bei der Baubewilligung, d.h. es wird die angezeigte Maßnahme auf Übereinstimmung mit sämtlichen baurechtlichen Bestimmungen geprüft (genauso wie in einem Bewilligungsverfahren). Nein, sicher nicht! Vergiß in diesem Zusammenhang das Grundbuch. Das gibt über ganz was anderes Auskunft, aber NICHT über den baurechtlichen Konsens. Ich habe nicht von Wasser- und Knalanschluss geredet, sondern darüber, was am/im Bauwerk geändert werden soll, damit die von dir angedachte Nutzung möglich ist. Du nennst das so locker "leicht adaptieren". Das muss du schon genauer beschreiben. |
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