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NÖ Wohnbauförderung ab 2006

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  •  Gast Stefan

33 Antworten 33
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Guten Tag!
Heute habe ich die Seiten der NÖ-Wohnbauförderung besucht und festgestellt, dass es ab 2006 eine neue WBF geben wird. Interessanter Weise wann auch eine "Lagequalität" zusätzliche Förderung in der Höhe von 3000 EUR bringen. Nur ist dieser Begriff nicht näher spezifiziert. Weiß jemand was darunter Verstanden wird?
(http://www.noe.gv.at/service/f/f2/EH_neu_2006/struktureh_neu_2006.htm#4)
Anscheindend sind KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] und Erdwärme nun weniger wert sein... emoji

Gruß
Stefan

  •  Gast Maria
6.12.2005  (#21)
@baumaxi - Das hätte ich auch mal probiert, aber die wollen das L16 Formular, das auch ans Finanzamt geschickt wird. Und da steht nun mal leider alles drauf.

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  •  Gast Twinpapa
7.12.2005  (#22)
geht schon ohne L16 - Bei mir wäre es sich mit dem Finanzamtsschrieb auch nicht ausgegangen. Ich bin einfach mit Kind und Kegel bei denen angetanzt und habe einen Gehaltzettel vorgelegt. Die Dame hat mir erklärt, wenn wir 90 % der Einkommensgrenze nicht überschreiten, reicht ihr ein Gehaltszettel und ein bisserl maulen hat auch genutzt emoji. Wenn's ein besonders förderungswürdiges Objekt (Passivhaus etc.) ist, kann man auch bei den WBF-Verantwortlichen vorsprechen - ob man was bekommt, ist allerdings nicht sicher.

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  •  Gast Twinpapa
7.12.2005  (#23)
geht schon ohne L16 die 2. - Ausserdem wissen viele nicht, wenn man nicht größer als 130m2 Wohnfläche baut (ein als Büro gekennzeichneter Raum zählt nicht zur Wohnfläche!), keine Nebengebühren zu zahlen sind - dies gilt auch für eine Finanzierung über eine Bausparkasse. Mir hat die WBF + BSPK an Nebenkosten nur EUR 8(!!) gekostet.

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  •  Gast Maria
7.12.2005  (#24)
@twinpapa - Hätte da eh eine Frage. Das mit den 130m² haben wir versäumt, haben mit 147m² bei der Gemeinde eingereicht und ist auch so bewilligt worden. Lässt sich da noch was ändern, bevor wir die Förderung einreichen?

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  •  nelly
7.12.2005  (#25)
@ twinpapa - und was is mit Überstunden? wurde bei dir hier ein Nachweis (Gehaltszettel) für Überstunden bzw. Bonus verlangt? Bei uns gibts nämlich 2 Zettel.. - das wär dann schon eine Möglichkeit ...

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  •  Gast Twinpapa
7.12.2005  (#26)
@nelly - Ich hab' nur einen Zettel, da sind die Überstunden (Pauschale) drauf. Den Bonus krieg' ich nur 1x im Jahr - mit dem bin ich natürlich nicht hinmarschiert.
Eins hab' ich noch vergessen - es muss ein Gehaltszettel der letzten 3 Monate vor Anstragstellung sein. Wenn du 2 Zettel hast, würde ich den mit dem niedrigeren Bruttobetrag nehmen bzw. einen mit niedrigen Überstunden. Die WBF-Stelle rechnet den Zettel aufs Jahr hoch und vergleicht ihn mit den Einkommensgrenzen.

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  •  Gast Twinpapa
7.12.2005  (#27)
@Maria - Solange die WBF noch nicht genehmigt wurde, ist es anscheinend in NÖ kein Problem. Ich habe im Juni 2004 eingereicht und die Umwidmung auf Büro erst Ende November 2004 nachgereicht. An die Gemeinde hab' ich auch nur ein formloses Schreiben geschickt, eine Änderung der Einreichpläne war nicht notwendig.

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  •  Gast Andreas
17.12.2005  (#28)
WBF rückzahlen? - Weiter oben haben einige geschrieben, dass die WBF mit 1% verzinst zurückzuzahlen ist. Ist das nicht eine alte Variante? Lt. aktuellen Unterlagen ist die WBF ein Zuschuss zur Rückzahlung eines normalen Darlehens. Von Rückzahlung steht da nichts.

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  •  BauMaxi
23.12.2005  (#29)
Neue Gehaltsberechnung ab 2006 - Info an alle Gehaltsgrenzenjongleure:
Lt. Auskunft des Landes NÖ werden in der WBF neu ab 2006 das 13. und 14. Gehalt im Jahresnettoeinkommen nicht mehr bewertet! Das wird neben der allgemeinen Anhebung der Gehaltsgrenzen die WBF für einige wieder möglich machen...

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  •  Gast maria
2.1.2006  (#30)
@twinpapa - Muss das Büro eine besondere Widmung haben, bin zwar als Sekretärin in einem Büro tätig, hab aber von zuhause aus keinerlei Arbeiten zu erledigen und bei meinem Freund auch nichts. Kann man auch einen Dachboden nachträglich deklarieren? Danke.

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  •  Gast Twinpapa
2.1.2006  (#31)
@maria - Mir wurde gesagt, dass es reicht, wenn in den Einreichunterlagen der Raum als Büro bezeichnet wird - ich werden das Büro allerdings als solches auch nutzen. Ob jemand von der WBF-Stelle kommt, um das auch zu überprüfen, kann ich leider nicht sagen, bei mir war noch niemand. Beim Dachboden kann ich dir leider nicht helfen, bei mir ist das Büro im EG. Ich kann mich dunkel erinnern, dass, wenn der Kniestock eine gewisse Höhe nicht überschreitet (1,4m?), der Raum nicht zur Nutzfläche zählt.

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  •  BauMaxi
9.1.2006  (#32)
Büro wackelt - Meinen Informationen nach steht in der neuen NÖ WBF den Begünstigungen bei den Gehaltsgrenzen eine veritable Schlechterstellung gegenüber: der Büro-Schmäh soll nicht mehr oder nur noch äußerst eingeschränkt anerkannt werden...

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  •  Mari
30.1.2007  (#33)
Nur bei selbständig sein - Einen Raum darfst du nur dann als Büro bezeichnen und von der Wohnfläche abziehen, wenn du von zuhause aus selbständig arbeitest. Ansonsten gibts da nix mehr, das war einmal! lg

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