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mit der Größe...hats auf jeden Fall nix zu tun.
wenn man mit dem Einkommen darüberliegt, kassiert man, denk ich, einen Prozentteil lg |
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Abschläge - Wenn du 10% über der Einkommensgrenze bist, bekommst du einen Abschlag von 20%.
Wenn du 20% über der Grenze bist, einen Abschlag von 50%. Von der Abschlagszahlung nicht betroffen, ist die Familienförderung. MIt der Wohnnutzfläche hat die Förderung nicht zu tun, war früher einmal. |
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d.h. ab 57601 brutto - gibt es keinerlei förderung mehr? |
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57601 - so ist es.
Außer du hast Kinder - dann erhöht sich der Betrag um 7000 Euro für jedes Kind. Gilt für NÖ. Das 13. und 14. zählen nicht zum Einkommen, vielleicht hilft euch das. |
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sonstige Förderungen - hab vergessen - es gibt schon noch Förderungen, aber nicht die Wohnbauförderung.
Schau mal da nach: http://www.noe.gv.at/Foerderungen/Foerderungen.wai.html Wir nehmen z.B. auch die Wärmepumpe aus der Wohnbauförderung, da sie seperat mit 2.200 direkt, also nicht rückzahlbar gefördert wird. Ohne Wohnbauförderung kommst halt leider auf weniger. |
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danke - für die infos und links! |
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Nettoeinkommen! - Soweit ich weis werden die Grenzen in der NÖ WBF immer vom NETTOHAUSHALTSEINKOMMEN und nicht vom Bruttogehalt berechnet.
War zumindest vor 3 Jahren so. |
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Brutto - danke Chris,habe ich überlesen.
Die Beträge beziehen sich auf das Nettoeinkommen. Irgendwo auf den Förderungsseiten ist genau beschrieben, was alles zum Einkommen hinzugerechnet (sonstige Einkommen, Alimente,...) wird und was nicht(Kinderbeihilfe, 13. und 14.,...) |