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NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 [NÖ]

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  •  gloitom
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
7.12. - 16.12.2011
16 Antworten 16
16
http://www.noe.gv.at/bilder/d51/Richtlinien2011UndBeilagen.pdf
§ 13 Abs.5

Sehe ich das Richtig, dass ab 2012 wieder PV-Anlagen mit 10.000€ bei Passivhäusern und 20 Punkten bei NEH gefördert werden?

  •  senator
7.12.2011  (#1)
ja genau ... ebenso monovalente Wärmepumpen .. finde ich supi ;)

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  •  nelly
  •   Silber-Award
9.12.2011  (#2)
aber soweit ich das richtig verstehe, nur wenn die PV-Anlage gleichzeitig mit dem Hausbau gebaut wird. Oder missinterpretiere ich das?
Somit sind alle die, die 2011 gebaut haben, mal wieder die Blöden :( oder überseh ich was?

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  •  atma
  •   Bronze-Award
10.12.2011  (#3)
@nelly ... ich hätts auch so gelesen...

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  •  creator
  •   Gold-Award
10.12.2011  (#4)
die richtlnien sind ja nur die detailgestaltung des - gesetzes : http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2010075/LRNI_2010075.html
da müsste man halt schauen, ob ivm §§4,7,7a und 19 noch was zu machen ist.

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  •  Mario76
13.12.2011  (#5)
sehe ich leider auch so, was aber ne Frechheit wäre. Alle die bis 2010 oder 2012 bauen haben Glück. Nur 2011 bist der Blöde. Du mußt eine PV oder Solar bauen damit man überhaupt eine Förderung bekommt und dann sowas.

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  •  Mario76
13.12.2011  (#6)
ist eure Förderung schon genehmigt? Wenn nicht, vielleicht hilft § 19 Übergangsbestimmungen.



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  •  senator
13.12.2011  (#7)
also ich glaube nicht das ihr die blöden seits ... 2011 hats auch die regelung gegeben - unter bestimmten vorraussetzungen kann man von einer Solaranlage absehen ... und da kommt zb. die dachschräge ins spiel .... flachdach .. und walmdächer bis 24grad sind da zb. von vorteil habe ich mir sagen lassen ...

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  •  Mario76
13.12.2011  (#8)
beim unserem Dach ist das nicht der Fall. Satteldach mit Ausrichtung Richtung Süden. Wir müssen Fix PV oder Solar machen.
Da wir eine kleine WP WP [Wärmepumpe] bekommen, macht Solar wenig Sinn.

Infos für alle deren Förderung noch nicht genehmigt ist:
Aufrund der Übergangsbestimmung habt Ihr noch die Möglichkeit die 10.000 zu bekommen. (laut Info von Förderstelle)

Unsere wurde leider genau bei der Sitzung wo die Änderung beschloßen wurde genehmigt. Somit schauen wir durch die Finger.

Echt unfähr ist auch, dass man bei einem "normalen" Haus die Mehrpunkte die durch eine PV Anlage beim 100 Punkte System im Vergleich zur alten Förderung bezahlt bekommt.
Ich habe jetzt mal eine Beschwerdemail geschrieben. Vielleicht änderns ja die Übergangsbestimmungen auch an das Passivhaus an.
Ich rechne zwar nicht damit, aber einen Versuch ist es ja wert. Vielleicht müssen sich auch nur genug Leute aufregen.

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  •  mjaho
  •   Bronze-Award
13.12.2011  (#9)
.. und die Leute die ein NEH bauen und die 100 Punkte schon so zusammenbekommen, dürfen jetzt eine Solar oder PV Anlage verbauen und bekommen keinen Cent mehr.

.. achja, es zählt nicht, wann gebaut wird, sondern wann die Förderung eingereicht wurde!

Wir haben extra noch 2010 bei der Gemeinde eingereicht, jedoch erst dieses Jahr die Förderung beantragt. 2010 mussten wir noch keine Solar verbauen, war daher auch nicht geplant .. nun haben wir vom Land eine Solar für WW WW [Warmwasser] oder Solar mit HU oder PV vorgeschrieben bekommen.

O-Ton ... "keine Solar/PV, kein Geld"

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  •  Mario76
13.12.2011  (#10)
stimmt ned ganz. es zählt auch wann es genehmigt wird. Siehe § 19 Übergangsbestimmungen. Wenn du 100 Punkte schon hast, dann bist du genauso der doofe wie die 2011er Passivhausbauer.

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  •  mjaho
  •   Bronze-Award
13.12.2011  (#11)
§19 (1) Förderungsansuchen, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes eingebracht worden sind, sind nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen zu behandeln. Das gleiche gilt für spätere Abänderungen solcher Ansuchen

.. ich habe jedoch erst Oktober 2011 eingereicht zur Förderung. Habe doch geschrieben es ist ein Unterschied wann der Bau genehmigt wurde, und wann die Förderung eingereicht/genehmigt wurde. Zählen tut der Zeitpunkt wo die Förderung beantragt wurde!

Zumindest verstehe ich das so bei §50 bei den "Richtlinien und Beilagen" und §19 bei "LRNI_2010075" (beides Übergangsbestimmungen).


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  •  Mario76
13.12.2011  (#12)
schau mal auf den nächsten Absatz
(2) Abs. 1 gilt nicht für Ansuchen, die sich auf noch nicht durch die Landesregierung entschiedene Förderungen der Errichtung von Mehrfamilienhäusern (Abschnitt VI NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005) beziehen. Diese Ansuchen
sind nach den Bestimmungen dieser Richtlinien zu behandeln.

für dich macht das leider keinen Unterschied. Du möchstes ja, dass 2010 Richtlinien zählen.

Jedoch bei Leuten, die 2011 eingereicht haben, die Förderung aber noch nicht genehmigt ist, haben noch ne Chance auf eine Änderung angepasst an die 2012 Richtlinien

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  •  mjaho
  •   Bronze-Award
13.12.2011  (#13)
.. genau das meinte ich.

Was ich jedoch noch nicht ganz durchschaut habe, wo ist jetzt der Unterschied zw. Anfang Oktober 2011 bis Dezember 2011 und ab Jänner 2012??

Es hat sich ja schon etwas ab 1.Oktober geändert? zB. dass man jetzt pro Kind 2000€ mehr bekommt? Das mit den Punkten für die Solar gilt bei mir auch schon, dürfte also auch schon ab 1.Oktober 2011 gültig sein.

Ist sonst noch ein gravierender Unterschied?
10.000€ Extra für PV beim Passivhaus ist natürlich ein tolles Angebot, aber das gibts ja leider für NEH nicht, soviel ich das gesehen habe...??

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  •  Mario76
13.12.2011  (#14)
Obergrenze Familieneinkommen (falls deswegen jemand Kürzungen hat)
50 Punkte für EKZ gibt es nicht mehr.
Veränderungen bei den Punkten für die Nachhaltigkeit.

wenn du schon 100 Punkte hast bringt dir die Änderung bei den Punkten leiders nichts.

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  •  mjaho
  •   Bronze-Award
13.12.2011  (#15)
@Mario ..
EKZ 14 mit AV 0,52 = 60Punkte (ist gleich, ändert sich Aufgrund der EKZ nichts)
Pelletsheizung = 20Punkte (ist auch gleich, soviel ichs gesehen hab)
KWL sind jetzt dann 10Punkte .. zuvor warens nur 7 Punkte soviel ich weiss? (bekommt man bei einer KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] jetzt immer 10Punkte? Vorher war es ja abhängig ob EWT oder nicht .. etc .. zählen hier nun 7Punkte oder 10Punkte??)
Ökologische Bausstoffe 2Punkte
Sicherheitspaket 3Punkte
Beratung 1Punkt
Garten, Freiraumgestaltunge, Regenwassernutzung 3Punkte
Solar 10Punkte

= 96 Punkte ohne Solar und nur mit 7Punkte für KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]
= 99 Punkte ohne Solar mit 10Punkte für KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]
= 109Punkte (von 100 möglichen) mit allem?

.. was würde jetzt also zählen?
Vorallem was ich nicht verstehe, ich wollte zuvor eine Warmwasserwärmepumpe verbauen, welche bei der neuen Novelle nun auch mit 10Punkten gefördert wird, wie soll das aber funktionieren, wenn mir eine Solar vorgeschrieben wird??

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  •  nelly
  •   Silber-Award
16.12.2011  (#16)
sich 2011 von der Verpflichtung eine Solaranlage zu bauen, loszueisen, ist für ein Flachdach einfach. Damals war aber die PV-Förderung vom hausbau unabhängig.
Aber eine PV-Anlage ging sich bei uns 2011 nicht mehr aus (weil wir bis Ende 2010 eine bereits baugenehmigte PV-Anlage hätten einreichen müssen - aber unsere Baugenehmigung erst 2011 bekommen haben). Somit wären wir zwar grundsätzlich willig gewesen eine PV-Anlage zu bauen, aber aufgrund der nicht mehr vorhandenen Förderung haben wir keine gebaut.
Und jetzt 2012 kriegst die Förderung nur dann, wenn man gleichzeitig ein Haus baut (das wir jetzt schon haben). Nix mehr nachträglich - was ist daran fair?

Und ja, unsere Förderung (PH) ist schon lange genehmigt, wir warten auf den zweiten BTD, damit wir den Rest ausbezahlt bekommen ...

Somit werden wir eben mit unserer PV-Anlage weiterhin warten müssen, bis endlich doch mal wieder was interessantes des Weges kommt ... schade - ich hätte mir erwartet, dass NÖ schneller reagiert :(

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