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Ich würde auf die Gemeinde gehen und mit offenen Karten spielen. Erklären Haus geerbt, draufgekommen, dasse es zu einem Zimmer keine Fertigstellungsmeldung gibt und ob der schmalen Treppe eine Bewilligung und Fertigstellung in einem möglich ist. (wahrscheinlich wurde es auch nicht bewilligt) Man kommt um die gegeben Situationen sowieso nicht herum auch wenn mann noch soviele Ratschläge mit Halbwissen bekommt... |
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Nachdem der Raum nicht bewilligt ist, ist der Umbau auch als "neu" zu betrachten und die aktuellen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum zu erfüllen. Diese Anforderungen findest in den OIB Richtlinien 3 und 4 --> https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001081 Anlagen am unteren Ender der Bautechnikverordnung! Im beschriebenen Fall wäre die Treppe als "Wohnungstreppe" zu werten. Also mind. 90 cm breit und mit den Stiegenmaßen 20/24 cm (Höhe max. / Breite min.). Sollten die Anforderungen hinsichtlich Raumhöhe/Belichtung nicht erfüllt werden können, könnt ihr gem. NÖ BTV § 5 im Zuge eines Ansuchens um Bewilligung um Ausnahme ansuchen. Für den Fall, dass ihr mit der Treppe nicht hinkommt, bleibt euch nur mehr der Weg über ein Antrag nach § 70 Abs. 6 der NÖ Bauordnung. Ihr müsstest in dem Fall argumentieren, dass der Dachgeschossausbau bereits im Zuge der Errichtung des Hauptgebäudes bestanden hat. Das funktioniert aber nur, falls im Bauakt bei der Kollaudierung des Wohngebäudes kein Vermerk bzgl. eines "nicht ausgebauten Dachgeschosses" oder bereits eine baubehördliche Beanstandung bzgl. des Dachgeschossausbaus vorliegt. --> Aber wie schon von PV2023 erwähnt, würde ich mit offenen Karten spielen. Falls es einen "einfachen" Ausweg für eure Situation gibt, wird sich der zuständige Sachbearbeiter bestimmt nicht dagegen wehren. |
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Danke, das sind schon mal sehr hilfreiche Ansätze. Auch, dass es Ausnahmen geben kann (egal, ob man die dann kriegt) eröffnet ein bisschen Spielraum. Vielen Dank! |
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Mein Posting soll bitte keine Aufruf zu illegale Handlungen sein, nur eine Info! In den 60er 70er 80er Jahren haben sehr viele Häuser einen Raum gehabt der als "Dachboden" tituliert war, genauso wie den Schutzraum im Keller. Bei ca. 90% wurde der Dachboden zu einem Zimmer umgebaut und der Gemeinde nicht gemeldet... Und ich persönlich habe die Erfahrung gemacht dass es der großen Mehrheit der Käufer egal war. "Leider" kippt diese Einstellung und immer mehr Leute wollen alles korrekt haben (und kommen erst im zweiten Schritt darauf dass sie dann mehr Gebühren zahlen müssen). Was will ich damit sagen. Solltest du Probleme mit der Genehmigung haben, verkaufe es als Dachboden, einem Teil der Käufer wird es egal sein, ein Teil wird vielleicht eh umbauen und den Grundriss ändern und solltest du keinen Käufer finden, dann kann man mit dem besten Interessenten noch immer eine Lösung mit der Gemeinde erarbeiten. Natürlich müssen der Makler oder Du die Kunden darauf hinweisen. Gutes Gelingen! |
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Danke! Wir prüfen gerade die Optionen und versuchen uns auf eine Vorgehensweise zu einigen. |
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