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NÖ-Zimmer nicht kollaudiert

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  •  mirabell
  •   Bronze-Award
29.7. - 2.8.2024
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Liebe Forumsgemeinde,
Bitte um Hilfe durch euren Input, mit dieser Materie kenne ich mich so gar nicht aus.
Meine geschwister und ich haben durch eine Erbschaft ein kleines Häuschen im Waldviertel erhalten. In diesem haus wurde ein Teil des Dachbodens zu einem Zimmer ausgebaut. Dorthin führt eine schmale und steile Treppe.
Im Zuge des Verkaufes stellte der Makler fest, dass keine Pläne dieses Umbaus existiere  und auch auf der Gemeinde nichts vorliegt. Der Umbau/Ausbau ist also nicht kollaudiert.
Vorsichtige Anfragen bei der Gemeinde ergaben, dass diese in in absehbarer Zeit alte Häuser begehen möchte, da es viele Schwarzbauten gäbe. Diese Aussage kann aber auch nur behördliche Vorsicht gewesen sein.

Am Liebsten würden wir Geschwister den Umbau nachträglich genehmigen lassen, allerdings fürchten, wir dass die Treppe zu schmal und steil ist für eine Genehmigung. Ein Umbau ist nicht möglich, dafür fehlt im Haus der Platz.

Jetzt stellen sich viele Fragen: Welche Anforderungen muss diese Treppe erfüllen,  aktuelle Bauvorschriften oder alte Regelungen (wenn ja welche)? Soll man die Gemeinde ins Boot holen, oder besser nicht auf Ideen bringen, die vl auch für Nachbarn Probleme machen? Oder besser bei potenziellen Käufern mit offenen Karten spielen? Der Makler meint, ohne dieses ausgebaute Zimmer ist der Wohnraum halt arg klein ( Wohnküche ca 22 m2, Schlafzimmer ca 12m2).

Wenn wir eine nachträgliche Kollaudierung versuchen wollen, wie geht man da vor, was brauchen wir dafür? Einen gezeichneten Plan nehm ich an? Wen beauftragt man mit sowas? 

Ihr merkt ich bin noch komplett überfordert.

Nachtrag: das Zimmer selbst dürfte mit Höhe etc den Anforderungen entsprechen. 

  •  PV2023
29.7.2024  (#1)
Ich würde auf die Gemeinde gehen und mit offenen Karten spielen.
Erklären Haus geerbt, draufgekommen, dasse es zu einem Zimmer keine Fertigstellungsmeldung gibt und ob der schmalen Treppe eine Bewilligung und Fertigstellung in einem möglich ist. (wahrscheinlich wurde es auch nicht bewilligt)
Man kommt um die gegeben Situationen sowieso nicht herum auch wenn mann noch soviele Ratschläge mit Halbwissen bekommt...

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  •  Krautla
29.7.2024  (#2)
Nachdem der Raum nicht bewilligt ist, ist der Umbau auch als "neu" zu betrachten und die aktuellen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum zu erfüllen. Diese Anforderungen findest in den OIB Richtlinien 3 und 4 -->
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001081
Anlagen am unteren Ender der Bautechnikverordnung!

Im beschriebenen Fall wäre die Treppe als "Wohnungstreppe" zu werten. Also mind. 90 cm breit und mit den Stiegenmaßen 20/24 cm (Höhe max. / Breite min.).

Sollten die Anforderungen hinsichtlich Raumhöhe/Belichtung nicht erfüllt werden können, könnt ihr gem. NÖ BTV § 5 im Zuge eines Ansuchens um Bewilligung um Ausnahme ansuchen.

Für den Fall, dass ihr mit der Treppe nicht hinkommt, bleibt euch nur mehr der Weg über ein Antrag nach § 70 Abs. 6 der NÖ Bauordnung. Ihr müsstest in dem Fall argumentieren, dass der Dachgeschossausbau bereits im Zuge der Errichtung des Hauptgebäudes bestanden hat. Das funktioniert aber nur, falls im Bauakt bei der Kollaudierung des Wohngebäudes kein Vermerk bzgl. eines "nicht ausgebauten Dachgeschosses" oder bereits eine baubehördliche Beanstandung bzgl. des Dachgeschossausbaus vorliegt. --> Aber wie schon von PV2023 erwähnt, würde ich mit offenen Karten spielen. Falls es einen "einfachen" Ausweg für eure Situation gibt, wird sich der zuständige Sachbearbeiter bestimmt nicht dagegen wehren.

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  •  mirabell
  •   Bronze-Award
29.7.2024  (#3)
Danke, das sind schon mal sehr hilfreiche Ansätze. Auch, dass es Ausnahmen geben kann (egal, ob man die dann kriegt) eröffnet ein bisschen Spielraum. Vielen Dank!

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
29.7.2024  (#4)
Mein Posting soll bitte keine Aufruf zu illegale Handlungen sein, nur eine Info!

In den 60er 70er 80er Jahren haben sehr viele Häuser einen Raum gehabt der als "Dachboden" tituliert war, genauso wie den Schutzraum im Keller.

Bei ca. 90% wurde der Dachboden zu einem Zimmer umgebaut und der Gemeinde nicht gemeldet...

Und ich persönlich habe die Erfahrung gemacht dass es der großen Mehrheit der Käufer egal war.
"Leider" kippt diese Einstellung und immer mehr Leute wollen alles korrekt haben (und kommen erst im zweiten Schritt darauf dass sie dann mehr Gebühren zahlen müssen).

Was will ich damit sagen. Solltest du Probleme mit der Genehmigung haben, verkaufe es als Dachboden, einem Teil der Käufer wird es egal sein, ein Teil wird vielleicht eh umbauen und den Grundriss ändern und solltest du keinen Käufer finden, dann kann man mit dem besten Interessenten noch immer eine Lösung mit der Gemeinde erarbeiten.

Natürlich müssen der Makler oder Du die Kunden darauf hinweisen.

Gutes Gelingen!

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  •  mirabell
  •   Bronze-Award
2.8.2024  (#5)
Danke! Wir prüfen gerade die Optionen und versuchen uns auf eine Vorgehensweise zu einigen. 

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