Dear all,
wir stecken mitten in der Einreichplanung und sind ratlos was die Garagenzufahrt betrifft. Wir wollen eine Doppelgarage mit einem 4m breiten Schiebetor bei der Einfahrt vorne an der Grundstücksgrenze.
Nun steht in den Bebauungsbestimmungen der Gemeinde aber folgendes:
"Zwischen Kleingaragen und Straßenfluchtlinien ist ein Mindestabstand von 5
m einzuhalten. Der Zufahrtsbereich zur Straße hin ist dabei offen zu gestalten."
Ich such mich schon dämlich im Netz und finde dazu leider gar nichts.. daher meine banale Frage an euch: Was heißt offen gestalten? Wirklich ganz offen komplett ohne Tor? Oder so breit wie möglich und Tor sicht- und luftdurchlässig erlaubt? Wir wollen ja nicht jeden Hund und jedes Reh ungehindert in der Einfahrt rumlaufen lassen :(
Vielen Dank!
lg Karibu
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