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NÖ:Carport im vorderen Bauwich mit Dachrinnennutzung des Hauptgebäudes

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  •  hausplanung
12.7. - 22.7.2019
12 Antworten | 5 Autoren 12
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Damit ein Carport im vorderen Bauwich stehen darf bzw. überhaupt eine bauliche Anlage darstellt, darf es mit dem Bestandsgebäude nicht konstruktiv verbunden sein. Gilt dies auch so, wenn jener Teil des Carports der im vorderen Bauwich steht zb nur ein Dach + max. 1 Wand hat und darf jener Teil des Carports der nicht im vorderen Bauwich steht mit dem Hauptgebäude verbunden sein?

Falls nein: darf das Carport zb die Dachrinne des Hauptgebäudes derart mitbenutzen, dass es über ein Pultdach zum Hauptgebäude geneigt besitzt, oder ist es dann bereits "konstruktiv" verbunden?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.7.2019  (#1)

zitat..
hausplanung schrieb: jener Teil des Carports der im vorderen Bauwich steht ......... ...... jener Teil des Carports der nicht im vorderen Bauwich steht

 Wie sind denn diese beiden Teile des Carports voneinander getrennt, sodass es nicht als ein Bauwerk gilt.
Gibts diese Trennung nicht, dann ist es ein einheitliches Bauwerk, das (wo auch immer) mit dem Hauptgebäude konstruktiv verbunden ist - und somit ist es dann keine eigenständige bauliche Anlage mehr, sondern Teil des Hauptgebäudes und somit im vorderen Bauwich nicht zulässig......


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  •  hausplanung
12.7.2019  (#2)
Ja sehe ich eigentlich auch so, wurde aber verunsichert, da ich gehört habe, man könne das Carport durchaus an die Wände des Gebäudes anbauen, wodurch der Inhalt besser geschützt würde, nur im Bereich des vorderen Bauwichs, darf es lediglich über eine Seitenwand verfügen. Im Ergebnis würde der "verbaute Bereich" zur Bebauungsdichte zählen, der vordere Bereich nicht. Kann man also so nicht sehen.

Daher meine 2. Frage, wenn also das Carport an sich nur über ein Dach und eine Seitenwand verfügt ist es ja an sich kein Problem. Aber darf das Carport dann zb die Dachrinne des Hauptgebäudes derart mitbenutzen, dass es ein Pultdach zum Hauptgebäude geneigt besitzt, welches in die Dachrinne des Hauptgebäudes entwässert oder gilt es dann bereits als verbunden bzw. müsste man da bei der konkreten Ausführung darauf achten, dass das Wasser quasi vom Carportdach in die Dachrinne tropft und nicht über eine Verbindung fließt? Oder das gar die Dachrinne mit beiden Dächern (Gebäudedach und Carportdach) verbunden ist.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.7.2019  (#3)

zitat..
hausplanung schrieb: da ich gehört habe, man könne das Carport durchaus an die Wände des Gebäudes anbauen, wodurch der Inhalt besser geschützt würde,

Du musst dich klarer ausdrücken! Was heißt "anbauen"?? Unmittelbar daneben - also quasi 0cm Abstand, oder mit dem Hauptgebäude verbunden?

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  •  hausplanung
12.7.2019  (#4)
unmittelbar daneben mit 0cm aber nicht verbunden, wäre es 1. eine bauliche Anlage und 2. nicht raumbildend, oder doch?

Aber wie sieht es mit der "gemeinsamen" Dachrinne aus, die an sich am Hauptgebäude Satteldach ist (zudem sich dann das Carportpultdach hinneigt)?

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  •  ProjectX
12.7.2019  (#5)

zitat..
hausplanung schrieb: Ja sehe ich eigentlich auch so, wurde aber verunsichert, da ich gehört habe, man könne das Carport durchaus an die Wände des Gebäudes anbauen, wodurch der Inhalt besser geschützt würde, nur im Bereich des vorderen Bauwichs, darf es lediglich über eine Seitenwand verfügen. Im Ergebnis würde der "verbaute Bereich" zur Bebauungsdichte zählen, der vordere Bereich nicht. Kann man also so nicht sehen.

Eigenständiges Carport steht direkt an einer Gebäudewand, ist aber konstruktiv nicht verbunden. Da es getrennt ist, zählt die Wand des Bestandsgebäudes nicht als Wand für das Carport. Maximal eine (eigene) Seitenwand ist beim Carport zulässig (Wand von anderem Gebäude zählt ja nicht als Wand für Carport, da nicht verbunden), damit das ganze nicht als Gebäude sondern noch als bauliche Anlage gilt und somit nicht zur bebauten Fläche zählt.

Gemeinsame Dachrinne von Gebäude und baulicher Anlage sehe ich nicht als konstruktive Verbindung.

PS.: Aufpassen auf Gebäudehöhe


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.7.2019  (#6)

zitat..
hausplanung schrieb: unmittelbar daneben mit 0cm aber nicht verbunden,

Na gut, dann stimmt ja die von dir oben zitierte Aussage ("hab ich gehört"), dass dann das Carport bzw. dessen Inhalt durch die unmittelbar daneben bestehende Wand "besser geschützt" wird. Warum hat dich das "verunsichert"??
Im Idealfall kannst auf diese Weise ein Carport haben, welches eigentlich rundum geschlossen ist: Dach und eine Wand gehören direkt zum Carport (d.h. = bauliche Anlage), und an den anderen 3 Seiten stellst es unmittelbar neben Wände von anderen Gebäuden.

zitat..
hausplanung schrieb: und 2. nicht raumbildend, oder doch?

Woher hast jetzt plötzlich das "raumbildend"?? Hat ja mit Frage hier überhaupt nichts zu tun!

Und zur Dachrinne: es geht um eine "statische" Verbindung. Heißt: wenn ein Bauwerk wegkommt, dann verliert das andere seine statische Stabilität. Eine Dachrinne hat damit wohl nichts zu tun, oder?



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  •  hausplanung
21.7.2019  (#7)
Verunsichert hat mich die Aussage, die ich eben gehöhrt habe, das Carport selber kann außerhalb des vorderen Bauwichs mehrere Wände haben, nur beim vorderen Bauwich nicht, dies stimmt ja so nicht. Auch die Aussage, dass das Carport als bauliche Anlage nicht mit dem Bestand verbunden werden darf (gemeint ist gar nicht konstruktiv, sondern einfach 0cm Abstand statt 1cm Abstand) hat mich irritiert, denn das darf wohl schon sein.

Raumbildend hat schon auch etwas damit zu tun, nämlich wenn es um die Bebauungsdichte geht.

Wenn man das Carport nur mit Dach auf Stehern macht, es zwar mit 0cm zb an 2 Seiten am Bestand angrenzt, selbst aber gar keine Wand hat, dann dürfte man wohl später eine "eigene" Wand ergänzen. Müsste aber in diesem Fall wieder einreichen, oder? Wäre es ohne irgendwelche Einreichungen möglich eine Wand zu ergänzen, wenn diese zb an der Grundgrenze einfach so dort steht, ohne mit dem Carport oder sonst etwas verbunden zu sein? Ich nehme an ja, sofern es eine Wand ist, die "bautechnisches Wissen" erfordert? Aber welche Wände würden da darunter fallen bzw. welche nicht?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.7.2019  (#8)

zitat..
hausplanung schrieb: Auch die Aussage, dass das Carport als bauliche Anlage nicht mit dem Bestand verbunden werden darf (gemeint ist gar nicht konstruktiv, sondern einfach 0cm Abstand statt 1cm Abstand) hat mich irritiert, denn das darf wohl schon sein.

Was du da schreibst ist absolut missverständlich!! Eine Verbindung ist eine Verbindung - und die darf eben nicht sein. Unmittelbar aneinanderbauen - im geringsten Fall mit 0cm Abstand - ist jedoch keine Verbindung und somit zulässig.

zitat..
hausplanung schrieb: Raumbildend hat schon auch etwas damit zu tun, nämlich wenn es um die Bebauungsdichte geht.

Wo hast denn das wieder her?? Blödsinn! Für die Bebauungsdichte zählt nur die bebaute Fläche von Gebäuden!

zitat..
hausplanung schrieb: Ich nehme an ja, sofern es eine Wand ist, die "bautechnisches Wissen" erfordert? Aber welche Wände würden da darunter fallen bzw. welche nicht?

Eine "Wand" - wird wohl immer "bautechnisches Wissen" erfordern und ist somit immer bewilligungspflichtig.

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  •  Beachflyer77
22.7.2019  (#9)

zitat..
Karl10 schrieb: Im Idealfall kannst auf diese Weise ein Carport haben, welches eigentlich rundum geschlossen ist: Dach und eine Wand gehören direkt zum Carport (d.h. = bauliche Anlage), und an den anderen 3 Seiten stellst es unmittelbar neben Wände von anderen Gebäuden.

 Ein rundum geschlossenes Carport würde ich nicht als idealfall sehen Wie kommt man da rein? Und in eine Wand ein Tor rein machen ergibt einen 2 teilige Garage


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.7.2019  (#10)

zitat..
Beachflyer77 schrieb: Ein rundum geschlossenes Carport würde ich nicht als idealfall sehen Wie kommt man da rein?

Na natürlich durch ein Tor, das man in der 4. Wand (=carporteigene Wand) einbautemoji

zitat..
Beachflyer77 schrieb: Und in eine Wand ein Tor rein machen ergibt eine 2 teilige Garage

 Versteh ich nicht. Was ist eine "2 teilige Garage" und warum soll die daraus entstehen, wenn man ein Carport in eine 3 seitig umschlossene Nische hineinstellt stellt und an der freien vorderen Strinseite eine Wand mit Tor macht? Ist dann 1. keine "Garage" und 2. hats keine 2 Teile!


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  •  hausplanung
22.7.2019  (#11)
Also um es konkret zu machen, ich würd gern das Dach des Carports 0cm an die Hauswand bauen und die Fuge "verfugen", das sei angeblich nicht vorgesehen, es müsse quadsiein Spalt bleiben, wo dann Regen reinlaufen könnte.

Bzgl. Wand: ich würd das Caport mal ohne eigene Seitenwand machen, da auf der Wetterseite der Nachbar hohe Pflanzen hat und es mir auch optisch nicht so gut gefallen würde. Laut Gemeinde ist keine Brandwand erforderlich, erst wenn der Nachbar dort baut (müsste dann er errichten).

Wenn jetzt aber der Nachbar in Zukunft irgendwann mal die Pflanzen weg gibt, würde es ins Carport auf der Wetterseite evtl. reinregnen und ich müsste dann evtl. doch einen Schutz machen (wenn auch optisch eigentlich nicht gewollt). Wand ginge also nur mit Bewilligung, ein flächiger Zaun wäre aber vermutlich einfach so möglich, oder?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
22.7.2019  (#12)

zitat..
hausplanung schrieb: Also um es konkret zu machen, ich würd gern das Dach des Carports 0cm an die Hauswand bauen und die Fuge "verfugen", das sei angeblich nicht vorgesehen, es müsse quadsiein Spalt bleiben, wo dann Regen reinlaufen könnte.

Stimmt nicht, eine Silikonfuge ist keine konstruktive Verbindung.

Bzgl. Wand: ich würd das Caport mal ohne eigene Seitenwand machen, da auf der Wetterseite der Nachbar hohe Pflanzen hat und es mir auch optisch nicht so gut gefallen würde. Laut Gemeinde ist keine Brandwand erforderlich, erst wenn der Nachbar dort baut (müsste dann er errichten).

Stimmt mWn so, wer zuerst kommt malt zuerst. Soll bedeuten dass der zweite die Brandwand errichten muss.

Wenn jetzt aber der Nachbar in Zukunft irgendwann mal die Pflanzen weg gibt, würde es ins Carport auf der Wetterseite evtl. reinregnen und ich müsste dann evtl. doch einen Schutz machen (wenn auch optisch eigentlich nicht gewollt). Wand ginge also nur mit Bewilligung, ein flächiger Zaun wäre aber vermutlich einfach so möglich, oder?
An deiner Stelle würde ich die Wand miteinreichen, jedoch als Holzbeplankung ausgestaltet. Dann hast deinen geplanten flächigen Zaun gleich mitbewilligt.

Wie Zäune als solche ausgestaltet sein müssen steht im Bebauungsplan, wenns denn einen gibt.

 


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