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Obdachlos weil keine Anmeldung möglich?

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  •  wagnerb
  •   Bronze-Award
22.7.2010
5 Antworten 5
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Hallo, wir haben hier eine interessante Situation (die eigentlich fast jeder Häuslbauer haben müsste): Wir sind vor einigen Montaten aus der alten Wohnung ausgezogen und ins neue, nicht ganz fertige Haus eingezogen. Die Gemeinde weigert sich seit Monaten beharrlich unsere Anmeldung entgegenzunehmen weil diverse Details (z.B. Absturzsicherungen = Geländer am Balkon) noch nicht fertig sind. Aussage: Keine Baufertigstellung = keine Melderegistereintrag = keine Anmeldung möglich.
Somit wohnen wir illegal (?) im Haus. In der alten Wohnung wohnt längst jemand anderer. Dort dürfen wir also nicht mehr gemeldet sein. Sind wir jetzt im rechtlichen Sinne obdachlos? Was passiert mit amtlichen Schriftstücken? Wir haben niemanden anderen wo wir uns anmelden könnten, abgesehen davon dass ich das auch gar nicht will. Wie habt ihr solche Sitationen gelöst?

  •  Gawan
  •   Silber-Award
22.7.2010  (#1)
@wagnerb - Was sagt denn die Gemeinde wenn ihr denen das so mitteilt ?

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  •  magic
  •   Bronze-Award
22.7.2010  (#2)
und - warum macht ihr die diversen details dann nicht einfach fertig? es gibt ja auch zb. provisorische geländer fürn balkon ...


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  •  gipsy
22.7.2010  (#3)
Postnachsendeauftrag - Blöde Situation, in die wahrscheinlich recht viele Häuslbauer kommen. Habt Ihr Euch in der alten Wohnung schon abgemeldet? Wir haben darauf "vergessen", bis wir die Benützungsbewilligung der neuen Gemeinde hatten.

Bei uns hat es allerdings nicht Monate gedauert. Es hing auch mit den Balkongeländern zusammen, die wir alleine schon aus Sicherheitsgründen (Kinder) so schnell wie möglich montiert haben wollten. Die Vorschriften der Gemeinde haben ja auch einen Sinn.

Erteilt doch einen Postnachsendeauftrag an die neue Adresse, dann kommen auch amtliche Schriftstücke an. Die Post überprüft nicht den Meldezettel.

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  •  creator
  •   Gold-Award
22.7.2010  (#4)
die gemeinde ist voll im recht - und wäre blöd, sich die - haftung für unfälle aufzubürden, wenn sie den zustand duldet und euch ohne "details" die benützungsbewilligung geben würde.
abgesehen davon, dass es natürlich die möglichkeit einer zustellungsvollmacht gibt (§9ff) http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005522 :

so viele häuslbauer wird's hoffentlich ned geben, die sich nicht informieren und ned amal ihr auto fahren dürften, weil sie die meldevorschriften grob fahrlässig mißachten.

http://www.help.gv.at/Content.Node/18/Seite.180000.html

sollte wohl jeder kennen...

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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
22.7.2010  (#5)
.wird wohl von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich gehandhabt (und damit dürfte es wohl auch keine genaue gesetzliche regelung geben ... vermute ich mal); bei uns war trotz fehlender fertigstellungsanzeige die anmeldung kein problem; auch bei vielen anderen nicht.

variante 1) rasch fertigstellen

variante 2) auf der gemeinde bitten und betteln, damit man sich anmelden darf; in der regel sind kleinere gemeinden via bürgermeister oder in der nachbarschaft wohnenden gemeinderat eh sehr gesprächsbereit und drücken bei entsprechendem bauchpinseln eh alle hühneraugen zu ...

wie creator schreibt: auto ist auch nicht ganz unproblematisch ... (sofern vorhanden)

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