« Baurecht  |

Oberflächenwasser vom Nachbargrund

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  zoidberg1975
1.6. - 4.6.2021
7 Antworten | 5 Autoren 7
7
Hallihallo!

Eine Frage bzgl. Oberflächenwasser hätte ich.

Wenn es z. B. bei einem Gewitter stark regnet, rinnt aufgrund der Hanglage immer das Wasser vom Nachbargrund zu mir auf das Grundstück. Es drückt dann unter dem Zaun durch und sprudelt an mehreren Stellen heraus.

Den Nachbarn habe ich schon gebeten, dass er eine Rinne machen soll, damit das Wasser nicht zu mir rinnt. Er ist aber der Meinung, dass das nicht notwendig ist. Seine Begründung: wenn es "normal" regnet, versickert das Wasser. Wenn es bei einem Gewitter stark regnet, dann ist es einfach so, dass das Wasser zum Nachbarn rinnt. Höhere Gewalt sozusagen.

Mir ist klar, dass bei einem Naturereignis das Wasser seinen Lauf nimmt und zum Nachbarn rinnt. Aber es kann doch nicht sein, dass bei jedem Sommergewitter das Wasser zu mir rinnt und die Blumenbeete wegschwemmt?

Wäre sehr dankbar über eure Einschätzung!

Bin übrigens aus Kärnten.

  •  hektor
  •   Bronze-Award
1.6.2021  (#1)
Hallo, 
bin kein Rechtsexperte, aber ich denke es gibt hier 2 Möglichkeiten:
1. Du einigst dich auf Maßnahmen zur Vermeidung mit deinem Nachbar in gutem Einvernehmen.
2. Du holst eine Rechtsauskunft ein. Dabei wird es eine Rolle spielen , ob hier womöglich um Situierungen und Erdbewegungen am Nachbargrundstück durchgeführt wurden. 
(3.) Das Thema ist meistens komplexer als man glauben würde.
Soll heißen: War das schon immer so? - Ist der Hang ober deinem Grundstück unbebaut? Hat der Nachbar oder angrenzende Nachbarn irgend etwas unternomme um ihre Grundstücke vom Oberflächenwässer zu schützen ( bauliche Maßnahmen) und somit womöglich die natürliche Abflussrichtung verändert bzw. zu dir konzentriert.

FG
 


1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
2.6.2021  (#2)
Wenn es deine Blumenbeete auch wegschwemmen würde, wenn das Nachbargrundstück unbebaut wäre, dann ist das der natürliche Verlauf. So wie du sagst, kann der Nachbar ja nichts dafür, dass Wasser von oben nach unten rinnt.

Wie Hektor schreibt, ist der Knackpunkt also, ob das schon immer so war, oder ob der Nachbar durch die Bebauung oder Geländeveränderungen das Problem erst erzeugt hat.



1
  •  zoidberg1975
2.6.2021  (#3)
Danke für eure Antworten.

Früher war dort Wald, wo das Nachbargrundstück jetzt ist. Aufgrund der Hanglage ist das Wasser damals auch schon in meine Richtung geflossen. An der Grenze entlang war aber ein (von mir errichteter) kleiner Wall, der das Wasser abgehalten hat. Damals bei der Bauverhandlung vom Nachbarn wurde ausdrücklich vereinbart, dass entlang der Grundgrenze eine Rinne gemacht werden muss. Inzwischen hat der Nachbar seinen Grund angeschüttet, so dass sein Niveau von 80 cm bis teilweise zur Oberkante unseres Zaunes reicht. Wasser rinnt nach wie vor zu mir, da noch immer ein Gefälle vorhanden ist. Dazu kommt, dass das Regenwasser von seinem Carport direkt auf seine Wiese rinnt und noch weniger Sickerfläche als vorher vorhanden ist.

Er sagt, dass er bei der Anschüttung ein Drainagerohr eingegraben hat und dass diese Drainage die bei der Bauverhandlung geforderte Rinne sei.

Ich möchte den Nachbarschaftsfrieden nicht gefährden. Daher habe ich auch noch keine Schritte unternommen bzw. bei der Gemeinde nachgefragt. 

1


  •  hektor
  •   Bronze-Award
2.6.2021  (#4)
Das der Richter sich dazu dermaßen bedeckt geäußert hat, das finde ich seltsam! 
Falls dein Nachbar hier wie du schreibst in der Vergangenheit Erdbewegungen durchgeführt hat, die den Tendenz des Wasserflusses zu dir konzentrieren, dann geht ihm das natürlich etwas an! Auch wäre es hinterfragenswert, wohin die Drainagierung verläuft (verläuft sie ins Nichts)
Ein gutes NAchbarschaftsverhältnis sollte auf eine Situation gründen, die für keine Seite einen Nachteil darstellt! Ich würde ihn damit nochmals auf den Zahn fühlen, unter Umständen die lokale Behörde miteinbinden. Falls du damit weiter auf taube Ohren stoßen würdest, dann mal ein Schreiben, in der Sachverhalt nochmals zu Papier gebracht wird. Paralell dazu kannst du eine Rechtsberatung bei einem Juristen, der mit dem Wasserecht vertraut ist, einholen! Eine RSV ermöglicht Dir in der Regel eine solche Beratungen kostenlos!
 

1
  •  BauHund
2.6.2021  (#5)
Die typisch Diskussion mit dem Oberflächenwasser am Hang 😁
Aus meiner Erfahrung, mach dir einen Schotterstreifen der den Platzregen sammelt. Sonst wirds nur eine Streiterei.

1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
2.6.2021  (#6)

zitat..
zoidberg1975 schrieb: An der Grenze entlang war aber ein (von mir errichteter) kleiner Wall, der das Wasser abgehalten hat.

Das heißt ja erstmal, dass da immer schon Wasser zu euch geronnen ist. Auch wo noch nichts bebaut war.

zitat..
zoidberg1975 schrieb: Damals bei der Bauverhandlung vom Nachbarn wurde ausdrücklich vereinbart, dass entlang der Grundgrenze eine Rinne gemacht werden muss.

Steht das im Baubescheid  unter den Auflagen drin? Das wäre dann evt. ein Ansatz, um was zu ändern, wenn ihr da zur Baubehörde geht und nachfragt, was genau gefordert wurde. 

zitat..
zoidberg1975 schrieb: Wasser rinnt nach wie vor zu mir, da noch immer ein Gefälle vorhanden ist. Dazu kommt, dass das Regenwasser von seinem Carport direkt auf seine Wiese rinnt und noch weniger Sickerfläche als vorher vorhanden ist.

Es kommt drauf an, ob durch die Veränderungen jetzt mehr Wasser zu euch kommt (z.B. weil großeres Gefälle oder mehr versiegelt), oder konzentrierter (weil z.B. von Carportdachrinne punktuell entwässert). Eben wie oben geschrieben, ob der natürliche Abfluss maßgeblich (zu euren Ungunsten) verändert wurde. Das kann wohl nur ein Geotechniker klären. 

1
  •  stefan4713
4.6.2021  (#7)
Ein drainagerohr ist keine rinne, sry, wenn das so im bescheid steht, darf er eine auf seinem Grund machen und wenn er eine Böschung macht, muss auch das so gemacht sein, dass der nachbargrund davon nicht beeinträchtigt wird

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: [Gelöst] 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit (NÖ)