« Baurecht  |

·gelöst· 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit (NÖ) [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Bianci
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
2.6. - 3.6.2021
15 Antworten | 5 Autoren 15
15
Hallo zusammen!

Meine Heimatgemeinde hat in der Bebauungsplan-VO 1,5 Stellplätze je Wohneinheit verankert.
Wie wird das bei einem EFH (also 1 Wohneinheit) gehandhabt? Wird dann aufgerundet auf 2 Stellplätze? Oder geht das nach m2 und ich muss statt 2,5mx6m bspw. 3,75mx6m oder 2,5mx9m bauen?

Ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich würd vor dem Abstimmungstermin mit der Gemeinde gern wissen, wie das gehandhabt wird.

Lg
Bianca

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
2.6.2021  (#1)
Willst du nur einen Stellplatz? Dann gib bei der Einreichung als Begründung an, daß ihr nur ein Fahrzeug habt und ohnehin aufs Fahrrad setzt. Dann klappt das sicher.
Mit entsprechenden Mobilitätskonzepten geht das auch für größere Wohnblöcke...

1
  •  Bianci
2.6.2021  (#2)
Ja, ich hätte gern nur 1 Stellplatz.
Derzeit gibts auch nur 1 Auto, frühestens in 6 Jahren ein 2. (wenns Kind 18 ist 😉).

Unsere Straße ist eine wenig befahrene Nebenstraße, viele der Nachbarn (ältere Häuser und Menschen 😉) lassen ihre Autos überhaupt gleich an der Straße stehen, obwohl genug Platz auf Eigengrund vorhanden ist.


1
  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
2.6.2021  (#3)

zitat..
MalcolmX schrieb: Dann gib bei der Einreichung als Begründung an, daß ihr nur ein Fahrzeug habt und ohnehin aufs Fahrrad setzt. Dann klappt das sicher.

Stellplatz-Ausgleichsabgabe lässt grüßen...

Wie ist das in den Bebauungsbestimmungen bei euch genau enthalten?
Wenn ihr 1,5 Stellplätze benötigt und keine zusätzliche Ergänzung enthalten ist,
dass ihr bei einer halben Anzahl von erforderlichen Stellplätzen abrunden könnt, dann werdet ihr wohl aufrunden müssen. 

Woran liegt es, dass ihr nur einen Stellplatz machen wollt: kein Platz oder kein Bedarf?


1


  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
2.6.2021  (#4)

zitat..
Bianci schrieb: obwohl genug Platz auf Eigengrund vorhanden ist

Dann plane einen zweiten Stellplatz ein, sonst gibts nur Schwierigkeiten mit den Behörden.
Je nach Außenanlagengestaltung müsst ja keine Rücksicht auf den zweiten Stellplatz dann nehmen, musst ihn ja nicht tatsächlich als solchen nutzen. 


1
  •  Bianci
2.6.2021  (#5)
Hmmm ...
D.h. es geht nach Anzahl, nicht nach m2 ...
Wir haben keinen Bedarf für einen 2. Stellplatz .... und ich hätte mein Haus gern relativ nah an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn (geplant hätte ich 4,50m Abstand für 1 Auto+Gehweg, und nicht 7m für 2+Gehweg).

1
  •  Bianci
2.6.2021  (#6)

zitat..
ProjectX schrieb:

──────
Bianci schrieb: obwohl genug Platz auf Eigengrund vorhanden ist
──────

Dann plane einen zweiten Stellplatz ein, sonst gibts nur Schwierigkeiten mit den Behörden.
Je nach Außenanlagengestaltung müsst ja keine Rücksicht auf den zweiten Stellplatz dann nehmen, musst ihn ja nicht tatsächlich als solchen nutzen.

Ich meinte, die Nachbarn haben genug Platz auf ihren Grundstücken (und auch befestigt) ...

Bei meinem Grund ist das ein bisschen komplizierter. Ich hab eine 1,70m hohe Böschung an der Straße und mein Stellplatz wäre unten. Das Haus steht dann oben, über Stiegen zu erreichen. Ich hätte halt den "unteren" Bereich gern so klein wie möglich, weil ich den für nix anderes nutzen kann.

1
  •  Bianci
2.6.2021  (#7)
Hier der Erst-Entwurf des Lageplans, so hätt ich es mir ca. vorgestellt:


2021/20210602611649.jpg

1
  •  heislplaner
  •   Gold-Award
2.6.2021  (#8)
Wo parkt dann dein Besuch? 

1
  •  Bianci
2.6.2021  (#9)
entlang der Straße .... wie bei allen anderen Häusern in der Gasse auch 😉

1
  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
2.6.2021  (#10)

zitat..
Bianci schrieb: Hier der Erst-Entwurf des Lageplans, so hätt ich es mir ca. vorgestellt:

Ein Stellplatz ist 5x2,5m (wenn bei euch lt. Bebauungsbestimmungen nicht anders geregelt)
Du hast 4m vor dem Stellplatz und der Stellplatz selbst ist 6m = ergibt 10m = 2x 5m Stellplatz.
Wer sagt das die nicht hintereinander liegen dürfen? So würde ich das im plan einzeichnen, dann kannst es genauso umsetzten wie bei dir im Plan jetzt eingezeichnet. 


1
  •  Bianci
2.6.2021  (#11)
Die Größe der Stellplätze steht nicht in der Bebauungsplan-VO.
Wenn die Stellplätze auch hintereinander sein dürfen, kann ich damit leben.
Nebeneinander würde mir nicht gefallen.

Danke für den Hinweis. 👍

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
2.6.2021  (#12)
Ja das geht sicherlich hintereinander.  Ist ha oftmals so.

1
  •  atma
  •   Gold-Award
2.6.2021  (#13)
Wir haben auch 2 hintereinander. Gefahren wird mal mit dem einen und mal mit den anderen Auto - ist bei uns nicht so streng getrennt. 
 


1
  •  Bianci
3.6.2021  (#14)
Wir werdens im Einreichplan mal hintereinander einzeichnen ...
Und dann in der Ausführung schauen, wieviel Fläche wirklich gepflastert wird.
Dann ist der 2. Stellplatz halt im Gras ...
Danke für euren Input! 😊

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
3.6.2021  (#15)
Als Kompromiss vielleicht Rasengitterstreifen wo man steht :)

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Darf Gemeinde Flachdach in dieser Situation verbieten? (STEIERMARK)