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Oberflächenwasser von öffentlicher Straße (Gemeinde) [Stmk]

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  •  jpsully
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
23.3. - 9.4.2021
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Hallo zusammen,

wir haben uns in der Steiermark für eine Doppelhaushälfte entschieden. Grund ca. 900m2
Auf unserem Grundstück befindet sich eine Böschung mit einer Höhe von 2,5 bis 3,5m. Auf der Böschung befindet sich der Zaun und angrenzend die öffentliche Straße der Gemeinde. 
Diese neigt sich zu unserem Grundstück und wenn es etwas stärker regnet fließt das gesamte Niederschlagswasser auf unseren Grund über die Böschung. Dabei ist es bereits zu Ausschwemmungen gekommen und das Wasser versickert auch nicht gleich auf unserem Grundstück. 

Um diese Siedlung realisieren zu können wurde auch das Gelände in diesem Bereich massiv verändert und eben die Böschung steiler ausgebildet. 

Wir hatten versucht über den Bauträger hier eine Lösung zu finden aber es wurde uns mitgeteilt, dass alle Schritte lt. Baubescheid durchgeführt wurden und somit nichts gemacht wird.
Auf der Böschung wurden "Kokusmatten" aufgelegt, wobei das lt. Bauträger freiwillig passierte. 

Wir haben uns dann an die Gemeinde gewandt da es sich ja um deren Straße handelt. Hier wurde uns dann in einem perönlichen Gespräch erklärt, dass es sich hier um Altbestand handelt und ich das auch dulden muss. Auf die Frage wie es sich bei Schäden verhält. Die Befürchtung das es zu Schäden am Haus kommen kann bzw. die Böschung hier ausgschwemmt wird interessierte die Gemeinde nicht da das Wasser auch vor Realisierung dieser Siedlung auf dem Grundstück versickerte und da gab es kein Problem (war ein Kasernengelände). 

Ich habe dann auch nachgefragt warum hier in der Bauverhandlung nicht Rücksicht genommen wurde auf die Straße bzw. dem Oberflächenwasser und hier wurde entgegnet, dass dies nicht Teil des Grundstückes ist.
Jetzt stehen wir dazwischen, da einerseits der Bauträger meint er hat lt. Bescheid alles so gemacht wie eingereicht und die Baubehörde meint, dass die Straße vorher da war und sie deshalb auch nichts unternehmen. 

Habt ihr hier eine Idee bzw. wie ist es gesetzlich geregelt?
Danke vorab

  •  evy
23.3.2021  (#1)
Lies einmal  unter "Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964" den
§ 27 Duldungspflichten und Schadenersatz.  


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  •  jpsully
24.3.2021  (#2)
@evy danke für den Tipp. Habe mir das durchgelesen. Was ich hier nicht ganz verstehe oder rauslese ist, wenn die Straße bereits bestanden hat wie unser Bauträger gebaut hat.
Hätte man da in der Bauverhandlung diese Wasserproblematik berücksichtigen hätte sollen oder ist es eventuell so, dass Wasser auch vorher auf den Grund geflossen ist und keine Schäden verursacht hat. Es wurden aber seitens der Behörde der massiven Geländeveränderung zugestimmt (größer 50cm). Die Gemeinde meint, da es sich um Altbestand handelt hab ich halt Pech gehabt. Der Bauträger sagt er habe alles gemacht wie lt. damaliger Bauverhandlung bzw. im Bescheid angeführt. 

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  •  BauHund
24.3.2021  (#3)
Ich würde ein 15cm hohes Zaunfundament an der Straßengrenze setzen. Dieses ist nur meldepflichtig und haltet die das Wasser von der Straße fern. Die Böschung gehört dann ev. auch noch richtig entwässert.


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  •  jpsully
9.4.2021  (#4)
hallo bauhund, 
danke für die Info. Lt. Baubehörde darf ich das nicht, da ich das Wasser auf meinen Grund von der öffentlichen Straße versickern lassen muss. 
Ein Abhalten und somit "Rückleiten" auf die Straße wird untersagt. 

Jedenfalls wird immer damit argumentiert, dass die öffentliche Straße vor Bebauung des Geländes da war und auch vorher Wasser dort versickert ist. 

Jetzt ist halt gebaut worden mit massiver Geländeveränderung und es kommt zur Ausschwemmung der Böschung und es fühlt sich keiner zuständig. Weder die Gemeinde, (Eigentümer der öffentl. Straße) noch das Bauunternehmen. Das Bauunternehmen sagt es hat alles was in den Auflagen lt. Baubescheid angeführt wurde berücksichtigt. 

Die öffentliche Straße war damals nicht Thema - so auch die Baubehörde -  es wurde nicht in Betracht bezogen.

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