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@m@x: für den einspruch reicht eine einfache e-mail mit empfasngsbetätigung - die willenserklärung muss ja nur nachweislich "angekommen" sein. ich habe es mir angewöhnt, meine einsprüche auch dem vki in kopie zu senden und im einspruch darauf hinzuweisen. dann hast einen unabhängigen "zeugen" und die typen reagieren recht schnell. z.b. an: Kolba Peter E-Mail-Adresse(n): PKolba@vki.at begründen musst du ihn nicht, der hinweis, dass die nun vorgeschlagenen klauseln den als gesetzwidrig in 10Ob70/07b vom 28.01.2009 festgestellten gleichen, schadet natürlich nicht. wer sich mal die hintergründe und die durchaus sinnvolle eu-richtlinie anschauen möchte - hier das paradebeispiel, wie eu-richtlinien in ö umgesetzt werden: https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/Zahlungsdienstegesetz/_start.htm entgegen der landläufigen meinung sind konsumentenrechte in der eu durchaus gut berücksichtigt. ich hab' den thread eröffnet, weil er sehr schön zeigt, wie wichtig es ist, sich mal die grundsätzlichen bedingungen (und deren zulässigkeit), unter denen ein geschäft abgeschlossen werden soll, bewusst zu machen - und es manche banken immer noch versuchen, eigenztlich sehr klare regeln bewusst zu umgehen. kann mir ja keiner erklären, die juristen dort wüssten es nicht besser... 1 |
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@creator Vielen Dank für deine (verständliche) Hilfe. LG M@x |
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Habe 30 Minuten ... nach meinem schriftlichen Widerspruch schon einen Anruf von der easybank erhalten. Mir wurde mitgeteilt, das die neuen AGB's 100% gesetzeskonform sind und eine Nichtanerkennung dieser zu einer Kündigung meiner Konten führt.
LG M@x |
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@M@x - und was wirst du machen? Ich habe mir das Angebot an anderen Gratis-Konten angesehen und habe mich entschieden, derweil bei der PSK zu bleiben. |
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@ wahrer bob - das heißt, du steigst auf eine kostenpflichtige variante bei der psk um, denn die kostenlosen konten wollen sie dir ja kündigen - oder?
hab grad heute einen anruf von der psk bekommen... wollen anscheinend massiv produkte verkaufen. bin schon gespannt, ob sie alle "kontobox-alt"-konten kündigen wollen... |
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Hallo creator, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: öamtc-clubkreditkarte - agb-änderung |
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noch was zur easybankhab grad auf deren homepage geschaut, also die werben auf jeden fall noch mit gratis konto, gratis bankomat und gratis kreditkarte...
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@ wahrer bob - Ich warte noch ab, ob sich die easybank vielleicht doch noch anders entscheidet. Hängt wahrscheinlich davon ab, wie viel Kunden die neuen AGB's ablehnen. Wie creator so oft schon treffend festgestellt hat, lassen sich die Leute zu viel gefallen.
Sollte ich mir eine andere Bank suchen müssen, tendiere ich derzeit zu "bankdirekt.at". @creator: hattest du schon dein "Juristentreffen" bei der easybank??? |
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nein, ist erst heute um 16 uhr. - wenig überraschend werden sämtliche spielräume zuungunsten der kunden genutzt, gesetzwidrige klauseln aber belassen oder neu formuliert. lustigerweise hat mir auch die psk erklärt, wie toll gesetzeskonform die neuen agb sind und dass ich die akzeptieren muss, sonst werde ich gekündigt. ich erlaube mir, das anders zu sehen - und schau' mich mal um alternativen um. |
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@danillal - Ich möchte nicht auf die kostenpflichtige Variante umsteigen.
Ich habe die mir zugesandte Rücknahme des AGB Widerrufs unterzeichnet und zur Post gebracht. Somit werde ich (davon gehe ich aus) nicht gekündigt und habe bis auf weiteres das Gratis Konto. Sollte ich bei der PSK gekündigt werden, tendiere ich auch zu Bankdirekt.at. Die Auswahl an nicht-Cerberus gratis-Konten ist ja nicht mehr groß. Bei Bankdirekt sollte man sich durchlesen, ob man die Bedingungen erfüllt, damit man das Konto wirklich gratis hat, oder ob man 5,90 € im Monat zu zahlen hat. |
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na dann krieg ich wohl auch post - von der psk
die sparda-bank ist denk ich auch noch eine alternative. 22 euro für die bankomatkarte im jahr und der rest gratis. |
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gespräch easybank - das gespräch gestern lief ganz gut, aber erwartungsgemäß kein unmittelbares ergebnis: die easybank wurde von einer namhaften ra-kanzlei beraten, die die agb formuliert hat. das zahlungsdienstegesetz wurde relativ kurz vor auslaufen der umsetzungsfrist der eu-richtlinie veröffentlicht - und anscheinend sibd sämtliche banken damit noch überfordert, auch die ständige angst, für irgendwelchen missbrauch zu haften, spielt da eine rolle. das bewusstsein, dass dem nicht mit gesetzwidrigen bzw. in der praxis völlig irren klauseln begegnet werden kann, ist zumindest jetzt da. der konnex anspruchsberechtigung clubkarte - kreditkarte und ermächtigung zum einzug in "verdachtsfällen" durch vu ist z.b. völlig übersehen worden und kann bis 01.11.2009 nicht mehr geändert werden. eigentlich ein ziemlicher beratungsfehler der ra-kanzlei - auch das hat die easybank seit gestern erkannt. man hat mir auch die juristischen strategien der ra-kanzlei gezeigt - und die teils haarsträubenden fehler (z.b. zustimmungsfiktion statt zustellfiktion). ich denke, das wird noch lustig. das problem, das die easybank (und damit die kunden) jetzt haben: allen läuft die zeit bis 01.11.2009 davon. man hat mir nun zugesichert, die klauseln - auch im eigeninteresse zur vermeidung von imageschäden - schnellstmöglich zu überarbeiten und gebeten, vom widerspruch zurückzutreten. hab' ich jetzt mal gemacht. |
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@creator - Vielen Dank für deine Hilfe und deinen Einsatz. Hab der easybank eine Mail gesendet, wo ich meinen Widerspruch zurückgezogen habe. U.a. mit dieser Begründung: "Sollten sich tatsächlich rechtswidrige Klauseln in den neuen AGB's verstecken, so wären diese laut Gesetz ohnehin unwirksam und kämen daher nicht zur Anwendung. (Quelle AK) Bin schon auf die Reaktioen der easybank gespannt. LG M@x |
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da ich jetzt noch eine lustige mail von der psk bekommen habe, wo mir mit kündigung "gedroht" wird, werde ich das alles auch noch an konsument (leserbriefe@konsument.at) übermitteln.
dr. kolba arbeitet gerade eine stellungnahme aus, meine ersten zweifel hab' ich ihm ja schon übermittelt. das zeitproblem der banken bis 01.11.2009 ist mir durchaus bewusst, das rechtfertigt aber m.e. die dämlichen agb, wo die in der richtlinie "einer vereinbarung" oder dispositiv vorbehaltenen klauseln als zum vorteil der banken vereinbart festgeschrieben werden und sonst eben gekündigt wird, in keinster weise. hab' auch keine lust, den schwachsinn (z.b. was "zumutbar" ist) gerichtlich bis zum ogh mit jeder meiner banken durchzuspielen. wird wohl eine "österreichische lösung" geben... |
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wwr mag, kann seinen einspruch ja auch herrn mag. beisteiner (office@bankenschlichtung.at) cc schicken. die schlichtungsstelle wird sich freuen, da wird sie wohl ab 01.11.2009 ihre arbeitsplätze gesichert sehen (www.bankenschlichtung.at) . |