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Öffnung Brandschutzwand

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  •  Loma
20.4. - 21.4.2023
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo!

Ich wohne in Wien und am Nachbargrundstück wird gebaut. Unser Grundstück sind 2 gegenüberliegende häuser mit einem garten in der mitte. Das bauprojekt grenzt an eine hausmauer und ragt bis zur hälfte in den garten rein. Es handelt sich um eine brandschutzmauer ohne fenster. Dort möchten die Bauherren ein Fenster (fixverglast 4m2) und am eck eine terasse verbauen. Wir möchten hierfür unsere Zustimmung verweigern zum Schutz unserer Privatsphäre und natürlich auch aufgrund des Wertverlust unseres Grundstücks. Laut baupolizei können wir Einspruch erheben, er meinte aber schon im Vorhinein das er diesen ablehnen wird und laut den Bauherren ist eine Zustimmung unsererseits hierfür nicht notwendig. Paragraf 94 des Baugesetzes besagt doch eindeutig das eine Öffnung der Brandmauer nur mit Einverständnis des Nachbars möglich ist. Hat hier wer nähere Infos hierzu?

Lg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.4.2023  (#1)
Du sprichst hier in Verbindung mit Paragraph 94 von einer "Öffnung". Hier liegt aber keine "Öffnung" vor.
Es handelt sich um eine geschlossene Wand (Fixverglasung). Da is nichts "offen". Daher trifft Paragraph 94 Abs. 4 hier nicht zu.
Die (geschlossene) Wand besteht aber aus verschiedenen Materialien. Die Frage, die hier zu klären ist, ist die, ob mit diesen Materialien der  notwendige Brandschutz erfüllt wird?
Also: 
- 1. Welche Brandschutzqualität der Wand ist konkret an dieser Stelle gefordert, und
- 2. Werden diese Anforderungen durch die Wand erfüllt?

Da sollte eigentlich schon im Projekt was dazu ausgeführt worden sein und auch die Begutachtung durch den Bausachverständigen sollte darauf eingegangen sein.

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  •  Loma
21.4.2023  (#2)
Das Gebäude ist zweistöckig, auf das Dach kommt eine Dachterrasse. Zusätzlich wird am eck geöffnet für eine terasse im 1. Stock, die nur eine Brüstung in 1m Höhe und schiebetüren zur Wohnung aufweist laut Plan. Eine Seite dieser terasse Grenz an unser Grundstück. Somit kommt es hier laut meinem Verständnis zu einer Öffnung, nicht?

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