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kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und ich habe 34% Eigenverbrauch angegeben, dh ich speise auch den Großteil meiner Produktion ein. Also die 50% alleine können es nicht sein. Kannst du die Stellungnahme der ÖMAG wörtlich zitieren, worauf beziehen die sich? |
Ich wollte das mit der Grenze im Hintergrund nachlesen, habe es aber nirgends gefunden. Meine Anlage hat 11,78||
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"Sehr geehrter Förderwerber, im Rahmen der Prüfung der vertragsrelevanten Daten Ihres Antrages FA xxxxx zur Anlage mit Zählpunktbezeichnung ATxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx bitten wir um Nachreichung der folgenden Unterlagen bis spätestens xx.xx.2020: • Steuerliche Selbsteinstufung: Auf Basis der vorliegenden Unterlagen ist der gewählte Steuertyp 0% USt Privatbetrieb als nicht anwendbar einzustufen (kein mehrheitlicher Eigenverbrauch). Zur korrekten steuerlichen Einstufung des Betriebs der Anlage ersuchen wir Sie um Rücksprache mit Finanzamt oder Steuerberater sowie um anschließende Zusendung des Formulars zur Änderung des Steuertyps. Bitte beachten Sie, dass eine fortgesetzte Berücksichtigung Ihres Antrags nur im Falle fristgerechter Nachreichung erfolgen kann. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Mit besten Grüßen" Einen entsprechenden Text habe ich leider auch noch nicht gefunden LG |
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Also irgendetwas kann hier nicht ganz passen. Ich hab zwar noch weit keine 4000 Anlagen gemacht bzw Förderungen eingereicht aber bei jeder Förderung hab ich immer nur 30% Eigenversorgungsanteil angegeben weil der Eigenverbrauch bei "normal Großen Anlagen" (8-13kWp) grob gesagt immer um die 28-35% liegt. Mehr bringst du selten zusammen ohne Speicher. - Kann es sein dass die Förderung nicht für eine NATÜRLICHE PERSON gemacht wurde ? (Kleines Unternehmen gilt auch für Privatpersonen) - Wenn du einen Speicher in deine Anlage mitaufnimmst dann würdest du schlagartig über den geforderten 50% EV liegen würd ich mal sagen. Bei "normalen Privatanlagen" liegst du dann im Jahresschnitt (unsere Zahlen) bei ca 70-85%EV mit Speicher. Somit könntest Du die Anlage in der Größe realisieren wie du es möchtest. Ich versteh trotzdem die 50% Vorgabe nicht |
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Details kann ich dir leider keine nennen, aber bei 23kWp ist ein EV >50 sehr unrealistisch und ich vermute das hat sie stutzig gemacht. Wie meinst du durch hinzufügen eines Speichers? Mein Gesamtenergiebedarf beläuft sich ja trotzdem nur auf 6500kWh (Ladeverluste des Speichers mal außen vor gelassen). Anscheinend dürften die 20kW eine magische Grenze sein, ich kann aber auch nur das nacherzählen was mir der Solateur erzählt hat. Ein Bekannter hat mir eine PDF zukommen lassen, ich glaube der Inhalt ist analog zu dem in diesen Video. https://www.pvaustria.at/webinare/pv-steuerrecht/ Leider habe ich heute keine Zeit mehr das Video anzusehen , aber wenn ich dem Beispiel in meiner PDF folge, sollten sich die Steuerkosten in Grenzen halten. Zitat aus einem benachbarten Forum: Kann ich nicht nachvollziehen, auch wenn sie bei mir auch zuerst Unterlagen nachforderten (Ausgangsbasis bei mir: Tarifförderung [+Investförderung], Erweiterung von 5 auf 34,565 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] mit 11% EV-Anteil, in der Jänner 2020-Lotterie eingereicht): Formular war dieses. Zurückgeschickt mit Jahresabrechnung, weiterhin auf 0% Privat bestanden. Die Antwort: Darum 1. nicht von der Ömag der Steuertyp vorschreiben lassen, 2. kein Gewerbe anmelden, 3. die Anlage wie geplant ausführen 4. die Einnahmen selbstverständlich versteuern (Einkommenssteuer, ...) falls oberhalb von Freigrenzen. LG |
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Die Freigrenzen für die Einnahmen liegen laut Finanzamt Oberösterreich, Stelle Wels bei 720 EUR / Jahr. Ich hatte anfangs ca 40EUR/Monat bekommen von der ÖMAG für meine 9,86kWP Anlage - du wärst mit deiner 23 kWP kWP [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage natürlich weit drüber und müsstest die Einspeiseentgelte als Einnahmen definieren Die ÖMAG schreibt keinen Steuertyp vor, den wählst du doch aus beim Förderantrag: Und wenn du eine Privatperson bist dann hast du "NATÜRLICHE PERSON" bzw des Hackal" NICHTUNTERNEHMERISCHE TÄTIGKEIT" auszuwählen Ich hatte das mit dem Speicher etwas anders im Kopfs, du schreibst ja du plant ein E-Auto , dadurch hast du mehr Jahresverbrauch bzw dann durch den Speicher den Möglichkeit das Zwischenzuspeichern und nicht ins Netz speist und DANN am Abend z.b ins Auto lädst wenn du heimkommst, somit wäre dein Eigenverbrauch dann im gesamten ja höher. |
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Danke für den Link - ich muss mir das Video auch mal anschaun, man lernt ja nie aus 😀 Korrektur zu obigen Post: 730EUR/Jahr sind Steuerfrei wenn man als Privatperson eine PV-Anlage betreibt (grob gesagt entspricht dass einer 13-15kWP Anlage) bei einem EV von ca 30-35% |
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Keine Ahnung wie firm du im Steuerrecht bist bzw. wie sehr du dich auskennst. Du wärst Überschusseinspeiser. Der Link klärt sehr gut über die steuerlichen Gegebenheiten auf: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=c8819641-3369-4808-8076-42c7d6f47d95 Ich würde zur USt optieren. |
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Danke Baumau für den Link, den muss ich mir gleich durchlesen. So ich habs jetzt geschafft mir das Video anzusehen. Die von der Ömag argumentierten 50% Eigenverbrauch kommen tatsächlich nirgends wo zum Vorschein und können nur fehlerhaft aus der Berechnung für Landwirte entnommen worden sein.Dort ist es so dass über 50% Eigenverbrauch es als Einkommen aus Gewerbetätigkeit, unter 50% Einkommen aus Land und Forstwirtschaft zu versteuern ist. Leider bin ich im Steuerrecht absolut nicht firm und hoffe deswegen auf eure Untertsützung. Wir wollen die Anlage eigentlich so groß wie möglich errichten und brauchen Richtwerte was uns dies jährlich kosten/bringen würde. Steuerlich siehts bei uns so aus dass wir ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben und meine Freundin aktuell in Karenz ist und vermutlich auch die darauffolgenden Jahre nicht mehr Vollzeit arbeiten wird. Somit würde sie samt den Einkünften der PV definitv unter 35000€ bleiben, deswegen würde die Anlage auf ihren Namen laufen da sie in einer niedrigeren Steuerklasse ist. Soviel ich daszu entnommen habe, kommt bei der Kleinunternehmerregelung die UST nicht zur Geltung und auch für den Eigenverbrauch ist keine UST fällig, allerdings kann ich die Vorsteuer nicht in Anspruch nehmen. Hier haben wir also nur den Mehraufwand da eine Einkommenssteuererklärung nötig ist. Was ich aber noch nicht ganz erfasst habe: Im ganzen Bericht war nirgendwo von einer Mindestanlagengröße die Rede ab welcher die Gewinne versteuert werden müssen. Das heißt im Umkehrschluss für mich dass alle Personen die Einkommen aus PV Erzeugung deklarieren müssen auch wenn diese im Endeffekt unter dem Freibetrag bleiben? Dann hätten wir ja hier gar keinen Mehraufwand im Gegensatz zur Realisierung einer kleineren Anlage. Die Kosten wären also die Eintragung eines Kleinunternehmens die meiner Recherche nach sehr gering-etwa 50€- ausfallen und der wahrscheinlich einmalige Besuch eines Steuerberaters. Hier meine Berechnung zur Einkommenssteuer anhand folgender Unterlagen Hier sind mir allerdings zwei Sachen unklar: Muss ich die Brutto oder Nettoinverstitionssumme annehmen? Vermutlich für den Fall der Abschreibung auf 20 Jahre die Nettosumme und für den Fall der Nichtabschreibung die Bruttosumme? Ich habe dann noch das gräulich hinterlegte Beispiel gemacht mit der Bruttosumme ohne Abschreibung. Kann mir jemand sagen welche Variante ich heranziehen muss? Bei den Endsummen sieht man die deutlichen Unterschiede, deswegen wärs für uns wichtig mit den korrekten Zahlen arbeiten zu können. Liebe Grüße und danke Jürgen |