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der bauträger ist offenbar höchst konkursgefährdet - ... bei so einer geschäftsgebahrung. lauter sch... produzieren und dann glauben, mit einem privatrechtlichen vertrag gesetze außer kraft setzen zu können, ist schon mal eine steilvorlage...
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:MTuujqT-iKQJ:www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_19661212_OGH0002_0040OB00335_6600000_003/JJR_19661212_OGH0002_0040OB00335_6600000_003.rtf+KSchG+ung%C3%BCnstigste+Auslegung&cd=5&hl=de&ct=clnk&gl=at hab's eh schon zig-mal geschrieben: http://www.energiesparhaus.at/forum/24312 wer unklare kaluseln verwendet, muss die ungünstigste auslegung gegen sich gelten lassen - und dann wird vor diesem hintergrund der vertrag auf sittenwidrigkeit (~zivilrechtlicher betrug) geprüft, ob der überhaupt wirksam zustande kam... natürlich hat der anwalt recht, so eine schwachsinnige aussage ist halt bei unternehmer-deppen der übliche erstversuch des abwiegelns... schriftlich geben lassen + dokumentieren, mängel rügen - nix zahlen - kurze verbesserungsfrist und ggf. ersatzvornahme, dann verzug+mehraufwand einklagen... |