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ohne Baubescheid keine Finanzierung?

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
3.3. - 4.3.2014
17 Antworten 17
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wie der Titel schon sagt, bekommt man ohne Baugenehmigung bzw. Baubescheid keinen Finanzierung?
konkret geht's darum, dass der GU vor Einreichnung eine Anzahlung haben will, die bank aber erst zahlen will, wenn der Baubescheid vorliegt
wie war das bei euch?

  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
3.3.2014  (#1)
naja - die banken wollen grundsätzlich schon nur was finanzieren was baubewilligt ist
bei FTH FTH [Fertigteilhaus]´s ists oft nicht so schlimm - wennst ein ganz eigenes projekt hast kanns schon daran liegen...
um welche höhe bei der anzahlung gehts denn da?

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  •  atma
  •   Gold-Award
3.3.2014  (#2)
wir hatten den kredit schon unterfertigt und noch lange keine baugenehmigung... wir haben aber auch bis zum baubeginn kein geld vom kreditkonto gebraucht....
ich würd mir das mit der anzahlung auch evtl nochmal überlegen ;) geld folgt leistung!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.3.2014  (#3)
..Wir hatten den Kredit auch schon vor der Baugenehmigung unterschrieben.

Um wieviel gehts bei der Anzahlung?
bei uns warens ca. 4 oder 5k€ für die Planerstellung, für das wir aber keinen Kredit brauchten emoji

Wir haben aber auch im Kaufvertrag drinnen gehabt, dass der nur gültig ist, wenn wir eine Finanzierung zustande bringen.

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
3.3.2014  (#4)
gehen tuts um 16.000
es ist kein FTH FTH [Fertigteilhaus], schon massiv
ich habe auch vom GU eine Bankgarantie über 50.000€
sollte der bank doch ausreichen für die erstellung des baukontos oder?

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  •  deejay
3.3.2014  (#5)
also wir haben auch die Finanzierung vorher abgeschlossen.
Die Anzahlung würde ich dem GU aber trotzdem nicht machen.

Aber blöde frage, wenn du die Anzahlung schon machen möchtest, die 16.000 wirst ja hoffentlich in Bar haben (Eigenmittel), du wirst ja hoffentlich nicht das ganze Haus finanzieren müssen.

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  •  kalki80
3.3.2014  (#6)


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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
3.3.2014  (#7)
wir müssen zum glück nicht das ganze haus finanzieren, aber die 16.000 haben wir zur Zeit nicht (whg verkauf wird gerade abgewickelt und da steckt unser ganzes EK drin)
mich hätte eben interessiert ob das normal ist, dass die bank vorher eine genehmigung haben möchte, was aber jetzt scheinbar nicht so abwegig ist wie ich aus euren kommentaren rauslese
habe am mi einen termin bei einer anderen bank, mal schauen was die sagen

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.3.2014  (#8)
Also Baugenehmigung zwingend erforderlich hatte ich noch nie. Einreichplan klar, aber Baugenehmigung?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.3.2014  (#9)
Also um genau zu sein, war´s bei uns so:

Kaufvertrag fürs Haus unterschrieben (mit der Klausel, dass Finanzierung Voraussetzung ist), der Hausfirma die 4 oder 5 k€ überwiesen (was ich heute auch nicht mehr machen würde), Plan erhalten (bin mir gar nicht sicher, ob das schon der Einreichplan war oder ein Vorabplan) und mit dem zur Bank und den Kredit gecheckt.

@michiaustirol:
ich täte die 16 k€ Anzahlung nochmal überdenken, fall´s nicht schon zu spät.
Wenn die Bude in Konkurs geht, hilft dir auch die Bankgarantie nix...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
3.3.2014  (#10)
kenn ich so auch nicht, dass eine baugenehmigung vorliegen muss, damit man eine finanzierung bekommt.

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  •  PeteMitchell
4.3.2014  (#11)

zitat..
gdfde schrieb: @michiaustirol:
ich täte die 16 k€ Anzahlung nochmal überdenken, fall´s nicht schon zu spät.
Wenn die Bude in Konkurs geht, hilft dir auch die Bankgarantie nix...


ähm - natürlich hilft die Bankgarantie! die wird im Konkursfall angefordert und die austellende Bank ist dann verpflichtet den angeforderten Betrag (in der Regel ohne Prüfung des Rechtsgrundes) zu überweisen. Es gibt natürlich verschiedene Arten von Garantien, aber bei einer klassischen Anzahlungsgrantie ist das ja gerade der Sinn warum sie ausgestellt wird....

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  •  PeteMitchell
  •   Bronze-Award
4.3.2014  (#12)
ach ja zum thema:

ein bewilligter bauplan sollte vor baubeginn (und vor allem VOR der ersten Auszahlung) beigebracht werden, wann der KV unterschrieben wird ist (bei uns) grundsätzlich egal.
ich würde die anzahlung aber auch erste machen wenn der "baubeginn" feststeht und die baubewilligung vorliegt. der plan allein kann nicht 16k kosten.... mit der bankgarantie kann dir grundsätzlich nicht viel passieren, aber aus prinzip würde ich die anzahlung in der höhe zu diesem zeitpunkt noch nicht leisten. von mir aus 2 wochen vor baubeginn, aber nicht wenn noch nicht mal eine bewilligung vorliegt, da finanzierst du eine andere baustelle vom GU....

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
4.3.2014  (#13)
vielleicht war ich zu ungenau in der Formulierung:
der GU will vor der Einreichplanerstellung die Anzahlung

kam für mich eigentlich auch nicht in Frage, deshalb hab ich die Bankgarantie verlangt und auch bekommen (laut meinem Vater der nochmal eine Spur vorsichtiger ist als ich ist das sicher so)

es gibt einen Bauvertrag in dem das Haus definiert ist, es gibt Ansichten, es gibt auch Grundrisspläne, aber das sind noch keine Einreichpläne.

ich habe morgen einen Termin bei einer Bank, die den GU kennt (die Bank hatte bereits Kunden die mit unserem GU gebaut haben, und da war es gleich, dass vor Einreichplanungserstellung bereits eine Anzahlung geleitestet werden musste) - für die ist das also scheinbar ok, morgen weiß ich mehr

vielleicht liegts aber auch daran, dass das Grundstück erst geteilt werden muss (vermessen ist es, vom Land wurde die Vermessung auch bereits bestätigt (Einlagezahlen wurde vom Land festgelegt), aber im Grundbuch ist sie noch nicht eingetragen) ?

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  •  Nase
  •   Bronze-Award
4.3.2014  (#14)
Bei uns war keine Baubewilligung notwendig um den Baukredit zu erhalten.
Beim Baumeister war die Finanzierung nie ein Thema. Ich musste weder eine Bankgarantie, noch einen Kreditvertrag,... vorlegen.

Anzahlung würde ich bei einem Baumeister niemals machen, denn entweder ist er liquide genug um Bauschritte selbst zu finanzieren, oder ich suche mir lieber ein anderes Unternehmen.

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  •  PeteMitchell
  •   Bronze-Award
4.3.2014  (#15)
Grundsätzlich: VOR der Planerstellung bekommt der GU von mir überhaupt nichts. (punkt) vor Baubgeinn dann eine Anzahlung (gegen Austellung einer Anzahlungsgarantie), denn zu diesem Zeitpunkt hat er wahrscheinlich auch den ersten wirklichen monitären Aufwand (Materialvorfinanzierungen) und fertig. und wenn du zu bauen beginnst hast du (hoffentlich) die Baubewilligung - GB-Teilung hin oder her...

Ich bin in einer Bank für das Firmengeschäft zuständig und da ich weiß, dass viele Firmen mit Li-Problemen kämpfen halte ich Anzahlungen (gegen Garantien oder bei "kleineren Beträgen" UND wenn man die Firma kennt auch ohne Garantien) entgegen der hier im Forum gepflegten Meinung für nicht verwerflich - im Gegenteil ein guter Bauunternehmer wird danach trachten seine "Kapitalkosten" so gering als möglich zu halten und eine Garantie kostet (normalerweise) weniger als die Aunsützung einer Rahmenlinie...

Du kannst dir natürlich ausmachen was du möchtest - meine Meinung steht hier... emoji Viele hier im Forum gehen immer vom worst-case aus (was ja grundsätzlich auch nicht schlecht ist) - bei mir persönlich wars so (ohne GU): Zahlungen prompt nach Ausführung bzw. Lieferung, Anzahlung war nur bei Josko notwendig und dort habe ich eine Anzahlungsgarantie verlangt. beim Fliesenleger hab ich eine Ausnahme gemacht - der hat eine Anzahlung bekommen, einen Betrag den ich hätte verschmerzen können wenns in die Hose gegangen wäre, aber der war mir sehr sympathisch, kleine Firma.... (siehe oben - arbeit - verständnis... emoji )

lg
pete


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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
4.3.2014  (#16)
was ist denn eigentlich in den 16 K anzahlung alles an leistung enthalten?

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
4.3.2014  (#17)
so sieht der Zahlungsplan aus:
7% bei Einreichung des Bauantrages
3% bei Baubeginn
20% nach betonierter Kellerdecke
20% bei aufgerichtetem Dachstuhl
20% bei eingebrachtem Estrich
15% bei Bezug/Schlüsselübergabe
5% bei gestellter Baukostenabrechnung

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