Hallo liebe Forumsmitglieder,
vielleicht hatte jemand von euch schon eine ähnliche Situation und kann mir weiterhelfen.
Mein Vater hat von meiner Tante eine ehemalige Landwirtschaft mit einem kleinen Wohn-/Stallgebäude, einer Wiese und etwas Wald in
Oberösterreich (Innviertel) geerbt. Da er sich jetzt Gedanken über eine Übergabe an die nächste Generation macht möchte er rechtlich alles auf solide Füße stellen. Im Zuge dessen sind auch Fragen über eine zukünftige Nutzung und Bebauung aufgetaucht.
Das Haus steht im Grünland und ist als landwirtschaftliche Fläche gewidmet. Es ist meines Wissens
kein Sternchenbau. Es sind sämtliche Anschlüsse wie Wasser, Strom und Kanal vorhanden. Es besteht auch ein öffentlicher Zufahrtsweg.
Bis vor ein paar Jahren war das Gebäude vermietet, seither steht es allerdings leer. Wir sind im Besitz eines Gutachtens, dass das Haus unbewohnbar ist. (Dieses wurde von der Gemeinde wegen der Gebühren bzw. einer Befreiung davon verlangt.) Allerdings ist das Haus nicht einsturzgefährdet oder abbruchreif.
Mein Vater hat vor einigen Jahren eine Widmungsänderung vornehmen lassen. Bei dieser wurde ein Teil des Grünlandes in Garten (ca. 500qm) umgewandelt.
Das derzeitige Gebäude steht östlich und südlich ca. 1 Meter von der Grundgrenze entfernt. Diese Tatsache und der aktuelle Zustand des Hauses machen eine Sanierung unattraktiv und teuer, wenn nicht gar unmöglich.
Wo stehen wir rechtlich? Zum Neubau von Kleingebäuden habe ich auf der Seite der Landwirtschaftskammer OÖ Informationen gefunden die besagen, dass ein Neubau von 150qm bebauter Fläche zulässig ist, allerdings nur wenn das Gebäude seit 10 Jahren im Besitz des Antragsstellers oder der Antagstellerin steht und zumindest 5 Jahre (in den letzten 10 Jahren) durchgehend vom Eigentümer oder der Eigentümerin bewohnt wurde.
Letzteres ist tatsächlich unzumutbar (Schimmel und Feuchtigkeit, keine betonierte Bodenplatte, niedrige Raumhöhe, steile Stiege, kleine Fenster) und ein bewohnbarer Zustand könnte nur durch hohen finanziellen Aufwand erreicht werden.
Ein Termin bei der Gemeinde wird in nächster Zeit wahrgenommen, wir möchten aber mit einer gewissen Vorkenntnis dort auftauchen. Baurecht ist leider so überhaupt nicht mein Metier.
Vielen Dank im Voraus!