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OÖ-BauTG: Nebengebäude = incl Garage? [OÖ]

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  •  leopueh
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
11.9. - 14.12.2018 1
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Hallo liebe Häuslebauer und BauTGVersteher emoji,

hab mal eine Frage zur Auslegung dieses §42 und §43 im OÖ Bautechnikgesetz.


§ 42
Haupt- und Nebengebäude

Nebengebäude dürfen die Bebauung des Bauplatzes oder des zu bebauenden Grundstücks mit dem Hauptgebäude nicht hindern. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt, darf das Ausmaß der mit Nebengebäuden bebauten Fläche des Bauplatzes oder des zu bebauenden Grundstücks 10 % dessen Gesamtfläche nicht übersteigen und – wenn die Hauptbebauung Wohnzwecken dient – insgesamt höchstens 100 m² betragen; dies gilt nicht für Garagen für Stellplätze gemäß § 43.

Es geht mir darum wieviel m² vom bestehenden Nebengebäude noch stehen bleiben dürfen und was davon abgerissen werden muss.
Zählen also lt. §42 die Stellplätze von PKW innerhalb einer Garage (direkt mit dem Haus verbunden) nicht zu den max 100m² Nebengebäude?
(kein Bebauungsplan vorhanden; Hauptbebauung EFH)

Danke schon mal für die Input's.

  •  _ulat_
14.12.2018  (#1)
Weiß nicht, ob die Frage noch aktuell ist, aber da noch gar keine Antwort vorliegt, schreib ich was dazu:
Garagen zählen grds zu den einzurechnenden Nebengebäuden (soweit es sich bei der Garage auch tatsächlich um ein (selbstständiges) Nebengebäude handelt) wobei die Fläche, die für Pflichtstellplätze nach § 43 benötigt wird, nicht zählt. Also wenn du ein EFH mit eben einer Wohneinheit hast, brauchst nur einen Pflichtabstellplatz (soweit kein Bebauungsplan). Damit zählt die Fläche des einen Abstellplatzes nicht. Hast du eine Doppelgarage, zählt der zweite Abstellplatz schon. 

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