Unsere Zufahrt soll über öffentliches Gut erfolgen. Derzeit ist die Zufahrt ein unbefestigter Feldweg im Gemeinde Besitz. Es wurden auch weitere Grundstücke gewidmet, da ist eine Bebauung aber nicht absehbar. Auf unsere Nachfrage, wann die Straße befestigt wird bekamen wir folgende mündliche Auskunft: "Üblicherweise schottert der Bauherr die provisorische Zufahrt, die Gemeinde macht dann irgendwann die Straße." Derzeit ist der Feldweg für LKW nicht befahrbar, nur für Traktoren bzw. ev geländegängige PKW. Müssen wir das so akzeptieren? Es handelt sich um ca. 45m. Lg Monika
Hast du den Grund umwidmen lassen oder ist der schon länger Bauland? Kanal/Wasser schon vorhanden?
Ich hatte folgende Situation (KTN): Umwidmung von Bauerwartungsland in Bauland. Zufahrt ebenfalls über öffentliches Gut (50 m Feldweg), Kanal schon vorhanden, Wasser nicht. Gemeinde steht auf dem Standpunkt, dass neu gewidmete Gründe nicht mehr durch die Gemeinde aufgeschlossen werden, sondern vom Bauwerber -> sonst keine Umwidmung
Musste dann nach den Vorgaben der Gemeinde die Straße richten. Sprich: Wasserleitung, Frostkoffer, Asphalt, Bankette, Straßenlaterne. Demnächst soll dann die Abnahme erfolgen und ich "schenke" quasi der Gemeinde eine von mir errichtete Straße. Ab diesem Zeitpunkt ist sie auch für die Instandhaltung zuständig. Achja, eine Bankgarantie über die geschätzten Aufschließungskosten musste ich auch abgeben. Anschlusskosten für Wasser/Kanal sind natürlich auch fällig. Für das Geld hätte ich auch eine andere Verwendung gefunden, aber naja ...
.. kabufzk schrieb: Musste dann nach den Vorgaben der Gemeinde die Straße richten. Sprich: Wasserleitung, Frostkoffer, Asphalt, Bankette, Straßenlaterne. Demnächst soll dann die Abnahme erfolgen und ich "schenke" quasi der Gemeinde eine von mir errichtete Straße
Kenn jetzt die Gesetzeslage in Ktn nicht, aber das ist jetzt nicht dein Ernst!??
Wasser und Kanal werden bzw. wurden von der Gemeinde gemacht. Strom und Telekom müssen wir selber legen und graben (100m). Ursprüngliche Aussage der Gemeinde war, wir sollen die Leerrohre für die anderen Grundstücke (5-6 Parzellen) gleich (auf unsere Kosten) mit hineinlegen. Ebenso würde die Gemeinde die Vorbereitung für die Straßenbeleuchtung dann gleich mitmachen (ohne sich an den Grabungskosten zu beteiligen). Das haben wir schon verweigert, jetzt werden die Grabungskosten gemeinsam mit den anderen Grundstücksbesitzern getragen. Die Leerrohre bezahlen selbstverständlich auch nicht wir.
Die Aufschließungskosten werden demnächst mit dem Einreichplan fällig.
Habe die Antwort bereits im §15 des Steiermärkischen Baugesetzes gefunden. Die zu leistende Bauabgabe ist für die Herstellung von Straßen usw. heranzuziehen.
.. massiv50er schrieb: die frage ist nur wie groß der zeitraum ist, indem die gemeinde die zufahrt errichtet...
soweit ich aus unserer Gemeinde weiss muss eine prov. Zufahrt gemacht werden wenn die Käufer eine Bewilligung zum Bauen haben- wann die endgültige Strasse kommt ist dann eine andere geschichte
.. GeorgL schrieb: das muss soweit ich weiß der Netzbetreiber bzw A1 verlegen.
Vom Verteiler bis zu deinem Haus musstest du schon immer das Kabel selber legen. Das war auch schon zu Zeiten des Monopols (Post und Telegraphenverwaltung) so.
Der feine Unterschied: Das Telefonkabel bekommt man nach erfolgter Anmeldung eines Festnetzproduktes von A1 zur Verfügung gestellt. Das Stromkabel muss man - zumindest weiß ich das vom Versorgungsgebiet der Kelag - selbst bezahlen. Waren bei mir ~ 600,-
Unpackbar, was sich manche Gemeinden hier trauen - und dann noch Länge mal Breite abcashen für Aufschließung, Anschlussgebühren etc.
Bei uns (neu aufgeschlossene Siedlung, NÖ) war bzw. ist es so: Als der erste eingereicht hat, musste die Gemeinde die provisorische Straße machen, dabei hat sie - selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten für die Grundeigentümer - Kanal, Wasser, Telekom zu jeder Parzelle bzw. Strom zu den Hausanschlusskästen verlegt und Straßenlaternen aufgestellt. Sobald mind. 80% der Grundstücke bebaut sind, wird die Straße asphaltiert.
Der Eigentümer der Liegenschaft, der diese von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in Bauland umwidmen hat lassen, musste wegen der Folgekosten für die Gemeinde an diese den Grund für die Straße sowie zwei der 10 Parzellen abtreten. So eine Lösung finde ich ziemlich fair: Der Grundeigentümer muss etwas von dem enormen Wertgewinn abtreten, damit die Gemeinde nicht zusätzliche Kosten hat und den Wertgewinn quasi mitfinanziert. Diese Regelung gibt es bei uns allerdings auch erst seit schätzungsweise 15 Jahren.
.. Fernmelder schrieb: Vom Verteiler bis zu deinem Haus musstest du schon immer das Kabel selber legen. Das war auch schon zu Zeiten des Monopols (Post und Telegraphenverwaltung) so.
Ja aber nicht auf der Gemeindestrasse 100 m bis zur Grundstücksgrenze.
.. GeorgL schrieb: Ja aber nicht auf der Gemeindestrasse 100 m bis zur Grundstücksgrenze.
Tja, der Energieversorger macht keinen extra Verteiler und so müssen alle an der Hauptstraße anschließen. Finde das auch heftig, ist aber glaub ich rechtens.... Das sind dann 50-150m Kabel pro Bauwerber. Uns kostet das Kabel inkl. Verlegung und Anschluss an den Verteiler 3000€🙄. Telekom hat den Verteiler verlegt und stellt das Kabel kostenlos.
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