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OÖ - Frage zu Stützmauer

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  •  whocares
25.1. - 28.1.2022 1
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Hi all,

mein Nachbar plant sein Grundstück aufzuschütten und will hierfür eine Stützmauer an der Grundstücksgrenze errichten. Beide Grundstücke sind Südhanglage mit Gefälle von Nord-Ost nach Süd-West (ca. 5-6m Höhenunterschiede auf ca. 25 m Grundstückslänge Nord nach Süd).

Seine geplante Stützmauer ist im Norden der Grundgrenze ca. 2,5 m und im Süden (Straßenbereich) 3m hoch.

Bauverordnung gab es einmal (die hätte nur Stützmauern in maximalhöhe von 1,5m erlaubt - in Verkehrsflächennähen maximal 60cm), jedoch ist diese laut Gemeinde nicht mehr gültig.

Meine Frage nun, darf mein Nachbar nun diese Stützmauer so hoch errichten oder gibt es hier iwelche zusätzliche Regelungen, die zB eine Beeinträchtigung des anliegenden Grundstücks miteinbeziehen - zB wenn ich dadurch in meinem Bauvorhaben eingeschränkt wäre (z.b. Grabung eines Kellers nicht mehr möglich aufgrund der Gefahr die Stützmauer zu beschädigen).

Danke für eure Hilfe.
lg

  •  Corinnaa
28.1.2022  (#1)
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine 3 Meter hohe Stützmauer nicht bewilligungspflichtig ist, kenne aber die OÖ Gesetzeslage nicht. Wenn die Gemeinde deinem Nachbarn die Stützmauer bewilligt, kannst du außer Einsprüche zu machen, eh nichts machen. Die Gemeinde darf natürlich auch nicht einfach Gesetze brechen bei der Baubewilligung = Amtsmissbrauch. Prinzipiell würde ich dir aber eine rechtsfreundliche Meinung empfehlen. Da gibt es sicher Anwälte in OÖ die alle Details kennen und dir alle Möglichkeiten aufzeigen werden (es wird sicher welche geben).

Rein gefühlsmäßig schätze ich, dass "zukünftige" Bauvorhaben als Argument nicht zählen werden, wohl aber bereits bewilligte. Prinzipiell kann man das sicher auch aus dem Ortsbildcharakter aus anfechten.

Wenn du streiten willst und mit Einsprüchen keinen Erfolg hast, kannst du sogar nachträglich überprüfen, ob die Stützmauer nicht doch deine Grenze überschreitet, dann müsste der Nachbar diese nämlich abreißen.

In Österreich ist es so, dass man Bauvorhaben als Nachbar immer verzögern kann. Gegen die Baubewilligung der Gemeinde und Nachbarn zu kämpfen, kann aber auch nachhaltig das Nachbarschaftsklima schädigen. Wenn du später etwas von deiner Gemeinde haben willst, dieser Nachbar aber mit dem Gemeinderat befreundet ist, dann kann dir der Bürgermeister durch so einige Bauvorhaben einen Strich durch die Rechnung machen. Also würde ich das Ganze auch immer abwägen. Da du wahrscheinlich sowieso Grenzabstände bei Gebäuden einhalten musst, wird die Stützmauer beim Graben eines Kellers nicht umfallen, so viel traue ich mich als Laie zu behaupten. Eventuell hat die Stützmauer sogar Vorteile, und du kannst so dein Grundstück auf einer Seite quasi gratis einebnen.

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