Hallo zusammen!
Ich habe, nach Planungsvorgesprächen auf der Gemeinde, unseren EFH-Neubau eingereicht.
Bei diesen Vorgesprächen wurde auf der Gemeinde festgestellt, dass meine Garage (8m Länge inkl. Technikraum) samt Vordach (3m Länge mit abschließenden Säulen) die maximal erlaubten 10m überschreitet. Der Bauleiter sagte, dass die Säule diese 10m Flucht abschließen würde und dass ich die Säule einfach 1m weiter hinten bauen soll, dann passt alles.
Nun, ich habe den Plan dahingehend geändert, Unterschriften eingeholt und die kompletten Unterlagen eingereicht.
Jetzt erhielt ich meinen Bescheid, wo vorne groß "Baubewilligeung" draufsteht.....und weiter hinten dann das Gutachten des Bausachverständigen wo enthalten ist "Die Gesamtanlage samt Vordach hat 10,9m...und weiters: für eine positive bautechnische Beurteilung ist daher vor Bescheiderteilung der Baubehörde eine Entsprechende Projektsänderung nachzureichen".
Es wird diesbezüglich auf §6 des Oö BauTG verwiesen.
1. schließt die Säule die 10m Flucht wirklich ab, oder wurde mir hierzu auf der Gemeinde Falschauskunft erteilt? (im Oö BauTG habe ich nichts dergleichen gefunden.
2. kann es sein, dass das Gutachten offensichtlich "überlesen" wurde und mir trotzdem ein positiver Bescheid mit Auflagen ausgestellt wurde?
3. da ich ja den Bescheid in Händen halte, werde ich natürlich keine Projektsänderung samt mühsamen Unterschrifteinholungen durchführen, oder?
4. Muss ich dennoch "richtig" bauen, wenn ja wie (siehe Punkt 1).
5. Soll ich auf der Gemeinde anrufen und nachfragen und gegebenenfalls die "Hunde aufwecken"?"
wie würdet ihr vorgehen, bin für alle Infos dankbar!
LG
Seppl