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Und wieso nicht einfach das Grundstück "ganz" lassen und das zweite Haus wie geplant bauen würde die Kosten einfach sparen Vor einigen Jahren war ein solches Vorgehen in OÖ überhaupt kein Problem, du beschreibst sozusagen einen Standardfall das man Oma/Opa im Haus lässt und eine nächste Generation sich ein neues Heim schafft. Wenn die nötigen Abstände zwischen den Häusern eingehalten werden war das möglich in der Vergangenheit, es geht da um den Brandschutz und eine theoretisch mögliche Grundstücksteilung |
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Man kann es auch wie unten teilen (wo man die Grenze zieht müsst ihr überlegen) und ein Geh- und Fahrtrecht für Grund 2 über Grund 1 ins Grundbuch eintragen lassen. |
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Danke für eure Antworten. @ChristianIV ist denn das überhaupt möglich? Kann ich auf 1 Grundstück mehrere Gebäude errichten mit unterschiedlichen Adressen? Es ist ja auch nicht der Plan, dass die kompletten 6000qm an uns überschrieben werden, sondern nur der Teil auf dem wir bauen wollen. Laut dem ersten Gespräch mit der Gemeinde haben diese eine Grundstücksteilung vorgeschlagen eben mit dem Zusatz, dass Grund 1 aber dann sehr klein werden würde und man wenn dann 2 gleichwertige Grundstücke haben will. @stefano Die Idee hatten wir auch. Jedoch ist Grund 1 dann ja wieder kein vollwertiges Grundstück. Denn wer baut sich wo hin wo jemand anderes ein Geh- und Fahrtrecht hat? Laut Gemeinde dürfen Baugründe aktuell maximal 1300qm groß sein. Mit unserem Plan würden wir aber dann irgendwann fast 2000qm haben und das möchte die Gemeinde nicht. Darum möchte die Gemeinde 2 vollwertige Gründe, so dass auf Grund 1 irgendwann wieder ein Neubau entstehen kann. Das wollen wir aber nicht, wir wollen irgendwann Grund 1 in Grund 2 eingliedern und dann entsprechend 1 großen Grund haben. Mein Problem ist, dass wenn ich unsere Idee 1 zu 1 so der Gemeinde schildere, diese meiner Meinung nach mit Sicherheit das ganze Vorhaben ablehnen wird und in weiterer Folge das ganze schwieriger für uns wird. Sie wollen einfach keine Gründe größer als 1300qm. Jetzt ist die Frage ob die Argumentation der Gemeinde so plausibel ist? Wenn Grund 1 und Grund 2 sowieso in Familienbesitz ist und Grund 1 nie an jemanden anderen veräußert wird macht die Teilung in 2 vollwertige Grundstücke ja überhaupt keinen Sinn. Die Gemeinde kann uns aber die Grundteilung und den Bau auf Grund 2 verhindern, in dem Sie sagen wir sollen doch das Gebäude der Oma auf Grund 1 entsprechend umbauen oder dergleichen. Aktuell ist es ja unerwünscht etwas abgelegen einen Neubau zu errichten. Wie gesagt liegt der Grund zwar in einem Dorfgebiet, jedoch trotzdem abgelegen ohne Nachbarn. Zusammengefasst: Plan der Gemeinde ist: - weniger Neubau (schon gar nicht abgelegen, eher in Siedlungen) - mehr Wiederverwendung von alten Gebäuden Wir wollen jedoch auf einem abgelegenen Grundstück (weit weg von jeder Siedlung) einen Neubau errichten obwohl dort bereits ein altes Gebäude steht. Dieses Gebäude wird von uns früher oder später abgerissen und somit unser Grundstück erweitert. Da läuten leider viele Alarmglocken bei den Gemeindebediensteten. Stichwort Sternchenbau! |
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Ich würde das auch wie Stefano machen. Wenn ihr die Gründe sowieso nicht verkaufen wollt, ist das die einfachste Lösung. Eure Variante (Verkleiner Grundstück auf 550) könnt ihr im Fall des Falles ja später immer noch machen. Ich würde daher eurer Grunstück um genau jenen Teil, den ihr von der Oma für die Einfahrt benötigt kleiner machen. Somit kommt ihr zukünftig wieder auf die max. 1300 m². Wenn ihr irgendwann das Haus der Oma schleift, dann könnt ihr den Grund ja nutzen und müsst die 2 Grundstücke nicht vereinigen. |
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Hallo Rautenhirt, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: OÖ: Grundstücksteilung |
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Okay seht ihr also keinen Grund warum die Gemeinde das ablehnen sollte, wenn wir unseren Baugrund eben 1300qm groß machen und der Grund der Oma halt ca. 550qm bleibt. Wie gesagt ist das ja dann für die Gemeinde offensichtlich, dass das Haus der Oma irgendwann geschliffen wird. Somit befürchte ich, dass die Gemeinde unseren Plan "durchschaut" und uns das nicht bewilligen wird. Wegen eben Sternchenbau und Nutzung alter Gebäude etc. Sollte es so funktionieren kann ich dann später auch einen Zaun um beide Grundstücke ziehen ohne diese zu vereinigen? |
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