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OÖ: Parapethöhe/Sicherheitsglas?

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  •  Cleudi
  •   Silber-Award
19.8. - 25.8.2014
9 Antworten 9
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Hallo,

so manchen Nachforschungsversuch habe ich schon angestellt - aber ich konnte die Quelle für diese Vorschrift nicht ausfindig machen:

Angeblich muss in OÖ bei allen Fenstern unter Parapethöhe 1m außen VSG bzw. Absturzsicherung gemacht werden, in anderen Bundesländern aber nicht? Sagt das jemandem was?

Würde mich über Input freuen...

  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
19.8.2014  (#1)
das ist auch in anderen bundesländern so

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
19.8.2014  (#2)
Im EG eher nicht emoji

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
19.8.2014  (#3)
außer das EG ist im Halbstock *klugscheiss*

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  •  Cleudi
  •   Silber-Award
19.8.2014  (#4)
Ach, ist das jetzt doch überall gleich? Ich habe ja schon die verschiedensten Versionen von Fensterglas-Vorschriften gehört...

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  •  barneyb
20.8.2014  (#5)
Nein in OÖ ist das (noch) nicht Pflicht. Sagt zumindest mein BM

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
20.8.2014  (#6)

zitat..
barneyb schrieb: Sagt zumindest mein BM


ist seit 2008 so, siehe:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_OB_20081217_110/LGBL_OB_20081217_110.html

7.
§ 5 Abs. 7 lautet:

"(7) Vertikale Verglasungen (wie z.B. Glaswände) entlang begehbarer Flächen sowie Fenster mit einer Parapethöhe unter 85 cm müssen, außer bei Kleinhausbauten mit nur einer Wohnung und innerhalb eines Wohnungsverbandes, bis zu einer Höhe von 1 m über der Standfläche aus geeignetem Sicherheitsglas (z.B. Einscheiben-Sicherheitsglas) hergestellt sein; andernfalls sind sie unfallsicher abzuschirmen. Große Glasflächen sind in allgemein zugänglichen Bereichen mit geeigneten optischen Markierungen sichtbar zu machen. § 15 Abs. 4 bleibt unberührt."


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  •  Cleudi
  •   Silber-Award
20.8.2014  (#7)
Mh, das heißt jetzt: nicht das PARAPET muss 1m sein (sondern nur 85cm) wenn ich das richtig interpretiere? Das ist nämlich die Variante, die mir meistens erzählt wird...
Den obigen Text kenne ich - darum bin ich ja heillos verwirrt...

Und wie auch barneybs BM zeigt: die Verwirrung kommt scheinbar nicht von ungefähr!

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
21.8.2014  (#8)

zitat..
michiaustirol schrieb: außer bei Kleinhausbauten mit nur einer Wohnung und innerhalb eines Wohnungsverbandes,

müsste man wissen ob ein normales EFH da drunter fällt...

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  •  Franz C.
25.8.2014  (#9)
scheinbar verstehe ich Deine Frage nicht ganz.
laut OIB 4 gilt wie folgt:
5 Schutz vor Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen
5.1 Glastüren und Verglasungen ohne absturzsichernde Funktion

und
4.3 Verglasungen mit absturzsichernder Funktion

das wäre die wichtigste Frage überhaupt!?

sollte außen eine Fallhöhe von 1-12m sein, dann gilt die OK Fensterrahmen oder Kämpfer mit 1000mm auszuführen bzw. mind. 850mm + IFB von 300mm Tiefe

wenns nur um die Sicherheitglaspflicht ohne Fallhöhe geht ist die Regelung in OÖ nicht ganz eindeutig, da im EFH-Bereich Fenstertüren auch ohne Sicherheitsglas zulässig sind

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