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dein geplanter Teich ist größer als 50m² und somit schon mal anzeigepflichtig. Lt. FAQs zur Bauordnung: Darf ein Schwimmbecken im Grünland errichtet werden? Im Grünland dürfen nur Bauten und Anlagen errichtet werden, die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung nötig sind (§ 30 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994). Da ein Schwimmbecken keine Notwendigkeit für die Land- und Forstwirtschaft darstellt, stehen der Errichtung eines solchen Bauwerks raumordnungsrechtliche Gründe entgegen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn Sie selbst eine Land- und Forstwirtschaft betreiben sollten und im Wohnbereich (des Anwesens) an die Errichtung eines Schwimmbeckens (in der her-kömmlichen Größe) gedacht hätten. Für diesen Fall wird nämlich die Ansicht vertreten, dass ein Schwimmbecken als Bestandteil der Wohnnutzung im Sinne der heute verstandenen Wohnqualität zu werten ist. Aus meiner Sicht also eher nicht. |
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Die Frage ist ob ein Schwimmteich überhaupt ein Bauwerk oder eine Anlage ist, da ist schon ein Unterschied zu einem Pool. |
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Den FAQs zufolge wird da nicht großartig unterschieden, bin rechtlich aber ein Nackerbatzl 😉 Schwimmteich - baubehördliche Erfordernisse: Eine Baubewilligungspflicht für "Schwimmteiche, Schwimm- und sonstige Wasserbecken" besteht in keinem Fall. Bauten der genannten Art mit einer Tiefe von mehr als 1,5 m oder einer Wasserfläche von mehr als 50 m² bedürfen einer Bauanzeige (§ 25 Abs. 1 Z. 6 Oö. Bauordnung 1994); beträgt die Tiefe nicht mehr als 1,5 m und die Wasserfläche höchstens 50 m², so handelt es sich überhaupt um ein bewilligungs- und anzeigefreies Bauvorhaben (§ 26 Z. 7 dieses Landesgesetzes). Die von Ihnen abschließend aufgeworfene Frage, ob im Fall mehrerer Schwimm- und sonstiger Wasserbecken, die über einen Kanal o.ä. miteinander verbunden sind, die für die Beurteilung einer Anzeigepflicht maßgebliche 35 m²-Fläche durch Zusammenzählen aller Wasserflächen zu ermitteln ist, wird zu bejahen sein. |
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Danke für eure Antworten! . Sobald der Schwimmteich aber unter den 50m² bleibt, wäre er nicht anzeigepflichtig und im Grünland erlaubt, oder? |
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Die Frage wurde dir oben schon beantwortet. Wenn du aktiver Landwirt bist und daneben wohnst in üblicher Größe ja. Falls du kein Landwirt bist der gleich daneben wohnt, nein. Das regelt hier nicht die Bauordnung, sondern das Raumordnungsgesetz, § 30 Abs 5. |
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Hallo HAR80 Danke für deine Antwort. Aber solange das Vorhaben bewilligungs-, anzeige- und meldefreie ist, sollte es kein Problem darstellen. zB Gartenzaun ohne Mauersockel, Hochbeet ,.. . Oder gibt es hier Sonderregeln die ich beachten muss>? |
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Die Frage stellt sich nicht, da das Raumordnungsrecht nicht zwischen bewilligungsfrei etc unterscheidet. Bewilligungsfrei etc steht in der Bauordnung. So weit kommst du aber gar nicht, wenn das Raumordnungsrecht in §30 Abs 5 sagt njet. Aber mach halt nen lebenden Zaun (aber Vorsicht, einige Sträucherarten sind in einigen Gemeinden verboten. Die Attersee Gemeinden zB haben da manches verboten). Hochbeet bin ich überfragt. Das ist ja eine Nutzungsform von Grünland ... Gemüseerzeugung. Glaub kaum, dass das irgendjemandem stört. Ja ich weiß, eigentlich auch nicht nötig, könntest dich ja bücken ... aber ernsthaft, glaubst wirklich, dass deswegen einer der Nachbarn auf der Matte steht? Anderes Bsp um es zu veranschaulichen. 2 Bekannte haben in OÖ in Grünland den Bau einer Bienenhütte beantragt. Der eine ist Hobbyimker, abgelehnt. Nicht nötig für einen Hobbyimker. Der andere Erwerbsimker der die Hütte für Schulungen an den Bienenvölkern (Wetterunabhängig) verwendet, dafür bekam er sie genehmigt - ein normaler Erwerbsimker braucht die auch nicht unbedingt ... Manches ist halt eine Argumentationsfrage. §30 Abs 5 Raumordnungsrecht ... |
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Sorry for OT OT [Off Topic] aber darf ich fragen was die Attersee Gemeinden da genau verboten haben? (Wohne selber in einer Attersee-Gemeinde) |
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Ehrlichgesagt kann ich dir nicht einmal sagen ob da gerade irgendeine Beschränkung noch gültig ist. Das war damals in den Zeitungen als rundum die Buchsbäume eingegangen sind. Ist jetzt schon wieder einige Jahre her. Aber nagel mich nicht fest um was es damals ging. Also ob Tuja, Buchsbaum oder so Zeug. Ich kenne mich mit dem Zeug nicht aus. Wichtiger allerdings sind Abstandsbestimmungen. Da hat es schon Bekannte von mir erwischt, inkl. einer die dann die Betoneinfassung vom Gartenzahn ausgraben durfte. |
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Vielleicht ist es günstiger einen Fischteich anzuzeigen? Schwimmen kann man ja auch mit Fischen und bei unseren Nachbarn kommt immer mal wieder der Fischreiher und holt sich den Fischbesatz... |
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Dafür brauchst du allerdings wasserrechtliche und ein paar andere Bewilligungen. Mit genauen Angaben was da drinnen schwimmt, in welcher Menge woher du genügend Wasser bekommst und wie du das mit Fischexkrementen versetzte Wasser wieder wohin ableitest. |
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