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OÖ- Grünland Abriss/Neubau [OÖ]

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  •  Dummy23
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
21.1. - 24.2.2024
12 Antworten | 6 Autoren 12
12
Hallo,
wir stehen vor folgendem Problem. Wir wollen einen Altbestand(<50%)abreißen und neubauen-> kein Problem. Für eine ordentliche Sanierung müsste aber das komplette Dach (inkl. Dachstuhl) und mehr abgerißen werden als erlaubt. Gibt es eine andere Möglichkeit als eine Umwidmung?

  •  Hannnes91
2.2.2024  (#1)
Hallo
wie ist den hier der Stand der Dinge?
Insbesondere: welche Ansprechpartner (Land?) und Gesetzesverweise haben dir Klarheit verschaffen können?

Ich bin zu dem Thema auch gerade am rechergieren und zusammenzufassen

lg hannes

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  •  CoolS
  •   Bronze-Award
2.2.2024  (#2)
Ich dachte immer das bestehende Wohngebäude im Grünland in OÖ alle eine Sternchenwidmung bekommen haben? (ausgenommen Landwirtschaft)
Ist das bei euch nicht der Fall?

Bei uns ist das so und laut Gemeinde wäre Abriss und Neubau bei einer Sternchenwidmung kein Problem weil damit automatisch die Widmung "Dorfgebiet" einhergeht. Haben dann saniert bzw. sind wir grade dabei aber Abriss und Neubau wäre möglich gewesen. 

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  •  Dummy23
3.2.2024  (#3)
Hallo, es ist Grünland und keine Sternchenwidmung. Gemeinde sagt, wir müssen uns an die <50% halten. Uns konnte auch keiner sagen, was auf uns zukommt wenn eine Mauer einstürzt. Ist aufgrund der Baufälligkeit nicht mal so unwahrscheinlich...

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  •  Proj072023
5.2.2024  (#4)
Wichtig ist, sich hier auf nichts einzulassen. Ich weiß von Fällen, wo selbst abgebrannte oder eingestürzte Gebäude im Grünland nicht wieder aufgebaut werden durften.

Möglich wäre allenfalls, die Sanierung in mehrere kleinere Maßnahmen aufzuteilen. Inwiefern das in deinem Fall möglich wäre, müsste vorab genau geprüft werden.

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  •  Dummy23
6.2.2024  (#5)
Das ist ja das Problem, es kann uns keiner eine Auskunft geben. Sanierung kommt bei und nicht in Frage. 

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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
7.2.2024  (#6)
Bei Bau in Grünland in OÖ müsste eigentlich eine Landwirtschaft bzw ehemalige dahinter stehen. Die einzigen die sich da auskennen sind die Landwirtschaftskammern und da auch nur eine Hand voll Spezialisten. Da müsstest aber Kammermitglied sein um eine vernünftige Auskunft zu bekommen (und vorher eine Weile durchtelefonieren wer sich da auskennt) ... Ohne aktive Landwirtschaft ... puh. Am einfachsten geht es wenn du eine Möglichkeit der Grundstücksumwidmung findest, also wenn es Grundstücksnachbarn mit Widmung zB Dorfgebiet gibt. Klingt zwar oben als möchtest du genau das nicht, aber im Grünland (das in OÖ rechtlich klar landwirtschaftlich aktiven Betrieben vorbehalten werden soll) geht vieles halt nicht. Steht da ein Auszugshaus drauf geht auch der Weg mit Umwidmung nicht ...

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  •  Hannnes91
8.2.2024  (#7)
vielen dank HAR80! hab schon andere Beiträge von dir gelesen welche Gold wert sind

Grünland = Vorbehalten für Landwirtschaft ... stimmt so .. es gibt hierzu von der Landwirtschaftskammer eine super Übersicht wie die Rechtslage so ist, siehe
https://ooe.lko.at/bauen-im-gr%C3%BCnland-faqs-und-merkbl%C3%A4tter+2400+3622649

leider sind einige Begrifflichkeiten für mich als Laien sehr dehnbar. 

Ich habe zwei Fragen die ich für sehr wesentlich empfinde und bin so frei und stelle diese an die Forumsgemeinschaft:
- woher rührt den die 50% Grenze beim Abriss/Neubau, und gibts hier Möglichkeiten diese Vorgabe auf Basis eines "modernen" und wirtschaftlichen Neubaus zu umgehen? Ich kenne diverse Häuser, wo die Ausrichtung/Grundriss einfach ungünstig ist und sich damals durch schrittweise Erweiterungen ergeben hat.

- wie sieht den der Weg zur Umwidmung praktikabel aus? Hat hier jemand Erfahrungen wie das möglich ist (auf Bauland) ... und ist eine Umwidmung in "sternchen" möglich? 

Vielen Dank
lg


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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
8.2.2024  (#8)
50% resultiert aus dem Bereich Vorrang für die Landwirtschaft. Auf einer Hofstelle ist ja nicht nur ein Wohnhaus, sondern Maschinenhalle, Tierställe und Co. Wenn nun Landw. Grundstücke ohne Grenze bebaut/bewohnt werden kann, dann führt das schnell zu Zersiedelung ohne dass eine Chance besteht, dass da mal wieder wer landwirtschaftlich weitermacht. Also soll zumindest ein Grundstock an landw Gebäuden erhalten bleiben und das kein defakto Bauland wird. Dann hätte man da eh gleich eine Sternchenbaumwidmung vergeben können. Man möchte die Option erhalten, dass das in der nächsten Generation wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wird. Diese Grundstücke kannst du ja auch nur erben, für das Kaufen brauchst du einen Landw. Facharbeiterabschluss und die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde - das darf also nicht jeder. Die haben Jahrelang geschlafen und tun das in vielen Regionen immer noch, aber nicht mehr überall. Die haben letztes Jahr in meiner Gemeinde die Aufteilung eines Sacherls verhindert, also Auftrennung Hofstelle, Wald und Wiesen extra verkaufen. Hätten alles Bauern gekauft. Aber mit der Auftrennung wäre keine Chance mehr, dass da jemals wer weitermacht ... Ergebnis war, der Verkäufer (Erbe) bekam ca 60% weniger als in den ersten Verkaufsverträgen bereits vereinbart.

Landwirtschaftliche Hofstellen können eigentlich keine Sternchenwidmung bekommen. Um was geht es denn? Haus im Grünland? Dann müsste es eine Sternchenwidmung haben. Alleinstehender Hof dagegen nicht.

Der erste Blick gilt in doris.ooe.gv.at unter Flächenwidmungsplan. Ist der Hof ohne Nachbarn ohne Widmung Dorfgebiet angrenzend wird es schwierig. Am schnellsten hast du eine Antwort wenn du den Amtsleiter deiner Gemeinde besuchst und ihn fragst ob etwas ginge. Der kennt das räumliche Entwicklungskonzept und Co. Zuständig für die Umwidmung ist der Gemeinderat, der dabei vom Land kontrolliert wird. In manchen Gemeinden ist man ganz froh, wenn man bei einem Hof die Widmung Landwirtschaft wegbekommt, weil eigentlich Wohnhäuser zu denen Abstand halten müssen. Das schränkt die Siedlungsentwicklung ein.

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Hallo Dummy23,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: OÖ- Grünland Abriss/Neubau

  •  MarkoW
  •   Silber-Award
16.2.2024  (#9)

zitat..
Hannnes91 schrieb:

Ich habe zwei Fragen die ich für sehr wesentlich empfinde und bin so frei und stelle diese an die Forumsgemeinschaft:
- woher rührt den die 50% Grenze beim Abriss/Neubau, und gibts hier Möglichkeiten diese Vorgabe auf Basis eines "modernen" und wirtschaftlichen Neubaus zu umgehen? Ich kenne diverse Häuser, wo die Ausrichtung/Grundriss einfach ungünstig ist und sich damals durch schrittweise Erweiterungen ergeben hat.

Vielen Dank
lg

https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung.wxe?abfrage=lroo&gesetzesnummer=10000370

Meines Wissens beziehen sich deine Frage auf die OÖ Raumordnung, Par.30 Grünland, Absatz 6a Der Abbruch und der Neubau von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen ist nur einmalig und im untergeordneten Umfang jeweils bezogen auf die Hofstelle zulässig.

Untergeordnet = max. 49% Neubau

Wie groß ist dein Bestand?


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  •  Hannnes91
17.2.2024  (#10)
Vielen Dank für eure Beiträge!

Zu meiner Situation:
es ist ein Wohn/Wirtschaftsgebäude, mit 160m^2 Wohnfläche und 70^2 "Garage" .. wobei der Wohnbereich eigentlich teils ein Heustadl ist. 
Zusätzlich kommen noch 2 angrenzende Garagen mit 40m^2 und ca 30m^2 hinzu.

Was mich beschäftigt, ist wie ich hier sinnvoll bauen kann, da das Gebäude nicht sinnvoll trennbar ist, sprich nur Wohnbereich abreißen/neubauen ist meine persönliche Hölle 🙈
Zudem grenzt eine Jauchegrube an, welche bei gröberen Bauarbeiten nicht mehr standhalten würde, diese würde ich so nicht mehr lassen wollen. 

Meine Gedanken die ich in meine Argumentation einfließen lassen möchte sind:
- Neuausrichtung des Gebäudes um auch eine sinnvolle Nutzung von Solar/PV zu ermöglichen
- Abriss des Wohn/Wirtschaftsgebäudes um wieder ein Wohnen nach heutigen Standards zu ermöglichen

es ist ein Wohn/Wirtschaftsgebäude im Grünland
das Gebäude stammt übrigens noch aus dem 19.Jhdt, entsprechend marode (feuchtigkeit) ist das Fundament

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  •  Dummy23
23.2.2024  (#11)
Hallo Hannnes91,
hast du schon eine Lösung gefunden?

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  •  Hannnes91
24.2.2024  (#12)
leider nein

bin noch in diversen gesprächen bzgl der technischen umsetzung....auch falls die vorgaben lt gesetztestext 1zu1 eingehalten werden müssen

update:
habe ein wenig rechergiert und im wesentlichen nur umgesetzte Projekte gefunden, bei denen ein Teil des Bestandes gänzlich in die neue Gebäudestruktur integriert wurde. D.h. die Erfüllung der 49% Grenze für das Abrisslimit (habe bewusst nur nach der Hofform "Einhof" gesucht, da es hier ja keine Trennung zwischen Wohn- und Wirtschaftstrakt gibt)

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