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Naja, im Grünland (=Sternchenbau) bist du leider sehr eingeschränkt. Einen Aufstellpool kannst ja im worst case wieser abbauen wenn die Baubehörde quer kommt irgendwann... Ich hab auch zum Baugrund noch 1300qm landwirtschaftliche Fläche dabei, dort stand zum Glück im Jahre schnee mal ein Geräteschuppen, ein Hühnerstall und ein Fischteich... belegbar mit uralten Fotos... ich darf dort wieder was so herstellen, solange es nicht größer ist ... ob dann hühner in der hütte sind oder es ein Geräteschuppen wird, ist dem Herrn bei der Baubehörde powidl. Standen andere Gebäude auf deiner Fläche? Evtl. kannst du dann mit der Baubehörde verhandeln und statt des Gebäudes einen Pool hinstellen? |
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Wie sieht denn das Grundstück genau aus? Zitat aus dem Raumordnungsgesetz: Bestehende, baurechtlich bewilligte Wohngebäude im Grünland, sofern diese nicht als land- und forstwirtschaftliche Gebäude baurechtlich bewilligt wurden, können im Flächenwidmungsplan als + Signatur ausgewiesen werden. Die Signatur + weist eine von Grünland umgebene Baulandfläche (in der Regel unter 1.000 m2) mit einem bestehenden Wohngebäude als Hauptgebäude aus. Weitere Hauptgebäude sind unzulässig. Für die in einem Anhang zum Flächenwidmungsteil dargestellte Fläche wird die Widmung Dorfgebiet festgelegt. Hier auch noch was von der Seite vom Land OÖ dazu: Grund für die Schaffung von "Sternchenhäusern" (oder "Sternchenbauten") war der, dass (reine) Wohnbauten im Grünland an sich nicht zulässig sind. Bereits bestehenden Wohngebäuden im Grünland (nur solche können als Sternchenhäuser ausgewiesen werden!) sollte mit dieser Art der Kennzeichnung im Flächenwidmungsplan ein Bestandschutz gegeben, diese also rechtlich gesichert werden (vgl. § 22 Abs. 2 Oö. ROG 1994 bzw. Punkt 1.3.17 der Anlage 1 zur Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2021, LGBl. Nr. 37/2021). Mit dieser "Sternsignatur" ist die Widmung "Dorfgebiet" verbunden, weshalb auch ein Neubau zulässig ist. In dieser Widmungskategorie ist allerdings (insgesamt) nur ein Hauptgebäude erlaubt. In unserem Fall hat das Grundstück z.B. ~1500m2 und knapp 1000m2 davon sind als "Sternchenbau" gekennzeichnet, der Rest als Grünland. Heißt auf diesen 1000m2 (da ist auch ein guter Teil des Gartens dabei) darf ich meiner Meinung nach sehrwohl einen Pool errichten. Wenn bei euch wirklich der gesamte Garten nur Grünland ist wäre das anders aber ich würde da nochmal genau nachsehen. |
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