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Meines wissens benötigt eine Terrasse keine Anzeige oder Bewilligung. Ich gehe bei sämtlichen vorhaben immer im vorhinein zum Bauamt (ein kurzer Anruf genügt) und erkundige mich. Dies ist auch die erste Stelle die einem Probleme machen könnten, was ich in deinem Fall aber nicht glaube. Was sagt den die Gemeinde? |
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Terrassen an sich sind m.W. in OÖ weder bewilligungs-, noch anzeigenpflichtig. Aber aufpassen bei Abgrabungen oder Aufschüttungen (>1,5 m anzeigepflichtig). Wenn die Terrasse das Gelände überragt, müssen außerdem mindestens 2 m Abstand zur Grundgrenze eingehalten werden. |
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